FAQ Anerkennung von im Inland erworbenen einschlägigen Qualifikationen
(Tagespflege, Kinderpflegerin etc.)
Es macht Sinn, wenn erworbene Kompetenzen bei der Berufsaus- und –weiterbildung anerkannt werden, weil dann wertvolle Lebenszeit für den Beruf und nicht für die Ausbildung investiert werden kann. Lange Zeit war unser Bildungssystem nicht auf Durchlässigkeit angelegt, was u.a. an der Linearität der Berufsverläufe lag. Heute hingegen ist es keine Seltenheit, dass Erwerbstätige mehrere, auch unterschiedliche Qualifikationsnachweise erlangen und somit verschiedene Berufe ausüben können.
Die Motivation der Erwerbstätigen, ihr Wissen und ihren Handlungshorizont zu erweitern, ist hoch. Dies zeigt sich auch in den an uns gestellten Fragen. Aber die Strukturen des Bildungssystems sind immer noch nicht ausreichend auf Durchlässigkeit gepolt. Es bereitet immer noch große Schwierigkeiten, Kompetenzen selbst aus einschlägigen Berufsfeldern anerkannt zu bekommen.
Fragen und Antworten
Frage:
Ich bin Tagespflegeperson in Niedersachsen. Mich würde interessieren, inwieweit die Kindertagespflegepersonen von der Durchlässigkeit zur Sozialassistenz und Erzieherin profitieren können. Sind Tagespflegepersonen (Tagesmütter/Kinderfrauen) für diese Qualifizierung berechtigt? Denn auch in diesem Bereich besteht ein Bedarf nach Verbesserung der Qualifizierung und Bildung. Wo können sich Tagespflegepersonen berufsbegleitend weiter qualifizieren?
Antwort:
Soviel ich weiß gelten für die ErzieherInnenausbildung die im Artikel „Der Weg zur pädagogischen Fachkraft“ genannten Konditionen. Mir ist nicht bekannt, ob Tagespflegepersonen irgendwo andere Ausbildungsbedingungen (z.B. verkürzte Ausbildung) haben. Ich würde an Ihrer Stelle einfach bei der für Sie in Frage kommenden Ausbildungsinstitution (Berufsschule Sozialassistenz, Fachschule für Sozialpädagogik) nachfragen, ob Sie spezielle Bedingungen erhalten können. Viel kommt auf Ihre schulische Vorbildung an - aber das wissen Sie sicher.
Im März 2011 hat sich der Deutsche Verein zur Bedeutung der Tagespflegepersonen positioniert, lässt aber die Frage nach der Qualifizierung außen vor, siehe www.deutscher-verein.de
Frage:
Wenn ich Ihre Beschreibung richtig gelesen habe, könnte ich den Beruf der Kinderpflegerin nur in Baden Württemberg erlernen, da ich "nur "den Hauptschulabschluss habe. Es wäre mein Traum, mit Kindern zu arbeiten. Können sie mir weiterhelfen? Wo muss ich mich hinwenden?
Antwort:
Schauen Sie bitte noch mal hier unter Punkt III. Ausbildung zur KinderpflegerIn, SozialassistentIn/SozialhelferIn/Sozialpädgogische AssistentIn an Berufsfachschulen/Oberstufenzentren. Danach gibt es mehrere Bundesländer, in denen Sie mit einem Hauptschulabschluss Kinderpflegerin werden können.
In einigen Bundesländern (siehe den Artikel Der Weg zur pädagogischen Fachkraft auf diesem Portal) gibt es auch die zweijährige Ausbildung zur Sozialassistentin, bei der Sie sich auch auf die Arbeit mit Kindern konzentrieren können. Nach abgeschlossener Ausbildung hätten Sie auch Chancen, eine ErzieherInnen-Fachschule zu besuchen.
Oder Sie gehen einen anderen Weg und versuchen, eine Schule zu finden, auf der Sie den Mittleren Schulabschluss machen können. Danach haben Sie weitaus mehr Möglichkeiten.
Frage:
Ich bin seit zehn Jahren Heilerziehungspfleger, habe ausschliesslich in Kinder und Jugendheimen gearbeitet, in Kindertagestätten, u.a. in Namibia und Portugal. Nun meine Frage: Kann ich mir nun ohne nochmalige Ausbildung, Prüfung usw. den Erzieherberuf anerkennen lassen, auf Antrag beim Ministerium? Ich habe Hochschulreife und genügend Berufsqualifizierung. Nur ist es sehr schwer, hier einen Job in einer Regeleinrichtung zu bekommen als HEP. Oder führt wirklich kein Weg an der Ausbildung vorbei, auch an der Schulexternen Nichtschülerprüfung?
