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Der Weg zur pädagogischen Fachkraft

05.01.2010   Hilde von Balluseck

Ausbildung und Zugangsvoraussetzungen für KinderpflegerInnen, SozialassistentInnen und staatlich anerkannte ErzieherInnen in 15 Bundesländern  [1]

Der folgende Artikel behandelt die Frage, welche Ausbildungen für die genannten Berufe in den einzelnen Bundesländern angeboten werden, welche Zugangsvoraussetzungen für die einzelnen Ausbildungsmöglichkeiten gelten und wie der Übergang von einer Ausbildung zur nächsten gestaltet ist. Ausbildungen, die auf einer vorhandenen Ausbildung aufbauen, werden im Folgenden als Weiterbildung bezeichnet. Die Angaben zu Niedersachsen wurden am 8.3.2010 eingefügt, weil die Redaktion sie erst am 28. Februar 2010 erhielt.

I. Pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen - Stand der Dinge

Das pädagogische Personal in Kindertageseinrichtungen umfasste am 15.3.2008 382.417 Personen. Dieses verteilte sich auf die Qualifikationen wie folgt:

Tab. 1: Qualifikationen des pädagogischen Personals in Tageseinrichtungen

Qualifikation Abs. Prozent
Insgesamt 382.417 100
Fachkräfte mit sozial- und heilpäd. Hochschulausbildung 13.379 3,5
Sonstige Hochschulausbildungen 2.682 0,7
Erzieher/-innen 267.296 69,9
Heilpädagogen/-innen (Fachschule) 5842 1,5
Kinderpfleger/-in 48.414 12,7
Assistenten/-innen im Sozialwesen 2.146 0,6
Andere Sozial-, Erziehungs- und Gesundheitsberufe 9.619 2,5
Andere Berufsausbildung 9.241 2,4
In Ausbildung 15.237 4,0
Ohne abgeschlossene Berufsausbildung 8.561 2,2

Quelle: http://www.weiterbildungsinitiative.de/fileadmin/download/Tabelle_1_Paedagogisches_Verwaltungspersonal.pdf

In den Tabellen der Weiterbildungsinitiative sind die einzelnen Qualifikationen nicht nach Bundesländern aufgeschlüsselt. Diese Aufschlüsselung erbringt eine Tabelle (Tab.2), die nach dem Zahlenspiegel 2007 des Deutschen Jugendinstituts zusammengestellt wurde. Leider beziehen sich die Zahlen auf 2006, während Tabelle 1 Zahlen von 2008 enthält.

Tab. 2: Anteil der Personen mit beruflicher Qualifikation unterhalb der Fachschulebene an allen pädagogisch tätigen Personen in Kindertageseinrichtungen am 15.3.2006

Qualifikation Gesamt Kinder-
pflegerin
  [2]
Anderer fachl.
Berufsabschluss
  [3]
Anderer
Abschluss 
  [4]
Bundesland  
absolut  
% % %
Baden-Württemberg 45.567 11,4 1,3 1,6
Bayern 44.547 38,1 1,0 0,5
Berlin 15.402 1,4 2,1 2,0
Brandenburg 12.111 0,7 2,2 1,2
Bremen 3.137 6,2 3,0 3,4
Hamburg 7.675 22,3 3,9
4,4
Hessen 
28.596
7,9
1,8
3,3
Mecklenburg-Vorpommern
7.707
1,7
5,0
1,0
Niedersachsen 
29.046
17,1
5,1 
1,0
Nordrhein-Westfalen 69.554
14,8
2,8 3,4
Rheinland-Pfalz
18.911
11,9
3,4
0,7
Saarland 
3.992
22,1  1,3
0,2
Sachsen 
19.825
1,0
3,4
1,3
Sachsen-Anhalt
12.612
0,5
1,8  0,6
Schleswig-Holstein
10.626
21,7
3,7
3,5
Thüringen 
9.988
0,4
1,5
0,5
Deutschland gesamt
339.296
14,1
2,5
1,9
Berufstätige in den drei Sparten
62.670
47.767
8.484  6.419

Zusammengestellt nach: Birgit Riedel: Das Personal. Entwicklungen und Herausforderungen. In: Deutsches Jugendinstitut (Hrsg., 2008): Zahlenspiegel 2007. Kindertagesbetreuung im Spiegel der Statistik., Tab. 7.7., S. 184. Über: www.dji.de

Vergleicht man die Gesamtzahlen für die einzelnen Qualifikationen in den Jahren 2006 und 2008, so haben diese sich nicht stark verändert. Bei den KinderpflegerInnen wird für 2008 eine Zahl von 48.414 angegeben, für 2006 sind es 47.767. Während „Assistenten/-innen im Sozialwesen und „andere Sozial-, Erziehungs- und Gesundheitsberufe" in der Tabelle vom Zahlenspiegel zur Gruppe „anderer fachlicher Berufsabschluss" zusammengefasst sind, werden in der Tabelle der Weiterbildungsinitiative für 2008 die Sozialassistenten/-innen separat ausgewiesen. Fasst man diese beiden Gruppen zusammen, wie dies offenbar in der Tabelle der Weiterbildungsinitiative erfolgt ist, ist eine beträchtliche Zunahme dieser Berufsgruppen gegenüber 2006 festzustellen: 11.765 gegenüber 8.484 in 2006, das sind 38,7 %.

