FAQ Von der Kinderpflegerin/Sozialassistentin zur staatlich anerkannten ErzieherIn
Die meisten Fragen hinsichtlich Aus- und Weiterbildung haben wir von Kinderpflegerinnen erhalten, die zum einen nach längerer Berufstätigkeit und/oder infolge der gesetzlich bestimmten Anhebung der Qualifikationsanforderungen seitens der Anstellungsträger unbedingt den Abschluss als Erzieherin erreichen wollen. Welche Hindernisse sie dabei zu bewältigen haben, darüber geben ihre Fragen Auskunft.
Fragen und Antworten
Frage:
Hallo, ich bin staatlich anerkannte Kinderpflegerin und arbeite seit 7 Jahren im Kindergarten. Gibt es im Saarland oder in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit einer Weiterbildung nebenberuflich zur Erzieherin?
Antwort:
Schauen Sie bitte auf unsere Links. Dort finden Sie
alle Fachschulen nach Postleitzahlen geordnet. Sie müssten sich dann selbst
über deren Website erkundigen, ob eine berufsbegleitende Ausbildung angeboten
wird.
Frage:
Kann ich nach 13 Jahren noch eine Ausbildung zur Erzieherin machen? Bin staatlich anerkannte Kinderpflegerin mit Realschulabschluss. Habe damals ein Jahr im Kiga gearbeitet und mich zu unreif oder aber auch überfordert für den Beruf gefühlt. Heute bin ich 32 und habe drei eigene Kinder.
Antwort:
Warum sollten Sie keine Ausbildung mehr anfangen dürfen, zumal Sie den Mittleren Schulabschluss haben?
Bitte schauen Sie selbst nochmal in der Tabelle in diesem Artikel, wie die Konditionen in Brandenburg sind. Die Chancen müssten eigentlich gut stehen, da wir einem Mangel an ErzieherInnen entgegensehen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich mit dem Ministerium in Verbindung setzen.
Frage:
hallo ich habe eine frage. Ich arbeite seit 8 jahre im kindergarten als kinderpflegerin. ich habe eine familie, ein kind. Bin ich trozdem verpflichtet die ausbildung als erzieherin zu machen?
Antwort:
Die familiäre Situation hat mit der Notwendigkeit einer Ausbildung nicht viel zu tun. Daher treffen vermutlich die in diesem Artikel genannten Bedingungen in Ihrem Bundesland für Sie zu. Sie können jedoch beim Ministerium anfragen, ob sich etwas seit Erscheinen dieses Artikels verändert hat. Der Artikel wurde schließlich zur Jahreswende 09/10 geschrieben.
Frage:
Ich habe 2008 meine Ausbildung als Kinderpflegerin in MV abgeschlossen. Leider war mein Notendurchschnitt nur 3,2, so dass ich den Realschulabschluss nicht anerkannt bekommen habe. Da ich mich unbedingt fachlich weiterqualifizieren wollte, mir die Möglichkeit verwehrt wurde in einer Vollausbildung den staatlich anerkannten Erzieher absolvieren zu können, nutzte ich die Möglichkeit in einem Vorbereitungslehrgang zur Nichtschülerprüfung mit Erfolg teilzunehmen. Bei der Anmeldung zur Prüfung gab es prompt Probleme, mir fehlt die mittlere Reife, so werde ich nicht zugelassen zur Prüfung. Meine Ausbildung zur Kinderpflegerin ging 3 Jahre, der Vorbereitungskurs 2 Jahre, habe ich die Aussicht auf eine Ausnahmereglung durch das Kultusministerium? Warum wird auch in Hinsicht auf den Fachkräftemangel so gehandelt?
Antwort:
Ich kann Ihnen nur zustimmen: es ist ausgesprochen ärgerlich, dass Sie bisher an diesen Vorschriften gescheitert sind. Ich würde es an Ihrer Stelle trotzdem beim Ministerium versuchen, eine Ausnahmegenehmigung für eine Weiterbildung zu erreichen. Nie aufgeben, ist die Devise!
