Kinderrechte in Deutschland
25.04.2010
Am 21. April hat das Bundeskabinett den Staatenbericht zur Lage der Kinder in Deutschland gemäß Artikel 44 der UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Dazu erklärten Dr. Sabine Skutta und Dr. Jörg Maywald, Sprecher der National Coalition:
„Es ist bedauerlich, dass die Vorbehalte gegenüber der UN-Kinderrechtskonvention anlässlich der Verabschiedung des Staatenberichtes immer noch nicht 'ad acta' gelegt wurden. Dies hat zur Folge, dass die weltweit gültigen Kinderrechte weiterhin nicht uneingeschränkt in Deutschland gelten und die Rechte u. a. von unbegleiteten Flüchtlingskindern, in punkto Bildung, Gesundheitsfürsorge und in der Kinder- und Jugendhilfe, erheblich eingeschränkt werden.
Die jüngste Entscheidung des Bundesrates, die Rücknahmeabsicht der Bundesregierung zu begrüßen und zu bitten, die dazu erforderlichen Schritte einzuleiten, gibt Anlass zur Hoffnung. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung...Sollte es nicht zu einer zügigen Rücknahme der Vorbehaltserklärung kommen, wäre dies beschämend und macht Deutschland in seinem internationalen Einsatz für die Menschenrechte unglaubwürdig. Es ist an der Zeit, dass die Mindestanforderungen an die Versorgung, den Schutz und die Beteiligung von Kindern am gesellschaftlichen Leben auch in Deutschland vorbehaltlos gelten“, so Skutta und Maywald (Quelle: Newsletter der Liga für das Kind vom 23.4.10).
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