Aus Tabelle 2 mit den Werten von 2006 für die einzelnen Länder ergibt sich, dass Kinderpfleger/innen in Bayern fast 40 % des Personals stellten, in Hamburg und Schleswig-Holstein und im Saarland mehr als ein Fünftel, in Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz mehr als ein Zehntel. Dem gegenüber ist die Gruppe der SozialassistentInnen zahlenmäßig nicht so bedeutsam. Nur in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen erreichen sie über 5 %.

Fassen wir die beiden großen Gruppen - KinderpflegerInnen sowie SozialassistentInnen und andere pädagogische Berufe unterhalb der Fachschulebene - zusammen, so ergibt sich eine Zahl von über 60.000 pädagogischen Fachkräften, die möglicherweise eine Weiterbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin anstreben könnten. Angesichts der fehlenden Integrationskraft des Systems Schule (s.u.) ist davon auszugehen, dass auch weiterhin eine Nachfrage nach Berufen vorhanden sein wird, die nur einen Hauptschulabschluss oder höchstens einen Mittleren Bildungsabschluss erfordern. Für die Fachkräfte, die jetzt mit einer Ausbildung als KinderpflegerIn oder SozialassistentIn tätig sind, ist anzunehmen, dass für viele von ihnen die Höherqualifizierung zur staatlich anerkannten ErzieherIn eine Alternative wäre. Die Frage, inwieweit hier entsprechende Angebote erforderlich wären, stellt sich allerdings erst dann, wenn wir wissen, welches Alter die pädagogischen Fachkräfte der unterschiedlichen Qualifikationen jeweils haben. Die entsprechenden Angaben liegen uns jedoch nicht vor.

II. Die Vorgaben des Bundes durch die Kultusministerkonferenz (KMK)

Eigentlich ist die Bildung Sache der Länder, dies ist im Grundgesetz festgelegt. Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder, kurz Kultusministerkonferenz genannt (KMK), hat die Aufgabe, hier Übereinstimmungen zu schaffen, um die Mobilität von einem Bundesland zum anderen zu gewährleisten. So gibt sie bundeseinheitliche Regelungen für die Ausbildung an Schulen und für die berufliche Bildung vor, die von den Ländern ausgestaltet werden können. Von daher gibt es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen.

Für die Zulassung an Berufsfachschulen, an denen die Qualifikation einer KinderpflegerIn oder einer SozialassistentIn erworben werden kann, gilt die Rahmenvereinbarung der KMK über die Berufsfachschulen vom 28.2.1997 in der Fassung vom 7.12.2007 (http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/1997/1997_02_28-RV-Berufsschulen.pdf). An Berufsfachschulen werden unterschiedliche Lehrgänge und Ausbildungen angeboten. In der zitierten Rahmenvereinbarung wird die Ausbildung zur Kinderpflegerin und zum Sozialassistenten nicht explizit erwähnt. Die Länder haben dabei einen relativ großen Spielraum für Zugangsvoraussetzungen und Dauer der Ausbildung.

In der Rahmenvereinbarung über Fachschulen wurden als Zugangsvoraussetzungen für den Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik (in Bayern: Fachakademie) festgelegt:

„Zur Ausbildung wird zugelassen, wer

  • einen Mittleren Schulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss nachweist und
  • über eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine in Abhängigkeit von der Dauer der Ausbildung nach den Bestimmungen der Länder als gleichwertig anerkannte Qualifizierung verfügt."

Die Dauer der Ausbildung variiert entsprechend der beruflichen Vorbildung.

„Der gesamte Ausbildungsweg dauert unter Einbeziehung der beruflichen Vorbildung in der Regel fünf Jahre, mindestens jedoch vier Jahre. Er enthält eine in der Regel dreijährige, mindestens jedoch zweijährige Ausbildung an einer Fachschule. Eine Teilzeitausbildung dauert entsprechend länger."

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7.11.2002 i. d. F. vom 9.10.2009; http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2002/2002_11_07-RV-Fachschulen.pdf)

Die Regel ist also, dass die Fachschulausbildung selbst zwei oder drei Jahre dauert. Hinzu kommt eine einschlägige Berufsausbildung in einem einschlägigen Beruf mit meist zweijähriger Dauer. Auch hier haben die Länder einen kleinen Spielraum bezüglich der Dauer der Ausbildung, während die Mindestzugangsvoraussetzungen festgelegt sind.

