Versorgungsquote für unter Dreijährige unzulänglich
08.11.2011 Gerhard Stranz
Der Ende Oktober vorgelegte 8. Familienbericht verweist im wesentlich darauf, dass Familien zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Verantwortlichkeiten "mehr Zeit" benötigen. Durch erweiterte und flexiblere Angebote sollen sie u.a. in den Stand gesetzt werden, u.a. den sich aus den Anforderungen des Arbeitsmarktes erkebenden Herausforderungen besser stellen zu können. In diesem Zusammenhang wird kritisiert, dass für die Begleitung von Kindern unter 3 Jahren bundesweit für Kinder unter 3 Jahren eine Versorgungsquote mit Plätzen von 19 % erreicht ist.
Kommentar:
Unabhängig davon, dass es bei der Stärkung von Familien nicht nur darauf ankommt, ihnen "mehr Zeit" für die Begleitung ihrer Kinder zu sichern, sondern dass sie auch über existenssichernde Grundeinkommen verfügen müssen, um nicht "um jeden Preis" Arbeitsverhältnisse annehmen zu müssen, gibt es zwischen der Analyse und den Maßnahmen Ungereimtheiten.
Es fehlen ausreichende viel und qualitativ entsprechend gut ausgestattete Angebote. Auf den Mangel an fehlenden Angebote hat die Bundesregierung in ihrer Stellungennahme zum 8. Familienbericht selbst hingewiesen, aber bislang aus dieser Erkenntnis nicht die Konsequenz gezogen, erneut und verstärkt in den Ausbau von Bildungsangeboten im Elementarbereich durch die Förderung von Investitionen und Betriebskosten einzusteigen.
Angesichts des bislang erreichten Ausbaustandes von 19 % für Kinder im Alter unter 3 Jahren ist absehbar, dass diese Quote in keiner Weise dem Bedarf gerecht werden kann. Die Feststellung, dass für Kinder im Alter von 2 bis 3 Jahren eine Bedarfsdeckungsquote von 57 % erreicht sei, aber von einem Bedarf von 80 % auszugehen sei, erforderte entsprechende sofortige Initiativen.
In der Stellungnahme der Bundesregierung zum 8. Familienbericht wird dies deutlich.
Eine an den Arbeitszeitwünschen ausgerichtete Erwerbsoption besteht für Mütter nur, wenn es eine erreichbare und bezahlbare Kinderbetreuung gibt. Ohne sie sind die Zugänge zum Arbeitsmarkt eingeschränkt.
Die familienpolitischen und gesellschaftlichen Anstrengungen haben in den letzten Jahren dafür gesorgt, dass das Angebot an staatlichen Kinderbetreuungsangeboten deutlich ausgeweitet werden konnte. Insbesondere wurden zusätzliche Betreuungsplätze für unter 3-Jährige eingerichtet, sodass der Anteil der unter 3-Jährigen in Kinderkrippen zwischen 2006 und 2010 von 12 Prozent auf 19 Prozent gestiegen ist. Aber die angebotene Anzahl an Betreuungsplätzen deckt immer noch nicht die Nachfrage der Eltern. Es haben etwa nur 57 Prozent der Kinder zwischen zwei und drei Jahren einen Betreuungsplatz, während sich 80 Prozent der Eltern einen Betreuungsplatz wünschen (Abbildung 4). In Deutschland gibt es zudem sehr große regionale Unterschiede beim Angebot an Betreuungsplätzen für unter 3-Jährige.
Quelle: bildungsklick.de
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