Frage:
Bei uns geht es um die Frage des Unterhaltes und Bafög. Die Tochter meines Mannes hat in F. die 2 jährige Ausbildung zur Sozialassistentin abgeschlossen und macht dort jetzt den Erzieher weiter. Wir haben von der Schule selber keine genauen Auskünfte bekommen, aber sind das dort jetzt zwei Ausbildungen oder baut die eine auf die Andere auf? Oben (im Artikel Der Weg zur pädagogischen Fachkraft, H.v.B.) steht, in Brandenburg ist es möglich, mehr aber nicht, können Sie uns da helfen? Es wäre sehr wichtig, weil das Bafög abgelehnt wurde. Ich glaube, der Antrag wurde auch nicht richtig ausgefüllt.
Antwort:
In Brandenburg ist eine Berufsausbildung Voraussetzung für die Zulassung zur ErzieherInnenfachschule. Folglich handelt es sich um zwei Ausbildungen, die aufeinander aufbauen. Ob Sie für die Erzieherfachschule Bafög beantragen können, erfragen Sie am besten auf dem Bafög-Amt.
Frage:
Ich bin gelernte Kinderpflegerin, möchte aber gerne Erzieherin werden. Meine Ausbildung zur Kinderpflegerin habe ich in L. (Baden-Württemberg) gemacht. Mein Notendurchschnitt ist 2,2, aber ich habe trotzdem keinen Realschulabschluss bekommen, da ich kein Englisch in der Schule hatte (ich komme ursprünglich aus Kasachstan, deshalb wurde mir vom Englisch in der Schule abgeraten, da ich schon sozusagen eine Fremdsprache (russisch) habe)
Gibt es Möglichkeiten für mich, eine Erzieherin zu werden? Wenn ja, welche?
Antwort:
Sie haben ja eine Fremdsprache erlernt - warum muss es Englisch sein? Manchmal verstehe ich die deutsche Bürokratie auch nicht.
Ich würde Ihnen trotzdem raten, sich ans Ministerium zu wenden und eine Sondergenehmigung für den Zugang zur Erzieherfachschule zu erbitten, genau mit dem Hinweis, dass Sie aufgrund Ihrer schulischen Bildung in Kasachstan Englisch nicht lernen konnten, aber Russisch lernen mussten. Ich hoffe, Sie haben Erfolg. Wenn nicht, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als einen Englischkurs zu besuchen. Oder Ihr Glück in einem anderen Bundesland zu versuchen, vielleicht in der ehemaligen DDR.
Frage:
Was sagt der Schulabschluss über einen Menschen aus? Ich habe keinen Realschulabschluss, aber eine abgeschlossene Ausbildung .zur Sozialassistentin. Daher habe ich aber trotzdem keine Chance meinen Traum als Erzieherin zu erreichen. Weshalb macht man es vom Schulabschluss abhängig, denn ich habe bestimmt in den 2 Jahren Ausbildung, inklusive Praktika mehr Erfahrungen als ein Realschüler, von der Motivation ganz zu schweigen. Daran sollte sich sofort etwas ändern.
Was kann ich jetzt tun?
*Auf die unten stehende Antwort kam die nächste Frage:
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Leider ist es aber lt. Tabelle 5 und.6 für mich in keinem Bundesland möglich, trotz abgeschlossener Ausbildung als Sozialassistentin aber ohne MSA eine Erzieherausbildung zu machen. Wie schon gesagt, kein Realschüler oder Abiturient hat die psychologische und pädagogische Erfahrung, wie ich sie als Sozialassistentin in meiner Ausbildung gesammelt und reflektiert habe. Ich könnte sofort eine Erzieherausbildung beginnen.
Daran sollte sich umgehend etwas ändern...
Nochmals vielen Dank,
ich werde mich trotzdem nicht unterkriegen lassen, denn seit meinem 10ten Lebensjahr ist es mein größter Wunsch, kleine Menschen auf dem Weg in Ihre Zukunft unterstützend zu begleiten.
Antwort:
In der Tat: Der Schulabschluss ist immer eine Eintrittskarte für eine nächsthöhere Qualifikation. Über die informellen Qualifikationen sagt er nicht so viel aus.
In dem Artikel, an den Sie Ihren Kommentar anfügten, finden Sie aber auch eine Antwort auf Ihre Frage (s. Tab. 5 und 6). Natürlich können Sie als Sozialassistentin Erzieherin werden - bitte schauen Sie sich dazu die Regelungen für das Bundesland an, in dem Sie leben.
