25 Jahre Kinderrechtskonvention
Vor 25 Jahren wurde die UN-Kinderrechtskonvention formuliert, seitdem haben 193 Staaten unterschrieben, dass sie diese Konvention für verbindlich halten. In vielen dieser Staaten kann man nicht davon sprechen, dass die Kinderrechte wirklich geachtet würden. Und unter den drei Staaten, die die Konvention nicht unterschrieben haben, befinden sich Somalia und - Sie erraten es nicht - die USA. Warum die USA? Weil dort Kinder mit 12 Jahren die gleichen Haftstrafen bekommen wie Erwachsene.
Trotz dieser Kritikpunkte ist die Freude über die allmähliche Durchsetzung von Kinderrechten bei uns und anderswo doch groß. Gleichzeitig werden Forderungen erhoben, wie die Situation der Kinder verbessert werden kann, z.B. die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz. Eine solche explizite Erwähnung der Kinderrechte in der Verfassung hätte zur Folge, dass ALLE anderen Gesetze daran gemessen werden müssen, ob sie die Kinderrechte berücksichtigen. Der Bundespräsident wollte nicht direkt dazu Stellung nehmen, obwohl er sich ja sonst nicht scheut, sich den Mund zu verbrennen. Der Grund könnte sein, dass - wie auch die Gegner einer Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz - die Angst dominiert, das Elternrecht könne infrage gestellt werden. In der Tat: Wenn die Kinderrechte in unserer Verfassung festgelegt werden, dann müssen sich alle Akteure, und natürlich auch die Eltern, in diese Richtung bewegen.
Wir zitieren im Folgenden verschiedene Stellungnahmen zum 25jährigen Geburtstag der Kinderrechte. Diese können Sie hier nachlesen.
Fachgespräch der Kinderkommission: Experten fordern Kinderrechte im Grundgesetz
Anlässlich des 25-jährigen Bestehens der UN-Kinderrechtskonvention lud die Kinderkommission am 12. November zu einem Fachgespräch unter Vorsitz von Eckhard Pols (CDU) und Vizepräsidentin Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen) ein, um sich über den aktuellen Stand der Umsetzung zu informieren. Vizepräsidentin Roth betonte die wichtige globale Bedeutung der Konvention und lobte den Schritt, dass „das Kind endlich zum Subjekt seiner eigenen Rechte geworden ist.“ Prof. Dr. Jörg Maywald, Geschäftsführer der Deutschen Liga für das Kind, hob die Kinderrechtskonvention als „Meilenstein in globaler Sicht“ hervor. „ Früher ging es nur um die Bedürfnisse, nicht um die Rechte der Kinder.“ Dieser Auffassung stimmte auch Dr. Sebastian Sedlmayr, A bteilungsleiter für Kinderrechte und Bildung von UNICEF Deutschland, zu und wies darauf hin, dass 193 Staaten seit dem Beginn der Kinderrechtskonvention am 20. November 1989, beigetreten sind. Das politische Bekenntnis zur Konvention habe zu mehr Subventionen und Investitionen geführt, erklärte Sedlmayr. „Aber nicht jedes Kind hat dadurch nun bessere Bedingungen.“ Bis heute, machte Sedlmayr deutlich, würden noch 68 Millionen Kinder unter ausbeuterischen Lebensbedingungen aufwachsen. Nur fünf Prozent der Kinder würden in Ländern leben, in denen Gewalt in der Erziehung verboten sei. Auch Dr. Thomas Meysen, Fachlicher Leiter des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht, monierte die globale, defizitäre Gesundheitsversorgung in den Flüchtlingslagern in Deutschland. „Wir sind dazu aufgefordert, den Flüchtlingskindern gute Bedingungen zu liefern.“ Er wies auch auf die desolate Situation in der Kind er- und Jugendverbandsarbeit hin. „Hier fehlen rechtliche Verbindlichkeiten und Angebotsvielfalt.