Zusätzliche Bundesmittel für Krippenausbau gefordert
24.11.2011 Gerhard Stranz
Als ein Ergebnis einer Zusammenkunft der kommunal-, finanz- und haushaltspolitischen Sprecher der Bundestags- und Landtagsfraktionen der Sozialdemokratischen Partei, wurde die Absicht deutlich, dass der Bund aufgefordert werden soll, im Bundeshaushalt 2012 zusätzlich 300 Mio. Euro bereitzustellen. Diese Mittel sollen vor allem den Kommunen zur Verfügung gestellt werden, die ein "Finanzierungsproblem" haben. Gleichwohl wird davon ausgegangen, dass der unzulängliche Ausbau, mit dem das Ziel, bis 2013 für jedes dritte Kind einen Krippenplatz anbieten zu können, neben dem Fachkräftemangel nur ein Problembereich sei.
Der Termin für den Rechtsanspruch soll auf jeden Fall gehalten werden. Es seien aber jetzt Anstrengungen aller Beteiligten nötig.
Kommentar:
Es ist gut, dass der "Bund" aufgefordert werden soll, sich mit weiteren Mitteln an dem Ausbau der Angebote zu beteiligen. Dies ist alleine notwendig, da die ursprünglich unterstellte Bedarfsdeckungsquote von 35 % in keiner Weise mehr der Nachfrage entspricht, zumal selbst der Städte- und Gemeindebund von 66 % ausgeht.
Wenn jetzt aber nur eine Beteiligung des Bundes mit 300 Mio. Euro realisiert werden soll, so handelte es sich damit nur um einen "Tropfen auf den heißen Stein", zumal diese Summe alleine in NRW benötigt würde, um von der Schlusslichtposition mit einer Versorgungsquote von rd. 16%, für deren Erreichen bisher 481 Mio. Euro Bundesmittel bereit gestellt wurden, auf eine Quote von über 30 % zu gelangen.
Eine alleinige Forderung an den Bund, erneut Mittel für den U3-Ausbau bereitzustellen, vernachlässigt die Verpflichtungen der Länder und Kommunen, die nach dem Sozialgesetzbuch VIII originär die eigentlich Verpflichteten für das Vorhalten bedarfsgerechter Angebote und einer finanziellen Unterstützung sind. Wenn alleine das Land NRW seiner bisherigen Verpflichtung nachkommen würde, sich mit einem gleichen Anteil wie der Bund finanziell zu beteiligen, müsste NRW über die bisherigen 400 Mio. Euro weitere 81 Mio. bereitstellen. Vergleichbar müssten sich auch die Kommunen engagieren, die ebenfalls seit 2007 verpflichtet sind, ebenfalls einen Beitrag in Höhe von 481 Mio. Euro zu erbringen.
Damit Kommunen in der Lage sind, ihren Verpflichtungen nachzukommen, müsste eine andere Form eines Solidaritätsausgleichs stattfinden, zumal, bezogen auf den U3-Ausbau in der Regel ausreichend viele Angebote in den neuen Bundesländern vorhanden sind.
Quelle: bildungsklick.de
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