Sie könnten ja nochmal beim zuständigen Ministerium wegen einer Sondergenehmigung anfragen. Jedenfalls möchte ich Sie ermutigen, nicht aufzugeben.
Frage:
Ich arbeite seit ca. 8 Jahren als Kinderpflegerin in NRW. (zwischendurch 3 Jahre Erziehungsurlaub). Ich bin alleinerziehend, vollberufstätig und im Besitz eines Schwerbehindertenausweises (den unser Träger nicht anerkennt). Jetzt ist es ja aktuell, dass sich Kinderpfleger zum Erzieher weiterbilden müssen. Dies würde in meinem Fall berufsbegleitend nicht funktionieren. Hat sich das Land auch etwas für solche Fälle wie meinem, "einfallen" lassen? Mache ich die Weiterbildung nicht, werde ich den Job bald verlieren. Ich weiß nicht, an wen ich mich wenden kann, um meine Situation zu schildern. Das Arbeitsamt ist nicht zuständig, da ich Arbeit habe, der Arbeitgeber sieht sich nur in der Pflicht mir mitzuteilen, DASS ich es machen soll, aber WIE ist ihm anscheinend egal.
Berufsbegleitend wäre von Mo-Do von 8h bis 17h arbeiten, Freitags und Samstags Schule, Sonntags lernen/ Hausaufgaben/ Vorbereitung auf Prüfungen. (hinzu kommen bei mir regelmäßige Krankheitszeiten, in denen ich normaler Weise trotzdem zur Arbeit gehe). Und das 3 Jahre lang. Soll meine Tochter solange aufs "Abstellgleis" gestellt werden?
Oder soll ich dem Staat 3 Jahre auf der "Tasche" liegen, wobei ich doch eigentlich schon seit 10 Jahren meinen Berufsabschluss und seit 8 Jahren einen festen Vertrag in der Tasche habe?
Und nach der Weiterbildung werde ich dann mit meinen 33 Jahren als Berufsanfänger vergütet, das kann doch nicht Sinn der Sache sein!?
Ich hoffe ich konnte meine Verzweiflung etwas zu Tage bringen?!
Was ist mit den Alleinerziehenden, die trotzdem Vollzeit arbeiten gehen, um für sich und das Kind ALLEINE sorgen zu können???? Wie sollen die auch noch eine Weiterbildung meistern? Ich finde das etwas zu viel verlangt!!!
An wen kann man sich wenden? Wer kann einem konkrete Beratung/Hilfe bieten?
Antwort:
Sie haben völlig Recht: Für Ihre Situation gibt es erstmal keine Lösung. Und deshalb müssen wir uns kühne Vorschläge ausdenken. Dazu Folgendes:
Gehen Sie zur Frauenbeauftragten des Ministeriums in Ihrem Bundesland, das für diese Entscheidungen zuständig ist. Sie finden dieses Ministerium auf dieser Site. Gleichzeitig sollten Sie sich an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wenden. Frau Ministerin Schröder hat die Problematik Alleinerziehender zur Chefinnensache erklärt - da muss etwas zu machen sein. Auch dort würde ich mich an die Gleichstellungs- oder Frauenbeauftragte, aber auch an die Ministerin selbst wenden.
Machen Sie Druck - Sie tun es nicht nur für sich, sondern für viele andere!
Frage:
Seit 13 Jahren bin ich Kinderpflegerin im Saarland und versuche schon seit vielen Jahren "vom Fleck" zu kommen. Mein Timing war wohl nicht das Beste, als ich die Ausbildung zur Erzieherin machen wollte, wurde diese umstrukturiert (Fachhochschulreife etc), berufsbegleitend war da nichts drin. Das Privileg einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu haben hemmte mich lange in meinem Vorankommen, eigentlich noch immer. Bin den Weg des Abendgymnasiums gegangen und habe mein Abitur nachgeholt. Dennoch, kein Licht am Ende des Tunnels ... Seitdem ich angestellt bin habe ich natürlich die Aufgaben einer Erzieherin übernommen und bin da sozusagen rein gewachsen. Telefonate und verschiedene Gespräche mit Leiter, Träger, Jugendamt etc. sowie Fortbildungen in Eigeninitiative brachten mich aber bis heute in beruflicher Hinsicht selten weiter.