Was den Übergang von der Fachschule zur Hochschulausbildung angeht, so hat die KMK hier im vergangenen Jahr vorgegeben, dass die AbsolventInnen mit Abschluss der Ausbildung die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erwerben
(http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2009/2009_03_06-Hochschulzugang-erful-qualifizierte-Bewerber.pdf). Dies wird in den meisten Bundesländern jedoch noch nicht vollständig umgesetzt. Hier gelten zumeist noch die alten Regelungen, nach denen staatlich anerkannte ErzieherInnen ohne Abitur Zusatzleistungen erbringen müssen. Es ist davon auszugehen, dass, wie ein Ministerium auch mitteilte, in diesem Jahr Anpassungsregelungen erfolgen.

Die folgenden Abschnitte präsentieren die Ergebnisse einer Befragung bei allen Länderministerien von November bis Dezember 2009, auf die nur Niedersachsen nicht geantwortet hat. In der Umfrage wurden nur die Berufsgruppen der KinderpflegerInnen, der SozialassistentInnen und der staatlich anerkannten ErzieherInnen berücksichtigt. HeilerziehungspflegerInnen oder die akademisch ausgebildeten Fachkräfte wurden aus Gründen der Ressourcenknappheit nicht einbezogen.

III. Ausbildung zur KinderpflegerIn, SozialassistentIn/SozialhelferIn/Sozialpädgogische AssistentIn an Berufsfachschulen/Oberstufenzentren   [5]

Die Ausbildung zur KinderpflegerIn wird in vielen Bundesländern angeboten und hat in den allermeisten Fällen den Hauptschulabschluss als Mindestvoraussetzung. Die höchsten Zugangsvoraussetzungen für diese Berufsausbildung haben Bremen, wo ein Erweiterter Hauptschulabschluss mit Mindestnoten gefordert wird, und das Saarland, in dem zusätzlich zum Hauptschulabschluss eine Berufsausbildung zur HauswirtschafterIn oder ein einjähriges Berufsgrundbildungsjahr gefordert werden. Ähnlich wie bei der KinderpflegerIn ist die Voraussetzung beim Beruf der SozialhelferIn, den es ausschließlich in Nordrhein-Westfalen gibt, mindestens der Hauptschulabschluss.
Höher sind in den meisten Fällen die Zugangsvoraussetzungen für den Beruf der SozialassistentIn angelegt. Diese Ausbildung gibt es teilweise parallel zu der der KinderpflegerIn (Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen). In manchen Bundesländern ist sie eine Alternative, da es die Ausbildung zur Kinderpflegerin nicht (mehr) gibt. Die Zugangsvoraussetzung für die SozialassistentIn ist in den meisten Fällen der Mittlere Schulabschluss (MSA bzw. Realschule). Nur in Berlin reicht der Hauptschulabschluss, in Brandenburg der Erweiterte Hauptschulabschluss, der dem MSA entspricht.

Damit ist der Beruf der SozialassistentIn im allgemeinen höherwertig als der Beruf der KinderpflegerIn. Die Ausbildung dauert für beide Berufe zwei Jahre.

Tab. 3
Zugangsvoraussetzungen für die Berufe der KinderpflegerIn, der SozialassistentIn, der Sozialpädagogischen AssistentIn (Hamburg) und  der SozialhelferIn (NRW)
  [6]

Bundesland KinderpflegerIn SozialassistentIn/Soz.päd.Ass.
  Ausb. Zugangsvorauss. Ausb. Zugangsvorauss.
Baden-Württemberg X HA  [7] - -
Bayern X HA - -
Berlin - - X HA
Brandenburg - - X Erw. HA / erw. Berufsbildungsreife
Bremen X Erw. HA (mind. 3,0 in Deutsch und mind. 4,0 in Fremdsprache und Mathematik - -
Hamburg   [8] - - X MSA  [9] , Mindest-
durchschnittsnote 3,5 oder Versetzung in gymnasiale Oberstufe
Hessen - - X MSA oder Versetzung in die gymnasiale Oberstufe  [10]
Mecklenburg-Vorpommern   [11] X HA X MSA
Niedersachen - - X MSA
Nordrhein-Westfalen  [12] X HA - -
Rheinland-Pfalz - - X MSA
Saarland X HA + Abschluss einer Berufs-
ausbildung zur HauswirtschafterIn oder einjähriges Berufsgrund-
bildungsjahr
- -
Sachsen - - X HA: 3jähr. Ausb.
MSA: 2jähr. Ausb.
Sachsen-Anhalt X HA, Höchstalter 21 Jahre X MSA
Schleswig-Holstein - - X MSA
Thüringen X HA X MSA

 