“ Dieser Meinung stimmte auch der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerks, Holger Hoffmann, zu und stellte seine Studienergebnisse vor. 60 Prozent der Kinder und Jugendlichen würden insgesamt zufrieden im Leben stehen. Die restlichen 40 Prozent aber finden keinen Eintritt oder erhalten diesen erst gar nicht. „Die Kinder und Jugendlichen ziehen sich in visuelle Welten oder Subkulturen zurück, weit weg von politischen Äußerungen. Wir brauchen mehr Angebote.“ Alle Experten plädierten für die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz. Kinderrechte müssen in allen Bereichen immer bedacht werden, so die Experten. „Selbst in der Stadtentwicklung denkt man nun an die Kinder. Vor zehn Jahren war das noch undenkbar“, so Hofmann. Viele Kinder wüssten nicht einmal, dass sie Rechte haben“, mac hte Maywald deutlich, „das ist auch eine Form von Schutz.“
Quelle: heute im bundestag vom 13.11.2014
Internationale Studie zeigt: Kinder in Deutschland kennen ihre Rechte kaum
Anlässlich des 25. Jahrestages der UN-Kinderrechtskonvention am 20. November 2014 fordert der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband (DKSB), die Kinderrechte bekannter zu machen und endlich im Grundgesetz zu verankern.
Noch nicht einmal die Hälfte aller Kinder in Deutschland zwischen 8 und 12 Jahren weiß, welche Rechte Kinder haben; nur jedes fünfte Kind kennt die UN-Kinderrechtskonvention. Zu diesen Ergebnissen kommt die Studie „Children's Worlds – International Survey of Children's Well-Being“, für die insgesamt 45.000 Kinder in 15 Ländern befragt wurden. Sie wird von der Jacobs Foundation, Zürich gefördert.
„Deutschland schneidet im internationalen Vergleich erschreckend schlecht ab. In Kolumbien oder Nepal sind die Kinderrechte deutlich bekannter“, sagte DKSB Vizepräsidentin Sabine Andresen. „Dabei macht es einen großen Unterschied, wie die Schulen mit dem Thema umgehen“, erklärte die Professorin für Sozialpädagogik und Familienforschung an der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Kritisch zu bewerten sei auch das fehlende Vertrauen in die Erwachsenen: „Gerade einmal 54 Prozent der befragten Kinder in Deutschland glauben, dass Erwachsene die Rechte von Kindern in ihrem Land respektieren“, so Andresen.
Des Weiteren zeige die Studie, dass das Wissen um die Kinderrechte nicht nur einen Einfluss darauf hat, wie Kinder die Wertschätzung der Erwachsenen wahrnehmen. „Das Bewusstsein für Kinderrechte stärkt auch das Sicherheitsempfinden und das subjektive Wohlbefinden der Kinder allgemein“, hob Andresen hervor.
Der Deutsche Kinderschutzbund fordert daher, die Kinderrechte bekannter zu machen. „Nicht nur die Schulen haben dabei eine große Verantwortung, sondern alle gesellschaftlichen und staatlichen Institutionen und Einrichtungen inklusive Medien“, sagte DKSB-Bundesgeschäftsführerin Paula Honkanen-Schoberth. Dabei gelte es, bei der Bekanntmachung der Kinderrechte sowohl Kinder als auch Eltern und die breite Öffentlichkeit zu erreichen.
„Um jedoch nachhaltig und verbindlich den Interessen des Kindes in Gesellschaft, Politik und Verwaltung Vorrang zu gewähren, müssen die Kinderrechte endlich im Grundgesetz verankert werden“, betonte Honkanen-Schoberth. Um überprüfen zu können, welche weiteren Schritte notwendig sind, um Kinderrechte konkret in die Praxis umzusetzen, hat der DKSB in seinem Kinderpolitischen Programm gesellschaftliche Bereiche beschrieben, in denen noch Verbesserungsbedarf besteht, und hierzu seine Forderungen formuliert. So müssen beispielsweise in Kindertagesstätten, Schulen und der Kinder- und Jugendhilfe Partizipationsmöglichkeiten ausgebaut und strukturell verankert werden.
