Novellierung des Kitagesetzes in Brandenburg
20.05.2010
Die Landesregierung in Brandenburg hat am 20. April 2010 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kita-Gesetzes beschlossen. Danach wird der Betreuungsschlüssel in den Kindertagesstätten für die 0- bis 3-Jährigen auf 1 Erzieherin für 6 Kinder und für die 3- bis 6-Jährigen auf 1 zu 12 verbessert. Die Mehrkosten für diese Betreuungsschlüsselverbesserungen werden in voller Höhe vom Land übernommen. Die Änderung des Kita-Gesetzes wird in die Maisitzung des Landtages eingebracht und soll am 1. Oktober 2010 in Kraft treten.Quelle: http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.208717.de
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Regina Funke am 24.05.2011, 21:29 Uhr