Diskriminierung behinderter Kinder in Hartz IV
06.05.2010
Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat das Urteil des Bundessozialgerichts zu den Mehrbedarfen behinderter Kinder scharf kritisiert. "Das Urteil zeigt auf tragische Weise, wie menschen- und alltagsfern Hartz IV ist. Die Feststellung, dass ein sechsjähriges Kind, das auf Grund seiner Behinderung nicht einmal laufen kann, keinen Mehrbedarf habe, mag juristisch korrekt sein, politisch ist dies ein Armutszeugnis", kritisiert Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider. Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention habe das Urteil besondere Brisanz. "Alle Bemühungen zur Verbesserung der Teilhabe behinderter Menschen werden ins Leere laufen, so lange Diskriminierungen in dieser Form per Gesetz festgeschrieben sind. Es kann nicht angehen, dass behinderte Kinder in solch offensichtlicher Weise ausgegrenzt werden, nur weil Hartz IV pauschal alles und jeden über einen Kamm scheren will", so Schneider.
"Die aktuelle Bedarfserhebung lässt jeglichen gesunden Menschenverstand vermissen. Es ist Zeit, dass die Politik sich ernsthaft mit der Frage auseinandersetzt, wie man mit Hartz IV auch individuellen Notlagen gerecht werden kann. Es ist ihre verfassungsmäßige Pflicht, allen Menschen in unserem Land ein Leben in Würde und ein Mindestmaß an Teilhabe zu gewährleisten", mahnt Schneider. Ausgangspunkt war ein Urteil, in dem das Bundessozialgericht die Klage eines sechsjährigen behinderten Jungen zurückwies.
Quelle: Pressemitteilung des DPW vom 6.5.2010. http://www.der-paritaetische.de/index.php?id=22&tx_ttnews[tt_news]=3756&tx_ttnews[backPid]=218&cHash=1385577342
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