Quelle: OTS: Deutscher Kinderschutzbund e.V. vom 13.11.2014
25 Jahre Kinderrechtskonvention: Kindernothilfe fordert Schutz von Kindern weltweit
Vor 25 Jahren hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Kinderrechtskonvention verabschiedet. Aus diesem Anlass erörterte die National Coalition Deutschland, das bundesweite Netzwerk zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention, in Berlin am 12. November zentrale Fragen der Kinderrechte. Die Kindernothilfe weist – als Mitgliedsorganisation der National Coalition – auf eklatante Missstände hin, die Kindern hierzulande und weltweit ein selbstbestimmtes Leben unmöglich machen.
Eine groß angelegte Recherche der National Coalition ging den Fragen auf den Grund, welchen Stellenwert wir Kinderrechten bei uns beimessen und wie diese in der Praxis umgesetzt werden. Die Ergebnisse sind ernüchternd: In Deutschland und anderen Gesellschaften weltweit werden Kinder nicht gehört, fühlen sich nicht ernst genommen und nur selten nach ihrer Meinung gefragt. „Echte Mitbestimmung ist meist kein Thema“, so Antje Weber, Kinderrechtsexpertin der Kindernothilfe. Das international tätige Hilfswerk setzt sich dafür ein Kindern Gehör zu verschaffen und ihre Rechte durchzusetzen. Nicht zuletzt das Individualbeschwerderecht für Kinder, das die Kindernothilfe federführend bei den Vereinten Nationen durchsetzen konnte, ist ein ganz entscheidender Schritt in diese Richtung: „Deutschland hat das Abkommen zur Individualbeschwerde als dritter Staat ratifiziert“, so Antje Weber. „Jetzt kommt es darauf an, das Ind ividualbeschwerdeverfahren auch Kindern zu erklären und ihnen tatsächlich zugänglich zu machen.“ An einer Umsetzung des Verfahrens mangelt es nämlich noch – sowohl in der Bundesrepublik als auch weltweit.
Als Kinderrechtswerk begleitet die Kindernothilfe aber auch andere Themenfelder der Recherche kritisch: Bei weltweit dramatisch steigenden Flüchtlingszahlen nimmt die Zahl der Asylanträge in Deutschland ebenfalls zu. Dabei werden 36 Prozent der Anträge von Kindern gestellt, davon wiederum ist fast die Hälfte nur fünf Jahre oder jünger! Hier sind besondere Aufmerksamkeit und ein Schutz der Mädchen und Jungen unabdingbar.
Darüber hinaus beschäftigt Kinderrechtsexpertin Weber noch ein weiteres wichtiges Thema: Rund 1.000 Freiwillige unter 18 Jahren werden jedes Jahr von der Bundeswehr rekrutiert. Sie erhalten dasselbe militärische Training wie die Erwachsenen – eben auch an der Waffe. „Deutschland muss hier international eine Vorreiterrolle einnehmen und der Ausbildung von Minderjährigen an der Waffe eine klare Absage erteilen“, fordert Antje Weber.
