Der Lohnabstand ist gewahrt
06.03.2010
In der hitzigen Debatte um die Regelsätze von Hartz IV und den erforderlichen Abstand zum Niedriglohnsektor hat der Paritätische Wohlfahrtsverband einen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion geliefert. Der Lohnabstand - so der Paritätische in einer Pressemitteilung - bleibe auch bei Niedriglohneinkommen zu Hartz-IV-BezieherInnen gewahrt. "Nach den Berechnungen des Paritätischen ist selbst bei niedrigsten Stundenlöhnen von unter sechs Euro ein Abstand zu Hartz IV gegeben. Je nach Haushaltstyp betrage der Abstand zwischen 260 und 900 Euro. Eine besondere Rolle spielten in diesem Zusammenhang das Wohngeld und der Kinderzuschlag, die in vielen Fällen ein Aufstocken durch Hartz IV überflüssig machten." http://www.der-paritaetische.de/index.php?id=22&tx_ttnews[tt_news]=3655&tx_ttnews[backPid]=218&cHash=1461136585
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