Juristinnenbund weist auf Probleme des gemeinsamen Sorgerechts unverheirateter Eltern hin
20.08.2010
Der Deutsche Juristinnenbund (djb) registriert einen fatalen Meinungsumschwung des Bundesjustizministeriums bei der Neuregelung der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern.
Während Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger noch am 3. Dezember 2009, als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sein Urteil zum Sorgerecht nicht mit der Mutter verheirateter Väter verkündete, Bedenken gegen ein automatisches gemeinsames Sorgerecht der Eltern äußerte, befürwortet sie jetzt, dass unverheiratete Eltern das Sorgerecht von Anfang an gemeinsam ausüben sollen: "Ich will eine Reform, die den betroffenen Vätern Wege aufzeigt, wie sie auch ohne vorherige gerichtliche Entscheidung ihr Sorgerecht ausüben können", sagte die Ministerin als Reaktion auf die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Aber auch das Bundesverfassungsgericht fordert in diesem Urteil keineswegs, dass die gemeinsame Sorge automatisch mit der Vaterschaftsanerkennung eintritt. Im Gegenteil zeigt das Gericht ausdrücklich die Probleme auf, die eine solche Regelung mit sich bringt.
Jutta Wagner, Präsidentin des djb, gibt zu bedenken, dass genügend Konstellationen denkbar sind, in denen eine gemeinsame elterliche Sorge mit der Geburt des Kindes nicht dem Kindeswohl entspricht. So etwa wenn das Kind einer Zufallsbegegnung entstammt oder die Beziehung schon vor der Geburt durch andauernde Streitigkeiten belastet ist.
Die Juristinnen halten daher das Vorliegen einer sozial-familiären Beziehung zwischen Vater und Kind für eine notwendige und unverzichtbare Voraussetzung für eine gemeinsame Sorge nicht verheirateter Eltern.
Quelle: http://www.djb.de/Kom/K2/pm10-22/
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