Antwort:
Das ist in jedem Bundesland unterschiedlich. Am besten ist es, Sie erkundigen sich bei einer Fachschule oder gleich beim zuständigen Ministerium Ihres Bundeslandes.
Frage:
Ich habe nach meinen Pädagogikstudium nicht mit dem Referendariat weiter gemacht, bin statt dessen in einen Kindergarten. Mittlerweile möchte ich im Kindergarten bleiben, weiß aber nicht, ob ich in jedem Kindergarten genommen werden darf, weil ich ja eigentlich keine Erzieherinnenausbildung habe. Wie ist das denn? Kann ich mir Teile meines Studiums anrechnen lassen oder müsste ich von null beginnen?
Antwort:
Ob Sie Teile Ihres Studiums oder gar die ganze Ausbildung angerechnet bekommen können, müssen Sie im Bundesland klären, in dem Sie arbeiten wollen. Möglich, dass sich das Ministerium auf eine Sonderregelung einlässt. Das zuständige Ministerium erfahren Sie in unserem Beitrag "Für die Ausbildung zuständige Ministerien".
Frage:
Eine Freundin von mir ist jetzt in der Ausbildung zur Erzieherin. Derzeit befindet sie sich im vierten Ausbildungsjahr, also dem Anerkennungsjahr. Nun ist sie schwanger und kann ihr Anerkennungsjahr nicht beenden. Sie fragte mich (ich bin seit einem Jahr Erzieherin), ob ich weiß, ob eine nicht abgeschlossene Erzieherausbildung wie eine abgeschlossene Kinderpflegerausbildung angesehen wird und ob sie so (also ohne Abschluss der Erzieherausbildung) als Kinderpflegerin arbeiten könnte. Weiß jemand darüber Bescheid??
Antwort:
Ihre Freundin könnte zunächst mal bei einem Träger nachfragen - alle Träger müssen sich nach den gesetzlichen Bedingungen des jeweiligen Bundeslandes richten. Wenn dort niemand Bescheid weiß, sollte sie sich an das zuständige Ministerium in Ihrem Bundesland (siehe meine Recherche "Für die Ausbildung zuständige Ministerien") wenden.
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Frage:
Im Moment arbeite ich mit nicht abgeschlossenem Sozialpädagogikstudium aushilfsweise in einem Naturkindergarten.Leider darf ich dort ohne Sozialassistent nicht arbeiten (Mindestanforderung). Da meine jüngste Tochter in diesem Kindergarten ist,ist das der optimale Arbeitsplatz für mich, den ich auch sofort bekommen kann! Ist es möglich mit der Qualifizierung zum Erzieherassistenten dort zu arbeiten?
Das Studium muß ich ganz neu aufnehmen, wobei mir eben aufgrund der Umstellung zum BM sehr wenig anerkannt wird. eine externen Prüfung kommt nicht infrage,da mir Vorbedingungen fehlen. Ich komme aus Niedersachsen
Antwort:
In meinem Artikel Der Weg zur pädagogischen Fachkraft habe ich die Wege
für alle Bundesländer dargestellt.
Ob Sie mit Ihrer Qualifikation im Kindergarten als Assistentin arbeiten
dürfen, bestimmt das Land Niedersachsen, und der Träger der Einrichtung
kennt die Bestimmungen. Daher bitte ich Sie, sich dorthin zu wenden, da
ich über den obigen Artikel hinaus nicht über neue Informationen
verfüge. Aufgrund der fehlenden Förderung für das Portal bin ich auch
nicht in der Lage, die jeweils aktuellen Informationen herauszufinden.
Ich denke aber, dass der Träger der Einrichtung, die Ihre Tochter
besucht, Ihnen Auskunft geben wird.
Ihre Meinung ist gefragt!
Wir freuen uns über Kommentare.
Jaina am 28.12.2011, 13:41 Uhr
HBalluseck am 25.07.2011, 16:07 Uhr
Sabine am 25.07.2011, 12:49 Uhr
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HBalluseck am 29.12.2011, 08:37 Uhr