IV. Durchlässigkeit zur staatlich anerkannten ErzieherIn

In dem Fragebogen, der an alle Ministerien ging, wurde gefragt nach Weiterbildungsmöglichkeiten für KinderpflegerInnen und SozialassistentInnen bis zur Fachschulausbildung. Einige Ministerien haben diese Frage beantwortet, haben also die Fachschulausbildung nach der ersten Berufsausbildung als Weiterbildung gewertet. Andere haben so geantwortet, dass eine Ausbildung auf der anderen aufbaut. Dies ist ein Hinweis darauf, dass auch in Fachkreisen der Begriff der Weiterbildung nicht klar definiert ist. Ist Weiterbildung nur eine auf eine Berufsausbildung aufbauende Zusatzausbildung oder kann es sich auch um eine Ausbildung handeln, die auf der vorigen aufbaut? Wir haben in unserem Fragebogen die zweite Definition benutzt und damit eine sehr breite Definition von Weiterbildung angewendet. Darüber kann man streiten. Nur ist der reine Begriff „Ausbildung" nach einer ersten Berufsausbildung nicht geeignet, deutlich zu machen, dass schon eine Ausbildung vorliegt. Von daher ist zu überlegen, ob der Begriff der Weiterbildung nicht sinnvoller ist, vielleicht mit einem Zusatz.

A. Kinderpflegerin

Die Frage, ob die weiter gehende Ausbildung zur staatlich anerkannten ErzieherIn die Kompetenzen von KinderpflegerInnen und SozialassistentInnen in irgendeiner Weise anerkennt, kann mit sehr geringen Ausnahmen verneint werden. Wenn die Ausbildung zur Kinderpflegerin überhaupt den Zugang zur Fachschule eröffnet, dann muss die gesamte Fachschulausbildung absolviert werden. Gleiches gilt für die SozialassistentIn und für die SozialhelferIn (NRW). Die Fachschulausbildung verkürzt sich im Allgemeinen nicht. Hervorzuheben ist das Bundesland Hessen, in dem zum einen pflegerische Tätigkeiten in der Familie bis zur Höhe von zwei Jahren eine Verkürzung der Ausbildung bewirken, und AbsolventInnen von Berufsfachschulen unter bestimmten Bedingungen ein Hochschulstudium aufnehmen können und nicht den Umweg über die Fachschulausbildung zur ErzieherIn gehen müssen. Dieses Bundesland scheint am meisten Ernst zu machen mit der Durchlässigkeit. In einigen Bundesländern, jedoch nicht in allen, kann die Ausbildung berufsbegleitend stattfinden. Die Ausbildung verlängert sich dann zumeist um ein Jahr.

Tab. 4
Dauer der Fachschulausbildung für KinderpflegerInnen
  [13] und Berufsbegleitung

Bundesland Dauer der Fachschulausbildung für ausgebildete KinderpflegerInnen Berufsbegleitend?
B-Württemb. 24 Monate Nein
Bayern 36 Monate Ja, 2-4 Jahre   [14]
Brandenburg 36 Monate Keine Angabe
Bremen 24 Monate Ja
Hamburg 24 Monate Ja
Hessen In der Regel 36 Monate -
Meck.-Vorp. 36 Monate Ja
NRW 36 Monate Ja
Saarland 24 Monate Nein
Sachsen 36 Monate Ja, i.d.R. 48 Monate
Sachsen-Anhalt Keine Angabe Keine Angabe
Thüringen 36 Monate Ja

 

B. SozialassistentIn/SozialhelferIn   [15]

Die Ausbildung zur SozialassistentIn gilt in allen Bundesländern, in denen diese angeboten wird, als eine der möglichen Zugangsvoraussetzungen für die Fachschulausbildung. Eine Anrechnung der SozialassistentInnenausbildung auf die Fachschulausbildung erfolgt nicht. Die Dauer der Ausbildung an der Fachschule richtet sich nach der allgemeinen Ausbildungsdauer an der Fachschule.

Tab. 5
Dauer der Fachschulausbildung für SozialassistentInnen/-helferInnen und
Berufsbegleitung

Bundesland  Dauer der Fachschulausbildung für SozialassistentInnen/-helferInnen
Berufsbegleitend?
Berlin 
36 Monate
Ja. ebenfalls 36 Monate
Brandenburg 
36 Monate
Möglich
Hamburg 
24 Monate
Ja
Hessen  [16] 36 Monate (Verkürzungsmöglichkeiten s. Anm. 12)
Keine Angabe
Mecklenburg-Vorpommern
36 Monate
48 Monate
Niedersachsen 24 Monate Ja
Nordrhein-Westfalen
36 Monate
Ja, entsprechend länger
Rheinland-Pfalz
36 Monate
Ja, Dauer 60 Monate
Sachsen 
36 Monate
Ja, i.d.R. 48 Monate
Sachsen-Anhalt Keine Angabe Keine Angabe
Schleswig-Holstein   [17] Keine Angabe
s. Anm. 12 
Thüringen Keine Angabe Ja

 

V. Zugangsbedingungen zur Ausbildung an Fachschulen (in Bayern Fachakademien) und Hochschulzugangsberechtigung im Gefolge der Ausbildung zur staatlich anerkannten ErzieherIn   [18]

In den meisten Bundesländern ist der Mittlere Schulabschluss plus einer einschlägigen Berufsausbildung Voraussetzung für die Ausbildung an einer Fachschule bzw. Fachakademie. In Berlin können auch Personen zugelassen werden, die über eine Fachhochschulzugangsberechtigung verfügen. Praktisch bedeutet dies, dass die meisten SchülerInnen an Berliner Fachschulen heute Abitur und keine Berufsausbildung haben.

