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Praktische Fragen der Akademisierung

29.01.2011   Hilde von Balluseck

Berufsbezeichnung

Seit 2004 wurde eine Vielzahl von Studiengängenaufgebaut, deren Ziel es war und ist, die Frühpädagogik an Hochschulen zu etablieren. Von Anfang an gab es die Diskussion darüber, welche Berufsbezeichnung Bachelor-AbsolventInnen dieser Studiengänge erhalten sollten. Die Berufsbezeichnung "Erzieherin" oder "Erzieher" ist durch die Fachschulen besetzt, von daher wurde nach einem anderen Begriff gesucht. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Bildung und Erziehung im Kindesalter (BAG-BEK) hat nun eine Stellungnahme verfasst, in der der Begriff "Kindheitspädagogin/Kindheitspädagoge" bevorzugt wird. Er erscheint angemessener als der Begriff der Frühpädagogik, weil sich die meisten Menschen unter Frühpädagogik die Arbeit mit Kindern im Vorschulalter vorstellen, die Kindheitspädagogik aber auch die Arbeit mit Kindern bis 13 Jahre umfasst.

Am 27. Januar hat die BAG-BEK mit der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder sowie diversen anderen Organisationen den Vorschlag erörtert. Er wurde erweitert um die Bezeichnung "Elementarpädagogin/Elementarpädagoge". Es wird sich zeigen, welche Bezeichnung sich nun durchsetzt. Gegen den Begriff der Elementarpädagogik spricht u.E., dass auch hier wieder die Pädagogik mit Kindern bis zum 6. Lebensjahr, und nicht auch die Grundschulzeit (=Primarstufe) mitgedacht wird.

Man muss den Kultus- bzw. BildungspolitikerInnen zugute halten, dass die Hochschulen selbst die Steilvorlagen für die Unklarheiten der Bezeichnungen geliefert haben. Jede Hochschule hat dank der akademischen Freiheit ihre eigene Konzeption und Bezeichnung entwickelt, so dass die Kultusbürokratien sich einer Vielfalt von Bezeichnungen gegenübersahen.

Andererseits: Hätten die Kultusbürokratien Anfang des Jahrtausends den Ball, den ihnen einige engagierte Hochschulen zuspielten, als sie die Akademsierung forderten, aufgenommen, wäre ihnen dieses Dilemma erspart geblieben.

Unterschiedliche Beschäftigungsbedingungen

Ein Problem des Studiums ist überdies die in einigen Bundesländern fehlende staatliche Anerkennung als Erzieherin/Erzieher. Dies führt teilweise zu geringeren Anstellungschancen, z.B. in Baden-Württemberg. In Bremen müssen AbsolventInnen des B.A.-Studienganges nach Beendigung des Studiums noch ein Anerkennungsjahr absolvieren, bevor sie eine staatliche Anerkennung erhalten, die ihnen die Aufnahme einer Tätigkeit als pädagogischer Fachkraft in der Kita erlaubt.

Diese Beispiele zeigen einmal mehr, zu welchen Absurditäten unser föderales Bildungssystem imstande ist. Hoffen wir, das die Ministerien schnell reagieren und die Disparitäten ausräumen.

Quellen: Papiere der BAG-BEK

 

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