Das Bundeskinderschutzgesetz kommt in dieser Legislaturperiode nicht mehr zustande
24.07.2009
Nach langen Beratungen haben sich die CDU/CSU- und die SPD-Fraktion gemeinsam mit dem Bundesministerium darauf verständigt, in dieser Legislaturperiode kein Bundeskinderschutzgesetz zu verabschieden. Hintergrund für diese Entscheidung ist u.a. die anhaltende Kritik an dem Regierungsentwurf vom Januar 2009. Jugendämter und freie Verbände kritisierten die Tendenz des Gesetzes, mehr Fremdmeldungen und mehr Kontrolle einzuführen, statt auf Prävention zu setzen. Die Gespräche nach der Anhörung im Bundestag am 25. Mai 2009 zwischen Ministerium und Fraktionen auf der einen, Verbänden und Institutionen der Jugendhilfe auf der anderen Seite konnten nicht zu einem Abschluss gebracht werden und werden daher in der neuen Legislaturperiode weitergeführt. Quelle: Newsletter der Kinderschutz-Zentren Nr. 7.
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