Bayern, Niedersachsen, das Saarland und Thüringen haben den KMK-Beschluss, wonach eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung mit Abschluss der Fachschulausbildung erworben wird, schon umgesetzt. In den anderen Bundesländern müssen Zusatzleistungen erbracht werden, um die Hochschulzugangsberechtigung zu erwerben.

Tab. 6
Zugangsvoraussetzungen und Hochschulzugangsberechtigung der Fachschulausbildung

Bundesland Zugangsvoraussetzung Bedingungen für Hochschulzugangs-
berechtigung
  [19]
Baden-Württemberg MSA plus s. KMK Mit der Ausbildung wird die Fachhochschulreife erworben, zusätzlich Zusatzunterricht und Zusatzprüfung oder einjähriges Berufskolleg zur Erlangung der Fachhochschulreife oder Eignungsprüfung durch die Hochschule
Bayern MSA plus abgeschlossene Berufsausbildung in einem soz.päd., sozialpflegerischen, pflegerischen oder rehabilitativen Beruf mit einer Regelausbildungsdauer von mind. 2 Jahren oder eine abgeschl. Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und ein einjähriges Sozialpädagog. Seminar oder ein zweijähriges soz.päd. Seminar oder eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mind. 4 Jahren Hochschulzugangs-
berechtigung nach Ausbildung vorhanden laut KMK-Beschluss
Berlin Mittlerer Schulabschluss und entsprechende berufliche Vorbildung oder Abitur (+ 8 Wochen der FS-Ausbildung förderliche Tätigkeit) und fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife mit Schwerpunkt Sozialpädagogik Bei MSA zusätzlich Teilnahme am Zusatzunterricht (400 Stunden) und an der Fachhochschul-
reifeprüfung an der Fachschule
Brandenburg Fachoberschulreife oder gleichwertige Schulbildung
+ abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung
oder abgeschlossene nichteinschlägige Berufsausbildung und eine für die Fachrichtung förderliche Tätigkeit (mind. 1 Jahr) oder
die (Fach-) Hochschulreife und eine für die Fachrichtung förderliche Tätigkeit (mind. 1 Jahr).
Zusatzunterricht während der Ausbildung und Prüfung im Fach Deutsch
Bremen MSA und adäquate Vorqualifikation: Einjährige einschlägige Vorbildung oder abgeschl. Berufsausbildung oder andere einschlägige zweijährige Vorbildung oder fünfjährige förderliche Berufstätigkeit oder Hochschulzugangsberechtigung und einschlägiges einjähriges Praktikum Keine Angabe
Hamburg MSA + abgeschlossene Berufsausbildung oder MSA + vierjährige Berufstätigkeit, oder (Fach-) Hochschulreife + mind. einjährige Tätigkeit in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich Staatlich anerkannte ErzieherInnen können mit der abgeschlossenen Ausbildung zusätzlich die Fachhochschulreife erwerben.
Hessen MSA + Berufsabschluss als SozialassistentIn oder einschlägige anerkannte Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer oder erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung.  [20] Mit Hochschulzugangsprüfung oder nach mind. 4jähriger beruflicher Tätigkeit
Mecklenburg-Vorpommern MSA +
Abgeschlossene Ausbildung als SozialassistentIn oder andere zweijährige einschlägige sozialpädagogische, pädagogische, sozialpflegerische, pflegerische oder rehabilitative abgeschlossene Ausbidlung oder andere nicht einschlägige midn. Zweijährige Berufsausbildung und ein mind. 600 stündiges einschlägiges Praktikum (Seiteneinsteiger) oder Abitur und mind. 600stündiges einschlägiges Praktikum.
Zusatzunterricht (Mathematik) zur Erlangung der Fachhochschulreife, ggf. Prüfung an Hochschulen
Niedersachsen MSA plus KMK, mindestens 3,0 in Deutsch, im berufsbezogenen Lernbereich Theorie, im berufsbezogenen Lernbereich Praxis Nach Ausbildung vorhanden
Nordrhein-Westfalen MSA + s. KMK Zusätzliche Unterrichtsangebote zum Erwerb der Fachhochschulreife oder gesonderte Doppelqualifizierende Bildungsgänge „Erzieher und AHR"
Rheinland-Pfalz Allgemeine (Fach-) Hochschulreife plus mind. 4monatiges einschlägige praktische Tätigkeit Mit abgeschlossener Ausbildung Zugangsberechtigung in Rheinland-Pfalz.
Zusätzlich Fachhochschulreife-
unterricht und Prüfung an Hochschulen
Saarland MSA + einschlägige Berufsausbildung bzw. Vorpraktikum (1 Jahr) Hochschulzugangs-
berechtigung nach Ausbildung vorhanden laut KMK-Beschluss
Sachsen MSA + s. KMK FH-Reife mit abgeschlossener Ausbildung vorhanden, wenn Zusatzbaustein Fachhochschulreife an Fachschule mit besucht und erfolgreich abgeschlossen.
Sachsen-Anhalt MSA plus s. KMK Staatliche Prüfung außerhalb der Hochschule
Schleswig-Holstein MSA plus s. KMK Fachhochschulreife nach abgeschlossener Ausbildung vorhanden
Thüringen MSA + s. KMK Hochschulzugangs-
berechtigung nach Ausbildung vorhanden laut KMK-Beschluss

