Gericht hält Kinderbildungsgesetz für verfassungswidrig
06.09.2011
Das Verwaltungsgericht Aachen hält das nordrheinwestfälische Kinderbildungsgesetz KiBiz, das gewerbliche Träger von der Förderung ausschließt, teilweise für verfassungswidrig. Geklagt hatte eine gewerbliche Kita in Aachen.
Das Gesetz ist 2007 von der inzwischen abgelösten schwarz-gelben Landesregierung verabschiedet worden. Nun ist die Frage, ob der lange Weg nach Karlsruhe beschritten wird.
Quelle: bildungsklick.de
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