Quelle: Pressemitteilung der Kindernothilfe vom 12.11.2014
Bundesweite Fachtagung zum 25-jährigen Jubiläum der UN-Kinderrechtskonvention
Experten aus staatlichen und zivilgesellschaftlichen Institutionen deutschlandweit kamen am 10. November in Düsseldorf zur Fachtagung „Bildung für Kinderrechte und Demokratie von Anfang an. Demokratische Werte – Partizipation und Verantwortung“ zusammen. Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz und NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann eröffnete die Tagung und betonte: „Das Engagement und das Eintreten für Menschenrechte, Freiheit und Demokratie beginnen mit der Vermittlung von Grundrechten und demokratischen Werten in Bildung und Schule. Wenn Kinder und Jugendliche lernen, Rechte nicht nur für sich selbst in Anspruch zu nehmen, sondern auch zu reflektieren und Stellung zu beziehen, erwächst in ihnen die Wertschätzung und der Respekt vor dem Anderen. Und davon lebt die Demokratie, dadurch festigt sie sich selbst.“ Prof. Dr. Lothar Krappmann formulierte in seinem Eingangsreferat Thesen und Forderungen f&uum l;r eine nachhaltige Kinderrechte- und Demokratiebildung. Dabei hob er insbesondere das Recht auf ein gutes Kinderleben hervor und eine Bildung, die die Persönlichkeitsentwicklung jedes Kindes in den Mittelpunkt stellt. „Kinderrechte gehören nicht an den Rand, sondern in das Zentrum von Schulentwicklung“, so Krappmann. Die Thesen dienten als Roter Faden für den Austausch und Diskussionen der Experten. So z. B. in einer Podiumsrunde mit Dr. Norbert Reichel (Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW), Anne Lütkes (UNICEF Deutschland und Deutsches Kinderhilfswerk), Lukas Wolf (SV-Bildungswerk), Prof. Dr. Jörg Maywald (National Coalition Deutschland) und Sigrid Meinhold-Henschel (Bertelsmann Stiftung).
Praxis-Impulse gaben Einblick in gelungene Beispiele und konstruktive Erfahrungen aus allen Bundesländern sowie länderübergreifende Initiativen. Dabei ging es z. B. darum, wie Bildungseinrichtungen entgegenkommende Verhältnisse für ein kindergerechtes Leben und Lernen schaffen können, welche Rolle Kinder und Jugendliche bei der Gestaltung eines guten Kinderlebens spielen und wie Programme voneinander lernen können. Künstlerisch begleitet wurde die Veranstaltung von dem jüdisch-arabischen Gesangspoeten Shmuel Kedi. Die Ergebnisse der Fachtagung werden auf der Webseite www.makista.de dokumentiert.
Die Fachtagung wurde veranstaltet von dem Verein Makista (Macht Kinder stark für Demokratie) in Partnerschaft mit dem Land Nordrhein-Westfalen, der Bertelsmann Stiftung, dem Deutschen Kinderhilfswerk, der Deutschen Gesellschaft für Demokratiepädagogik und UNICEF Deutschland. Unterstützt wurde sie von der Kultusministerkonferenz und der National Coalition Deutschland.
Quelle: Pressemitteilung von Makista e.V. vom 10.11.2014
Plan fordert Aufnahme der Kinderrechte in die Zukunftscharta
Lernen, spielen und gewaltfrei aufwachsen – für viele Mädchen und Jungen in Deutschland ist das selbstverständlich, aber ein Großteil der Kinder in anderen Teilen der Welt kann davon nur träumen. Am 20. November wird die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen 25 Jahre alt. Wenn Wunsch und Wirklichkeit nicht weiter auseinanderklaffen sollen, müssen die Kinderrechte in ihrem Jubiläumsjahr unverzüglich in den Mittelpunkt der Entwicklungszusammenarbeit gestellt werden. Plan International fordert deshalb, dass Kinderrechte als Thema in die Zukunftscharta des Bundesministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit aufgenommen werden.
„Kinder haben Rechte. Das wissen wir, und dennoch finden ihre Belange zu wenig Gehör“, sagt Maike Röttger, Geschäftsführerin von Plan International Deutschland. „Vor allem in Entwicklungsländern muss die UN-Kinderrechtskonvention konsequent umgesetzt werden. Dabei ist auch die Bundesregierung am Zug: Kinderrechte müssen in die neue Zukunftscharta aufgenommen werden. Denn diese soll uns verdeutlichen, wie wir im Kleinen und Großen Verantwortung für die 'Eine Welt' übernehmen können. Wir müssen alles dafür tun, dass Mädchen zum Beispiel nicht frühverheiratet werden, sondern zur Schule gehen können.“
Plan International Deutschland arbeitet für Kinder und mit ihnen. Das Kinderhilfswerk engagiert sich in Afrika, Asien und Lateinamerika, um Kinder zu ihren verbrieften Rechten zu verhelfen. In Jugend- und Freizeitclubs werden Mädchen und Jungen in den Gemeinden über ihre Rechte aufgeklärt. Außerdem führt Plan Trainings für Erwachsene durch, schult Lehrkräfte zur gewaltfreien Erziehung oder beteiligt Minderjährige aktiv an der Gestaltung ihrer Lebensumwelt – gemäß der UN-Kinderrechtskonvention. Am Prozess der Ausarbeitung der Zukunftscharta war Plan beteiligt und brachte Vorschläge zur Aufnahme von Kinderrechten ein. Die Ergebnisse des Werkes sollen 2015 in die neue UN-Entwicklungsagenda einfließen.
