
2012 begann für 517.000 junge Menschen eine Hilfe zur Erziehung
Im Jahr 2012 begann für rund 517.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Deutschland eine erzieherische Hilfe des Jugendamtes oder einer Erziehungsberatungsstelle. Das waren gut 2.000 junge Menschen weniger als im Jahr 2011 (- 0,5 Prozent). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wurde damit wie im Vorjahr für 3,3 Prozent der jungen Menschen unter 21 Jahren eine erzieherische Hilfe neu eingerichtet. Im Jahr 2008 lag dieser Anteil noch bei 3,0 Prozent.
Eltern haben Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn eine dem
Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung
nicht gewährleistet ist, die Hilfe aber für seine Entwicklung
geeignet und notwendig ist. Auch jungen Erwachsenen soll eine
Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und für die
eigenverantwortliche Lebensführung gewährt werden, sofern dies
die individuelle Lebenssituation notwendig macht.
Den größten Anteil unter allen neu gewährten erzieherischen
Hilfen hatte mit 65 Prozent die Erziehungsberatung – gut
307.000 junge Menschen nahmen sie im Jahr 2012 neu in
Anspruch. Ihre Zahl ging im Vergleich zum Vorjahr um 1,1
Prozent zurück. Rund 55.000 Familien erhielten eine
familienorientierte Hilfe, das waren 4,0 Prozent mehr als im
Jahr 2011. Mit diesen Hilfen wurden etwa 102.000 junge
Menschen erreicht.
Etwas häufiger als im Vorjahr wurden junge Menschen, die eine
Erziehungshilfe neu in Anspruch nahmen, außerhalb des
Elternhauses untergebracht. Für knapp 52.000 Kinder,
Jugendliche und junge Erwachsene begann eine Vollzeitpflege in
einer anderen Familie, eine Heimerziehung oder eine
Unterbringung in einer sonstigen betreuten Wohnform. Das waren
rund 800 stationäre Hilfen mehr als im Jahr 2011.Die Hälfte
der jungen Menschen, die in einem Heim oder einer
Pflegefamilie untergebracht wurden, lebte zuvor mit einem
alleinerziehenden Elternteil zusammen. Nahezu drei Viertel (74
Prozent) dieser alleinerziehenden Elternteile lebten ganz oder
teilweise von Transferleistungen. Dazu gehören finanzielle
Hilfen des Staates wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder
Sozialgeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch.
Weitere Informationen unter
http://www.destatis.de/presseaktuell
Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 21.10.2013