Können Sie mir vielleicht einen Rat geben, wie ich zu einer Gleichstellung bzw. Anerkennung meiner Arbeit komme? Oder wo ich konkrete Fakten erhalten kann? Ist es wirklich so, dass Kinderpflegerinnen in Anstellung eigentlich keine wirkliche Chance im Saarland haben, ihren beruflichen Status anzuheben?
Antwort:
Erstmal meinen Respekt zu Ihren Bemühungen der Höherqualifizierung. Es ist nicht einfach, neben einer Berufstätigkeit das Abitur nachzumachen.
Zu Ihrer Frage: Aus dem Artikel, unter dem Ihr Kommentar steht, können Sie auf Tabelle 4 ersehen, dass Kinderpflegerinnen im Saarland eine 24monatige berufsbegleitende Ausbildung zur Erzieherin absolvieren können. Eine Anerkennung Ihrer bisherigen Arbeit ist damit nur unzureichend gegeben, das ist wahr. Ich würde zwar mal beim Ministerium nachfragen, ob es noch eine andere Möglichkeit gibt, fürchte aber, dass auch die Ausbildungsinstitutionen (= Fachschulen) keine weiter verkürzten Ausbildungen anbieten. Dennoch: Probieren geht über Studieren - rufen Sie mal beim Ministerium an und fragen dort einfach nach.
Frage:
Ich suche eine Schule, wo ich meinen Erzieherinnenschein machen kann. Bin Kinderpflegerin und möchte wieder einsteigen (47 Jahre).
Antwort:
Bitte schauen Sie in den Artikel Der Weg zur pädagogsichen Fachkraft auf dieser Website, dort finden Sie die Bestimmungen für alle Bundesländer.
Frage:
Meiner Bekannten ist vom Arbeitgeber gesagt worden, dass sie als Kinderpflegerin neben ihrer Arbeit an einer Abendschule oder an Wochenendseminaren eine Ausbildung als Erzieherin nachholen muss, um weiterhin in einem Heilpädagogischen Kindergarten tätig zu sein. Sie arbeitet dort bereits seit über 20 Jahren als Kinderpflegerin. Der Arbeitgeber bezieht sich auf das neue Kindergartengesetz, das ab 1.8.08 in Kraft tritt.
Da meine Bekannte kein Internet hat, habe ich für sie stundenlang gesucht, eine Abendschule in Düsseldorf oder Umgebung zu finden. Sie macht sich Sorgen um ihren Arbeitsplatz. Können Sie mir sagen, ob es eine entsprechende Ausbildungsstätte für sie gibt und wie sie sich ihrem Arbeitgeber gegenüber verhalten soll, der ihr bis jetzt keine genauen Informationen geben konnte?
Antwort:
Die gesetzliche Regelung des Kindergartens ist Sache der Länder und von daher in Deutschland unterschiedlich geregelt. Offenbar hat das Ministerium in Düsseldorf jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt, dessen Bestimmungen in anderen Bundesländern schon realisiert sind.
Ich würde Ihrer Bekannten raten, folgende Informationen einzuholen:
- Ist es tatsächlich so, dass Kinderpflegerinnen im heilpädagogischen Kindergarten überhaupt nicht mehr beschäftigt werden, oder gilt dies nur für Neueinstellungen?
- Gibt es eventuell die Möglichkeit, dass Ihre Bekannte als Zweitkraft in dem Kindergarten verbleiben kann?
- Welche berufsbegleitenden Ausbildungsangebote für die Ausbildung zur Erzieherin gibt es in Ihrer Region?
Sie müssten alle diese Fragen beim zuständigen Ministerium beantwortet bekommen - ich würde an Stelle Ihrer Bekannten dort anrufen, oder Sie erledigen das für sie.
Sie könnten auch bei einer Fachschule anrufen und dort vielleicht die Informationen erhalten.
Frage:
Ich suche eine Abendschule die mich (Kinderpflegerin) zur Erzieherin weiter bildet.