 

VI. Fazit

Es ist ein Problem für viele Menschen, die Aus- oder Weiterbildungsmöglichkeiten suchen, dass die Bedingungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können, bis dahin, dass es bestimmte Ausbildungen in manchen Bundesländern gar nicht gibt.

In dem hier angesprochenen Kontext sind aber u. a. zwei weitere Faktoren relevant, die über alle Ländergrenzen hinweg reichen. Der erste Faktor ist das Schulsystem. In Deutschland erreichten 2006 77.000 Schülerinnen und Schüler keinen Schulabschluss, das sind 7,9 % des Jahrganges (http://www.focus.de/schule/schule/bildungspolitik/hauptschule-laender-sollen-fuer-schulabbrecher-zahlen_aid_301298.html). Daneben gab es 2006 236.531 SchülerInnen mit Hauptschulabschluss, das waren 24,6 % aller SchülerInnen (http://www.bildungsbericht.de/zeigen.html?seite=6160). Bei den Jugendlichen mit und ohne Hauptschulabschluss haben 40 Prozent zweieinhalb Jahre nach Schulende noch keinen Ausbildungsplatz (http://www.zeit.de/online/2008/25/bildungsbericht-reaktionen-kommentar). Dies ist eine katastrophale Bilanz des Bildungssystems eines der reichsten Länder der Welt.
Ähnlich katastrophal ist die fehlende Unterstützung derjenigen Familien, die aufgrund ihrer ökonomischen und/oder Bildungssituation nicht in der Lage sind, ihre Kinder ausreichend zu fördern. Den Handlungsbedarf im Hinblick auf die Armut in Deutschland hat Der Paritätische Wohlfahrtsverband am 1. Januar 2010 nochmals betont. (http://www.der-paritaetische.de/index.php?id=22&tx_ttnews[tt_news]=3422&tx_ttnews[backPid]=218&cHash=1762405417) Armut ist jedoch nicht nur ein ökonomisches Problem, sondern eine Herausforderung für die Forderung nach bildungsmäßiger und sozialer Teihabe aller Bevölkerungsschichten und Familienformen. Aus diesen Fakten ergeben sich einige Folgerungen:

  • Die Zahl der SchulabbrecherInnen, SonderschülerInnen und demotivierten SchülerInnen in der Sekundarstufe sollte durch Veränderung der Struktur des Systems Schule und Fördermaßnahmen gesenkt werden.
  • Eltern mit schwachem sozialem Hintergrund brauchen Motivationsanreize und Unterstützung, um ihre Kinder auf einem erfolgreichen Schulweg zu begleiten.
  • SchülerInnen mit Hauptschulabschluss brauchen eine Chance, eine Ausbildung im pädagogischen Bereich zu absolvieren. Insofern hat die Ausbildung zur KinderpflegerIn einen hohen Stellenwert.
  • Viele Länder sind auf einem guten Weg, was die Durchlässigkeit des Hauptschul- zum Mittleren Bildungsabschluss angeht. Diese Wege sollten in allen Bundesländern zur Regel werden.
  • Die Durchlässigkeit der sozialpädagogischen und -pflegerischen Berufe und Tätigkeiten zur Fachschulausbildung ist eine Möglichkeit, die Anzahl der qualifizierten ErzieherInnen mit staatlicher Anerkennung zu erhöhen, die in den Bundesländern genutzt wird. Ausnahmeregelungen, wie sie z.B. Hessen trifft, könnten in allen Bundesländern zum Tragen kommen.
  • Die Durchlässigkeit der Fachschulausbildung zur staatlich anerkannten ErzieherIn zur Hochschulausbildung ist durch den neuen KMK-Beschluss möglich. Von den Hochschulen sind Verfahren zu fordern, die vorhandene Kompetenzen anerkennen und somit das Studium verkürzen.
  • Die berufsbegleitende Ausbildung ist eine Chance für Kitas und AbsolventInnen einer Grundausbildung. Sie sollte in allen Ländern ausgebaut werden.

 


Anmerkungen

[1] Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden für die Berufsgruppen Erzieher/-innen, Sozialassistenten/-innen etc. die Schreibweise mit dem großen I gewählt, bei der jeweils die männlichen Fachkräfte mit einbezogen sind.

[2] Kinderpfleger/-innen, Assistenten/-innen im Sozialwesen.

