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Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

17.01.2010  

Zwei Portale informieren über die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse. Das Portal www.anabin.de informiert ausführlich, auch für den Beruf der ErzieherIn. Besonders hilfreich sind die Adressen der zuständigen Stellen.

Zum Studium und zur Anerkennung von Studienabschlüssen aus dem europäischen Ausland informiert das Portal http://www.qrossroads.eu/find-a-programme-or-institution.Sieben Länder in Europa beteiligen sich an diesem Informationsportal, das auf der Grundlage qualitätsgeprüfter Abschlüsse und Institutionen im Rahmen des European Consortium Accreditation (ECA) die Voraussetzungen und Verfahren zur Anerkennung von Hochschulabschlüssen präsentiert. Entsprechende Länderbestimmungen zur Anerkennung qualifizierter Abschlüsse werden erläutert und Kontakte genannt. Beteiligt sind: Belgien (Flandern), Frankreich, die Niederlande, Norwegen, die Bundesrepublik Deutschland, Polen, Österreich und die Schweiz. Für Deutschland zeichnet die Hochschulrektorenkonferenz verantwortlich. Diese Information haben wir übernommen aus dem Newsletter des Deutschen Bildungsservers vom 15.1.2010:http://www.bildungsserver.de/link/qrossroads

 

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Ihre Frage
HBalluseck am 08.04.2010, 08:46 Uhr
Hallo Barbara,

versuchen Sie doch, eine Ausbildung als Kinderpflegerin oder als Sozialassistentin zu machen. Ob Sie dort angenommen werden, können Sie durch eine Nachfrage bei einer entsprechenden Fachschule oder dem zuständigen Ministerium (http://www.erzieherin.de/fuer-die-ausbildung-zustaendige-ministerien.php) erfahren.

Alles Gute und freundliche Grüße
Hilde von Balluseck
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frage
Barbara am 07.04.2010, 14:41 Uhr
Hallo,ich bin hir in deutschland 8monate und ich habe in der tscheschei gehwohnnt und da habe ich als kochin gelernt aber nicht fertig gemacht.Und habe hir truber nachgedacht als Erzieherin im kindergarten zuarbeiten.Und wollte fragen ob ich eine moglichkeit hatte eine schule oder ein kurs machen konnte?Konnten Sie mir bitte sagen was ich machen konnte?Danke
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Antwort auf Ihre Fragen
HBalluseck am 02.04.2010, 08:04 Uhr
Liebe Frau Roeck,

Ihre Frage können beantworten:
- ein Träger, der die Bestimmungen in Ihrem Bundesland kennt,
- das zuständige Ministerium. Dafür verweise ich auf meine Recherche "Für die Ausbildung zuständige Ministerien", wo Sie die Anschrift finden.

Von außen betrachtet würde ich vermuten, dass eine berufsbegleitende Ausbildung für Sie ideal wäre, d.h. Sie müssten erstmal einen Träger finden, der Sie einstellt. Aber vielleicht geht es auch ohne Ausbildung, bei den Vorkenntnissen, die Sie haben.

Freundliche Grüße zu Ostern
Hilde von Balluseck
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anerkennung
anke roeck am 01.04.2010, 12:25 Uhr
Mein Name ist Anke Roeck und wohne in Angermünde.
Ich möchte die Chance wahrnehmen und als Erzieherin arbeiten.
Ich habe die Ausbildung zum Facharbeiter für Kinderpflege zu DDR-Zeiten gemacht,außerdem ein praxisorientiertes Seminar in Sozialarbeit welches 2 Jahre dauerte.
Danach habe ich nicht weiter in meinem Beruf gearbeitet.
Muß ich jetzt nochmal 2 Jahre umschulen oder
gibt es andere Möglichkeiten.
Es konnte mir bisjetzt keiner weiterhelfen.
Das Informationsangebot ist sehr dünn.
Vielen Dank

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