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NRW-Landtag gegen Betreuungsgeld

01.12.2011   Gerhard Stranz

Mit einer beachtenswerten breiten Mehrheit haben sich 4 Landtagsfraktionen darauf verständigt, der "Bundesebene" zu verdeutlichen, dass ein Betreuungsgeld nicht eingeführt werden soll. Dies gemeinsame Position des Eilantrages von SPD, Grünen und der LINKEN sowie und eine Ergänzung durch die FDP-Fraktion machen diese Position deutlich.

In der Landtagsdebatte zu dem Antrag am 19.11.2011 wurde u.a. auf die zu erwartenden benachteiligenden Folgen für Kinder aus benachteiligten Lebensverhältnissen verwiesen und u.a. betont, dass die Mittel eher für den qualitativen und quantitativen Ausbau eingesetzt werden sollten. In dem Antrag wird darauf hingewiesen, dass das Betreuungsgeld, dessen Gesamthöhe mit 2,2 Mrd. Euro - jährlich - geschätzt wird, nicht finanzierbar sei. Abschließend wird festgestellt, dass es "ausschließlich gute Gründe gegen die Einführung des Betreuungsgeldes" gäbe und daher der Landtag die Landesregierung auffordert, sich gegen die Einführung des Betreuungsgeldes einzusetzen.

Kommentar:

Es ist begrüßenswert, dass eine breite Mehrheit des Landtags sich eindeutig gegen das Betreuungsgeld ausspricht, dass in vielfacher Weise ungeeignet ist, um zu einer Verbesserung der Lebensbedingungen für Kinder und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf beizutragen.

Soweit nämlich ein besserer Familienlastenausgleich erfolgen soll, bei dem auch die Erziehungsleistung der Eltern, die auch außerhalb der Inanspruchnahme einer Tageseinrichtung zu erbringen ist, gewürdigt werden soll, müsste dies im Rahmen anderer Mechanismen erfolgen.

Soll jedoch die ergänzende Förderung von Kindern verbessert werden, so müsste tatsächlich der Ausbau der Angebote in qualitativer Hinsicht und in der Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze verbessert werden. Diese Aufgabe ist aber nicht in erster Linie durch den "Bund", sondern durch die Jugendämter mit Unterstützung durch die Länder zu leisten. Dass heute keine bedarfsgerechten Angebote zur Verfügung stehen, liegt vor allem daran, dass die Jugendämter ihrer seit dem Jahr 1996 bestehenden Verpflichtung aus dem SGB VIII nicht hinlänglich nachgekommen und z.B. auch das Land NRW den Ausbau nicht in dem erforderlichen Maße unterstützt hat, so dass alle Kinder und Familien in der Bundesrepublik vergleichbare Lebensverhältnisse haben.

Neben diesem schon in der Vergangenheit liegenden Mangel, scheint der Landtag aber durchaus Interesse daran zu haben, sich hinsichtlich der notwendigen Unterstützung des Ausbaus der Angebot ein Hintertürchen offen zu halten, mit dem er sich aus der Förderungsverpflichtung "stehlen" kann:

Im geltenden Sozialgesetzbuch VIII ist (in § 16.4) die Regelung enthalten, dass für alle Eltern, die ihre Kinder im Alter von ein bis drei Jahren nicht in einer Einrichtung betreuen lassen wollen "oder können" (weil ein Platz nicht zur Verfügung steht), "eine monatliche Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt werden soll.

Diese Regelung nimmt den Druck für die Jugendämter und z.B. das Land NRW, das beim U-3-Ausbau bundesweites Schlusslicht ist, zur Erfüllung des Rechtsanspruchs, den "alle" Kinder und nicht nur eine quotierte Anzahl hat, zusätzliche zu investieren. Vielmehr könnten sich Jugendämter mit "einer monatlichen Zahlung" von der Gestellung eines Platzes vorübergehend "freikaufen", da die Bereitstellung eines Platzes und der von den Eltern ggfls. geltend gemachte Verdienstausfall wesentlich höhere Aufwendungen verursachen würde. Insofern ist der geschätzte Aufwand von 2,2 Mrd. Euro für das Betreuungsgeld ein wesentlich geringerer Aufwand als z.B. die Aufwendungen für ein neues Ausbauinvestitionsprogramm wie im Jahr 2007 bei dem sich Bund, Länder und Kommunen verpflichtet hatten jeweils rd. 4 Mrd. Euro bereitzustellen. Ein entsprechender Anteil müsste alleine für NRW kurzfristig bereitgestellt werden, alleine um von der derzeitigen Bedarfsdeckungsquote von rd. 16 % auf die durch das DJI berechnete bundesweite Bedarfsquote von 39 % zu gelangen.

Insofern wäre es konsequent gewesen, wenn der Landtag NRW mit dem Eilantrag auch eine Initiative zur Änderung des Sozialgesetzesbuches in Bezug auf die Regelung des § 16.4 gestartet, ein zusätzliche Bundesinvestitionsprogramm gefordert und die Landesregierung aufgefordert hätte, ein NRW-Sofortprogramm aufzulegen, mit dem zusätzliche Plätze in NRW geschaffen und die Rahmenbedingungen nicht nur für Kinder unter 3 Jahren verbessert werden.

Quelle: Bildungsklick.de

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