Ich bekomme die einmalige Chance, wenn ich mich selber darum bemühe, eine berufsbegleitende Weiterbildung zu machen, aber ich kann keine Abendschule hier im Umkreis finden. Ich wohne in H.., bin aber auch bereit, bis nach A, K. oder so zu fahren.
Antwort:
Sie müssen in der Tat herausfinden, ob es überhaupt eine Fachschule in Ihrer Region gibt, die eine berufsbegleitende Ausbildung anbietet. Von einer Abendschule für angehende ErzieherInnen habe ich allerdings noch nie gehört - von daher habe ich meine Zweifel, ob Sie solch eine Abendschule finden.
Über das zuständige Ministerium in Ihrem Bundesland bekommen Sie heraus, welche Fachschulen es in Ihrem Umkreis gibt, die entsprechende Weiterbildungen anbieten.
Frage:
Ich habe vor einigen Jahren schon die Ausbildung zur Kinderpflegerin erfolgreich absolviert und möchte nun die Ausbildung zur Erzieherin machen. Wenn ich dann ausgelernte Erzieherin bin, hinsichtlich der vorherigen Kinderpflegerin, habe ich dann mein Fachabitur?? Oder bin ich dann auch Diplom Sozialpädagogin? Erlange ich dadurch überhaupt noch weitere "Titel"?
Antwort:
Schauen Sie mal in meinem Artikel Der Weg zur pädagogischen Fachkraft. Dort sind die Möglichkeiten nach Bundesländern aufgelistet.
In den meisten Bundesländern ist mit einem Abschluss als staatlich anerkannte ErzieherIn auch das Fachabitur verbunden. Diplom-Sozialpädagogin werden Sie allerdings nur nach einem entsprechenden Studium an einer Hochschule.
Frage:
Ich bin als Kinderpflegerin in einer privaten Einrichtung seit 16.Jahren stundenweise und .möchte durch Abendschule oder einen schulischen Weg den Beruf Erzieherin nachholen. Ich bin aus dem Ort M. Welche Angebote haben die benachbarten Städte I oder H?
Antwort:
Wichtig bei den Ausbildungen ist Ihr Schulabschluss. Aber wie auch immer: Sie müssten aus unseren Artikeln http://www.erzieherin.de/die-ausbildung-an-berufsfachschulen-und-fachschulen.php und http://www.erzieherin.de/der-weg-zur-paedagogischen-fachkraft.php entnehmen, welches die Bedingungen für eine Weiterqualifizierung sind. Die Fachschulen in I. und H. finden Sie unter http://www.erzieherin.de/fachschulen.php.
Frage:
Ich bin zur Zeit im ersten Ausbildungsjahr zur Kinderpflegerin auf einem Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen. Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Wie sieht der weitere Weg danach aus, wenn ich anschließend Erzieherin werden möchte?? (welche Voraussetzungen / wie viele Jahre...??)
Antwort:
Sie finden die Ausbildungsmöglichkeiten für Kinderpflegerinnen in unserem Artikel Der Weg zur pädagogischen Fachkraft, sortiert nach Bundesländern. Kann sein, dass inzwischen schon wieder neue Regelungen gelten - das erfahren Sie an den Fachschulen.
Frage:
Ich bin seit 2004 kinderpflegerin und arbeite seit
0kt 2007 bei der stadt m. (bayern)! ich möchte jetzt aber weiter machen zur
erzieherin! es gibt doch eine regel dass man ab einem bestimmten alter nach
bestimmter berufserfahrung verkürzt die ausbildung zur erzieherin machen kann?
Ich würde nun gern wissen ab welchem alter und ab wie viel jahren
berufserfahrung?
Antwort:
Was in Bayern möglich ist, können Sie aus meinem
Artikel Der Weg zur pädagogischen Fachkraft ersehen. Dort sind in derTabelle 4 die Bestimmungen für die Weiterbildung von
Kinderpflegerinnen zu ErzieherInnen für alle Bundesländer aufgeführt.
