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Kinderkrankheiten werden meldepflichtig

16.02.2012

„Kinderkrankheiten“ sind alles andere als harmlos, sondern ernst zu nehmende Infektionskrankheiten. Dem trägt die Politik jetzt Rechnung und beschließt die Meldepflicht für Mumps, Windpocken, Keuchhusten. Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) begrüßt die Ausweitung der Meldepflicht auf diese Erkrankungen, auch als wichtigen Schritt zur Unterstützung bestehender Impfprogramme.

Am 9. Februar beschloss der Deutsche Bundestag eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) im Zuge der Neuregelung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV), einem Instrumentarium der Weltgesundheitsorganisation zur Verhinderung der grenzüberschreitenden Ausbreitung von Krankheiten. In dem vom Gesundheitsausschuss vorgelegten Text wird die Liste der meldepflichtigen Krankheiten erweitert: Neben Röteln werden nun auch Mumps, Windpocken und Keuchhusten dazu gezählt.

DGKJ-Vizepräsident Prof. Dr. Fred Zepp: „Gegen Pertussis, Varizellen, Mumps und Röteln gibt es seit Jahren bewährte Impfstoffe, die Kinder und Jugendliche sicher schützen. Die Einführung der Meldepflicht macht es uns möglich, die Umsetzung und Akzeptanz der Impfprogramme zu überprüfen. Somit können nicht nur Ausbrüche erkannt werden, sondern man wird beispielsweise bei niedrigen Impfquoten auch frühzeitig aktiv werden können, etwa in Form von Informationskampagnen. Die Einführung der Meldepflicht ist ein erster, wichtiger Schritt zu einer Erfolgskontrolle der bestehenden Impfprogramme, wie sie gerade von der Kinder- und Jugendmedizin seit Jahren vertreten werden.“

Die DGKJ rät, den Impfstatus von Kindern ausführlich mit dem Kinder- und Jugendarzt zu besprechen, und ggf. um weitere Schutzimpfungen zu ergänzen.

Nach § 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sollen Krankheitsverdacht und Erkrankung an einer meldepflichtigen Krankheit mit zukünftig verkürzten Meldefristen und -wegen an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Die Landesgesundheitsämter übernehmen die Übermittlung meldepflichtiger Erkrankungen an das Robert Koch-Institut als Bundesoberbehörde.

Quelle: Presseinformation der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ) vom 9.2.2012

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