Plan ist ein wichtiger Partner in der deutschen entwicklungspolitischen Landschaft und setzt sich in Bündnissen für die Umsetzung von Kinderrechten ein. Mit der Kampagne Because I am a Girl macht sich das Kinderhilfswerk besonders für die Belange der Mädchen stark.
Informationen zu Plans Einsatz für die Kinderrechte im Internet auf www.plan-deutschland.de unter „Über uns/Wie wir arbeiten“ sowie zur Kampagne Because I am a Girl: www.biaag.de
Quelle: OTS: Plan International Deutschland e.V. vom 17.11.2014
UNICEF: Schirmherrin Daniela Schadt und Joachim Gauck: Die Kinderrechte verwirklichen!
Am 25. Geburtstag der Kinderrechte ruft UNICEF zu verstärktem Einsatz für die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte des Kindes auf. Ein Vierteljahrhundert nach ihrer Verabschiedung müssen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft deutlich mehr tun, um das Recht auf Überleben, Entwicklung, Schutz und Beteiligung für jedes Kind zu verwirklichen. Auch das Engagement der Zivilgesellschaft – von Erwachsenen und von Kindern – ist entscheidend, um den Kinderrechten politisches Gewicht zu geben und sie mit Leben zu füllen.
„Kinderrechte sind Menschenrechte. Sie zu kennen und zu beachten ist wichtig für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft“, erklärte Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland. Gemeinsam mit Daniela Schadt, Schirmherrin von UNICEF Deutschland, diskutierte der Bundespräsident mit 50 engagierten Kindern und Jugendlichen im Schloss Bellevue darüber, was jeder Einzelne für die Verwirklichung der Kinderrechte tun kann.
„Einsatz für die Kinderrechte bedeutet für mich, dass ich durch mein Handeln die Welt ein kleines Stück besser mache“, erklärte der 18-jährige Üwen Ergün, UNICEF-JuniorBotschafter, auf dem Bellevue-Forum.
Die Veranstaltung ist Höhepunkt des bundesweiten, von UNICEF und dem Auswärtigen Amt ins Leben gerufenen „Aktionstag Kinderrechte“. Rund 100 Abgeordnete des deutschen Bundestages besuchen in diesem Jahr Schulen in ihrem Wahlkreis und lernen die Ideen und Anliegen der Kinder kennen. Bundesweit organisieren mehr als 300 Schulen spezielle Veranstaltungen.
UNICEF fordert, dass der Anspruch der verbrieften Kinderrechte endlich für jedes Kind Wirklichkeit werden muss. Das politische Bekenntnis zu den Kinderrechten seit 1989 hat zwar weltweit Investitionen in die soziale und medizinische Grundversorgung, den Schutz und die Beteiligung von Kindern ausgelöst – doch längst nicht jedes Kind profitiert davon. Soziale und medizinische Fortschritte kommen oft nicht bei den ärmsten Kindern, z. B. in Slums oder in ländlichen Regionen, an. Sie profitieren auch kaum vom Wirtschaftswachstum in vielen Entwicklungs- und Schwellenländern: Ein Baby, das 2014 geboren wurde, hat weltweit deutlich bessere Chancen zu überleben als vor 25 Jahren. Durch einfache und kostengünstige Maßnahmen wie Impfkampagnen oder bessere Hygiene konnte das Leben von 90 Millionen Kindern unter fünf Jahren gerettet werden. Doch bis heute erleben pro Jahr rund 6,3 Millionen Mädchen und Jungen nicht einmal ihren fü nften Geburtstag – nur weil es an Medikamenten, sauberem Trinkwasser oder Gesundheitshelfern fehlt.