[3] Sonstige Sozial- und Erziehungsberufe, Sonstige soziale/sozialpädgogische Kurzsausbildungen, Heilerzieher/-in, Heilerziehungspfleger/-in, Familienpfleger/-in, (Fach-)Kinderkrankenschwester, -pfleger, Krankenschwester/-pfleger, sonstige Gesundheitsberufe

[4] Verwaltungs- und Büroberufe, Hauswirtschafter/-in, Ökotrophologe/-in, Sonstiger Ausbildungsabschluss.

[5] Von den Ländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt liegen keine Antworten vor. Daher werden sie in den folgenden Ausführungen nicht erwähnt.

[6] vgl. Anmerkung 2

[7] Hauptschulabschluss

[8] werden nicht mehr in Hamburg ausgebildet. Es werden nur noch sozialpädagogische AssistenInnen ausgebildet.

[9] Mittlerer Schulabschluss (darunter auch Realschulabschluss)

[10] Oder Abschluss einer zweijährigen Berufsfachschule oder ein Zeugnis der Fachschulreife oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis (mind. Befriedigende Leistungen in zwei der Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch), andernfalls ist ein Auswahlverfahren möglich.

[11] Keine Zulassung als Fachkraft in Kitas

[12] NRW hat als einziges Bundesland den Beruf der SozialhelferIn, für den die Zugangsvoraussetzung der HA ist.

[13] Es sind von den 14 Bundesländern, die geantwortet haben, nur jene aufgeführt, die eine Ausbildung zur KinderpflegerIn angegeben haben. Die Länder Niedersachsen und Sachsen-Anhalt haben auf die Umfrage nicht geantwortet.

[14] Für KinderpflegerInnen mit mehrjähriger Berufserfahrung kann das Berufspraktikum auf ein halbes Jahr verkürzt werden.

[15] Es sind nur Bundesländer aufgeführt, die eine Ausbildung zur SozialassistentIn/zur SozialhelferIn (NRW) angegeben haben. Vgl. a. Anm. 2

[16] Das Ministerium in Hessen weist darauf hin, dass sich die Rechtsgrundlagen häufig ändern und daher InteressentInnen an einer Ausbildung an der Berufsfachschule oder Fachschule immer persönlich beraten lassen sollten, da erst aus den vorgelegten Unterlagen die Möglichkeiten für die Zulassung jeweils deutlich werden. „Auch bei fehlenden Zugangsvoraussetzungen (z.B. fehlender mittlerer Abschluss) können hier im Regelfall in enger Kooperation mit den Interessentinnen/Interessenten indiividuelle Lösungsmöglichkeiten gefunden werden, was bei einer oberflächlichen telefonischen Beratung häufig nicht möglich ist."
Es existieren Möglichkeiten der direkten Zulassung zum zweiten Ausbildungsjahr, zur Verkürzung des Berufspraktikums und zu einer Externenprüfung. Eine erzieherische und pflegerische Tätigkeit in der Familie, Au-pair-Tätigkeit im Ausland, Grundwehr- und Zivildienst sowie ein soziales Jahr können angerechnet werden.
Besonderheit:
AbsolventInnen von Berufsfachschulen können nach vierjähriger hauptberuflicher Tätigkeit nach einer erfolgreichen Hochschulzugangsprüfung ein Studium in Hessen aufnehmen. Unabhängig davon kann die bundesweite Zugangsberechtigung zu Bachelorstudiengängen erworben werden durch Zusatzunterricht.

[17] Berufsbegleitende Ausbildungsgänge werden derzeit an einzelnen Fachschulen geschaffen

[18] vgl. Anm. 2

[19] Laut KMK können alle AbsolventInnen einer Fachschulausbildung zur (Fach-) Hochschule zugelassen werden. Diese neue Regelung ist noch nicht in allen Bundesländern umgesetzt.

[20] Angerechnet werden können: abgeschlossene Berufsausbildung, erzieherische und pflegerische Tätigkeiten in der Familie bis zur Dauer von zwei Jahren, ein studienqualifizierender Abschluss in der Sekundarstufe II bis zur Dauer von zwei Jahren, Förderliche Studienleistungen an (Fach-) Hochschulen, ein Soziales Jahr, Grundwehrdienst oder Zivildienst, Auslandesaufenthalt als Au-Pair, Einschlägige Berufstätigkeit.


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Kommentare 1 bis 5 von 96 | Nächste | Letzte
96
Ihr Hinweis
HBalluseck am 15.03.2013, 21:49 Uhr
Hallo Josef,

herzlichen Dank für den Hinweis, der wohl an Monique gerichtet war. Ich stelle in den nächsten Tagen einen Link zu einem Dokument auf dieses Portal, in dem diese Maßnahme auch erwähnt ist. Bayern ist Spitzenreiter in der kreativen Lösung des Fachkräftemangels.

Ich bearbeite das Thema in den nächsten Wochen ausführlicher, finde es aber prima, dass Sie schon mal drauf hinweisen.