Frage:
Ich bin Kinderpflegerin und lebe in B.. Ich arbeite
seit 8 Jahren in meinem Beruf in D. und würde mich gerne zur Erzieherin
weiterbilden. Wo und wie könnte ich mich weiterbilden? Gibt es die Möglichkeit,
eine Abendschule zu bekommen, um trotzdem weiter arbeiten zu können? Mein
Arbeitgeber stellt mich nicht frei, um die Weiterbildung machen zu können. Ich
müsste mich auch verpflichten, die 30 Stunden die ich habe, zu reduzieren und
das ist aus finanziellen Gründen nicht möglich. Was kann ich tun und wie lange
würde die Weiterbildung dauern? Könnte ich auch eine interne Prüfung machen,
ohne eine Schule besuchen zu müssen?
Antwort:
Aus dieser Site können Sie ersehen, dass die
Antwort nicht einfach ist - viele Kinderpflegerinnen möchten wie Sie
ErzieherInnen werden, aber die Bedingungen sind in den Bundesländern
unterschiedlich (siehe mein Artikel Der Weg zur pädagogischen Fachkraft). Ob
und wo bei Ihnen eine berufsbegleitende Ausbildung angeboten wird, das
müssten Sie selbst herausfinden - bei einer Fachschule, bei einem
Fachschulträger oder beim Ministerium direkt.
Ich habe allerdings auch starke Bedenken gegenüber dem Träger, bei dem Sie
arbeiten. An Ihrer Stelle würde ich mich bei einem Träger bewerben, der es zu
schätzen weiß, wenn seine MitarbeiterInnen sich weiter qualifizieren wollen.
In dieser Hinsicht ist Ihr Träger anscheinend noch hinter dem Mond. Wenn Sie
sich an anderer Stelle bewerben und betonen, wie wichtig Ihnen Ihre
Weiterbildung zur ErzieherIn ist, dann könnte es bei dem kommenden
Fachkräftemangel durchaus sein, dass Sie bessere Konditionen bekommen als
jetzt.
Frage:
Ich bin 49 Jahre alt und schon 32 Jahre als
Kinderpflerin beschäftigt. Seit August 2009 besuche ich wieder die Schule und
das alles nach der Arbeit. Alles unter einem Hut bringen. Arbeit, Schule und
ein Privatleben....irgendwas kommt da zu kurz, Diesem Stress ist man 3 Jahre
ausgesetzt....Schafft man das, in meinem Alter ?
Antwort:
Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass es für Sie
eine anstrengende Zeit ist. Ich kann nur hoffen, dass Ihre Weiterbildung Ihnen
auch Spaß macht und nicht nur Stress ist. Es kommt in solchen Phasen darauf an,
dass Sie sich Freuden in der Arbeit, in der Weiterbildung und in dem bisschen
Freizeit, das Ihnen verbleibt, verschaffen. Dafür drücke ich Ihnen die Daumen.
Und was das Alter angeht - nein, nein, nicht in Mitteleuropa. Da sind Sie mit
49 durchaus noch bei den Jüngeren!!!
Frage:
Hallo ich habe folgendes Problem. Ich bin
Kinderpflegerin, ausgelernt seit kurzem. Ich will ERZIEHERIN weiter machen
(Durchschnitt 1,5 ). Ich habe nur ein Problem: ich habe eine Tochter und wir
haben ein Haus abzuzahlen, das heißt ich kann nicht, ohne arbeiten zu gehen,
Erzieherin weiter machen!!. Ich habe mal gehört es gäbe eine Abendschule stimmt
das??? Ich wohne in Rheinland-Pfalz.
Antwort:
Leider sind dieses Weiterbildungsmöglichkeiten in
jedem Bundesland anders geregelt. Ich rate Ihnen, sich an das zuständige
Ministerium in Rheinland-Pfalz zu wenden und dort nachzufragen. Eine weitere Möglichkeit
besteht darin, beim Schulamt Ihrer Stadt zu erkunden, ob es eine
Abend-Ausbildung für ErzieherInnen gibt.
Ihre Meinung ist gefragt!
Wir freuen uns über Kommentare.
Killerdackel 2312 am 09.01.2012, 18:41 Uhr
HBalluseck am 02.01.2012, 07:30 Uhr
Maria am 01.01.2012, 19:09 Uhr
HBalluseck am 30.12.2011, 08:30 Uhr
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HBalluseck am 09.01.2012, 19:18 Uhr