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ErzieherInnen-Ausbildung wird gefördert

13.08.2009

Wer eine abgeschlossene Berufsausbildung z.B. zur Kinderpflegerin oder Sozialassistentin hat, kann im Rahmen des sog. Meister-BaFöG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, abgekürzt AFBG) seit 1. Juli eine Förderung bei der Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher beantragen.

PDF-Datei 136 kb
http://www.bmbf.de/pub/das_neue_afbg-flyer.pdf.

Für begabte Berufstätige, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit oder nach Fortbildungen eine Hochschulzugangsberechtigung erhalten haben, gibt es ferner die Möglichkeit eines Aufstiegsstipendiums.

PDF-Datei PDF-Datei 168 kb
http://www.ziz-berlin.de/media/de/F%C3%B6rder%C3%BCbersicht_Mai_2009.pdf


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10
Ihre Frage
HBalluseck am 16.01.2012, 14:18 Uhr
Liebe Frau Seebauer,

zunächst ist die Frage, ob Sie als arbeitslos gemeldet sind. wenn ja, hätten Sie eventuell in manchen Bundesländern die Chance, die Ausbildung finanziert zu bekommen.
Nehmen wir mal an, das Arbeitsamt unterstützt Sie NICHT. Dann blieben folgende Möglichkeiten:
Eine berufsbegleitende Ausbildung an einer Fachschule, so dass Sie Ihren Beruf weiter ausüben können.
Außerdem müssten Sie ja Bafög bekommen, weil Sie es noch nicht in Anspruch genommen haben.

Alles Gute und freundliche Grüße
Hilde von Balluseck
9
zweitausbildung
v.seebauer am 15.01.2012, 13:19 Uhr
hallo..ichhabe ein paar fragen..ich habe 2005 meine ausbildug zur statl.geprüften sozialassistentin abgeschlossen...danach war ich schwanger und will jetz meinen erzieher machen...ich habe bereits eine eigene wohnung und während der ersten ausbildung kein bafög bekommen..
nun würd ich gern wissen was ich da machen kann wegen der meite und was ich dann mit meinerm sohn noch zum leben habe...ich werde im märz bereits 25...
8
Krippenerzieherin
HBalluseck am 24.09.2010, 08:04 Uhr
Hallo Frau Bernard,

aus Ihrer Anfrage geht nicht hervor, welche Bezeichnung Sie nach dem Besuch des Kurses haben. Davon hängt es auch ab, ob Sie eine Unterstützung bekommen können. Auf jeden Fall ist der Ansprechpartner für Ihre diesbezügliche Anfrage der Träger der Weiterbildung, die Sie jetzt vorhaben.

Was die EU betrifft, so werden ErzieherInnen ohne Hochschulabschluss im allgemeinen als AssistentInnen eingesetzt. Aber auch hier müssten Sie sich beim Arbeitgeber in Großbritannien erkundigen.

Mit freundlichen Grüßen
Hilde von Balluseck
7
Krippenerzieherin
S. Bernard am 23.09.2010, 17:42 Uhr
Ich habe zu DDR Zeiten einen Abschluss als Krippenerzieherin gemacht und will diesen nun anerkennen lassen, habe mich dazu auch schon angemeldet. Nun hbe ich zwei Fragen dazu: 1. Der Kurs kostet 1000 EUR. Kann ich Beihilfen beantragen, auch wenn ich zur Zt. nicht arbeitslos bin?
2. Wie wird dieser Abschluss in der EU anerkannt, speziell in England. Mit welchem Abschluss dort ist mein Abschluss zu vergleichen?
Vielen Ddank,
Sabine Bernard
6
Antwort auf Ihre Fragen
HBalluseck am 13.09.2010, 20:17 Uhr
Hallo,
ob Ihre Ausbildung anerkannt wird, liegt sehr am Bundesland, in dem Sie arbeiten wollen. Sie müssten sich beim zuständigen Ministerium dieses Bundeslandes erkundigen, ob Ihre Ausbildung als der Ausbildung der Erzieherin gleichwertig anerkannt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Hilde von Balluseck
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