Viele Grüße
Hilde von Balluseck
95
Fortbildung: Fachkraft in Kindertagesstätten, für Kinderpfleger/innen
Josef am 15.03.2013, 21:35 Uhr
Schau dir mal diesen Link an.

http://www.ggsd.de/de/standorte/rosenheim/angebote/fortbildung/Fachkraft_in_Kindertageseinrichtung.php

Soweit ich weis läuft zur Zeit in München und Rosenheim ein 9 Monatiger berufsbegleitender Fortbildungskurs. Im Herbst soll ein zweiter gestartet werden.

Fortbildung: Fachkraft in Kindertagesstätten, für Kinderpfleger/innen
Aufstiegschance für Kinderpfleger/innen
Förderung durch das Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung wird beantragt
Ihre Ausgansposition
Sie arbeiten als Kinderpfleger/in in einer Kinderkrippe, einem Kindergarten, einem Kinderhort, einer Kindertagesstätte oder einer anderen sozialpädagogischen Einrichtung und wollen sich weiter qualifizieren? Dann könnte die vorliegende Weiterbildung für Sie eine Chance dazu sein.
Es stellt nämlich das bayerische Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen für das Jahr 2013 Fördermittel zur Qualifizierung von staatlich geprüften Kinderpflegerinnen/Kinderpflegern als Fachkraft in Kindertageseinrichtungen bereit.

Ziel der Weiterbildung
In dieser Weiterbildung bereiten sich die Teilnehmenden in einer 9-monatigen Modulphase mit 290 Unterrichtseinheiten auf die Aufgaben
einer Fachkraft in Kindertageseinrichtungen vor.
Die Berufsbezeichnung wird in die Liste bereits geprüfter Berufe nach AVBayKiBiG aufgenommen. Das heißt, erfolgreiche Absolventen/Absolventinnen der Weiterbildung können als pädagogische Fachkraft nach BayKiBiG eingesetzt werden.
Es handelt sich bei diesem Modell um eine bayerische Variante.
94
Anerkennung Kinderpfleger auf Erziehrausbildung
Munique J. am 25.02.2013, 08:35 Uhr
Das kann doch gar nicht sein, dass die Ausbildung des Kinderpflegers überhaupt nicht für die Erzieherausbildung anerkannt wird. Immerhin spart an sich zwei Jahre von insgesamt 5 Jahren. Jeder Erzieher muss vorher ein sog. SPS absolvieren, nach dessen Bestehen der Abschluss der Kinderpflegerin verliehen wird. Unterschied zwischen SPS und BFS für Kinderpflege besteht darin, dass SPS mehr Praxis hat, als BFS für Kinderpflege und im umgekehrten Fall mehr Theorie, als Praxis vermittelt wird.

Jeder anerkannte/geprüfte Kinderpfleger hat also noch drei Jahre Ausbildung für den Beruf des Erziehers vor sich.

In Bayern werden derzeit für Kinderpfleger mit einigen Jahren Berufserfahrung eine stark verkürzte Ausbildung angeboten (Teilzeit in 1,5 Jahren).
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Ihre Anfrage
HBalluseck am 17.02.2013, 09:57 Uhr
Hallo Nicole,

zum einen könnten Sie bei einer Fachschule anfragen, ob Ihnen die Möglichkeit geboten wird, Ihr Zeugnis als Erzieherin zu vervollständigen. Vielleicht geht das im Rahmen einer verkürzten berufsbegleitenden Ausbildung. Dann könnten Sie auch Geld in einer Kita verdienen, in der Sie als Auszubildende angenommen werden.

Wenn mehrere Fachschulen nicht darauf eingehen, sollten Sie das Ministerium in MV kontaktieren, um nach Wegen der Anerkennung zu fragen. Alle Daten hierzu finden Sie im Punkt Ausbildungsbedingungen unter http://www.erzieherin.de/wie-werde-ich-erzieherin.php
Alles Gute und freundliche Grüße
Hilde von Balluseck

Alle
Zuletzt bearbeitet: 17.02.2013, 09:58 Uhr von HBalluseck  
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Erzieher?Kinderpflegerin?Sozialassistentin?
Nicole am 16.02.2013, 17:37 Uhr
Hallo,
habe Erzieherin gelernt in MV.Habe nur ein Abgangszeugnis erhalten weil die Praxisnote Mangelhaft war.Habe mein Zeugnis zu meinen Akten gelegt und jetzt 13 Jahre später, möchte ich in den Beruf einsteigen.Bin auch bereit,mich noch einmal auf die Schulbank zu setzen.Aber mir kann niemand sagen ,als was ich arbeiten kann.Weil ich keine staatliche Anerkennung habe und auch keine Praxiserfahrung nachweisen kann.Meine Frage:Kann ich als Zweitkraft einsteigen?Als Kinderpflegerin oder als was kann ich arbeiten bzw. gibt es die Möglichkeit die Prüfung noch einmal zu wiederholen?An wen kann ich mich sonst wenden?
Danke
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