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind eine Schule besuchen kann, ist heute deutlich höher. So stiegen weltweit die Einschulungsraten, mehr Kinder als je zuvor schließen die Grundschule ab. Aber 57 Millionen Mädchen und Jungen im Schulalter haben noch immer keinen Platz im Klassenzimmer.
Weltweit gibt es Verbesserungen beim Schutz der Kinder vor Missbrauch, Ausbeutung und Gewalt. Die Zahl der arbeitenden Kinder und Jugendlichen ging um fast ein Drittel zurück. Trotzdem müssen immer noch 168 Millionen Mädchen und Jungen unter ausbeuterischen Bedingungen arbeiten. Und nur fünf Prozent aller Kinder leben in Ländern, in denen jede Gewalt gegen Kinder verboten ist.
Bedroht sind die Rechte von Kindern besonders in Krisengebieten und in fragilen Staaten, in denen staatliche Strukturen nicht funktionieren. In Syrien, Irak, Südsudan oder in Krisenregionen wie im Norden von Nigeria sind Kinder Zielscheibe von Terror und Gewalt. Acht der zehn Länder mit der höchsten Kindersterblichkeit sind so genannte fragile Staaten – beispielsweise Somalia, die Zentralafrikanische Republik und Mali.
Auch in den wohlhabenden Industrieländern gibt es Herausforderungen. Hier wachsen 76,5 Millionen Kinder in relativer Armut auf – 2,6 Millionen mehr als noch 2008. Die Finanzkrise hat die Kinder härter getroffen als die ältere Generation: In fast allen europäischen Ländern ist die Armutsrate bei Kindern schneller angestiegen – oder langsamer zurückgegangen – als bei älteren Menschen.
Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes macht klar: Es ist keine Frage von Mitleid oder karitativer Einstellung mehr, allen Kindern angemessene Lebensbedingungen zu garantieren. Es ist eine völkerrechtliche Verpflichtung. Deshalb fordert UNICEF: Kinder müssen zum Maßstab einer zukunftsfähigen Gesellschaft werden. Damit die Kinderrechte überall auf der Welt durchgesetzt werden, braucht es stärkeren politischen Willen, angemessene Budgets und aussagekräftige Daten, um die Kinderrechte auch für alle benachteiligten Kinder zu verwirklichen.
Kinder brauchen in ihren Familien, Schulen und Gemeinden ein positives und beschützendes Umfeld. Sie müssen ihre Meinung einbringen und sich an Entscheidungen beteiligen können. UNICEF unterstützt in seinen Programmen in Entwicklungs- und Schwellenländern den Aufbau kinderfreundlicher Schulen. In Deutschland fördert UNICEF Initiativen wie Kinderfreundliche Kommunen e.V.
Bei Kinderrechtsverletzungen muss weltweit „Null Toleranz“ gelten. Missbrauch, Ausbeutung, Gewalt und Terror gegen Kinder müssen weltweit geächtet und verfolgt werden. Jedes Kind braucht Schutz und Hilfe im Krieg. Und in jedem Land der Erde muss Gewalt an Kindern ausdrücklich verboten werden.
Kinderrechte müssen auf die internationale politische Agenda. Es muss gelingen, dass kein Kind mehr an vermeidbaren Krankheiten oder Mangelernährung stirbt und dass jedes Kind eine gute Schulbildung erhält. Die Rechte der zukünftigen Generationen müssen Leitlinie bei der Festlegung neuer, nachhaltiger Entwicklungsziele nach 2015 sein. Deutschland soll den G7/G8-Vorsitz im Jahr 2015 nutzen, um konkrete Verbesserungen für Kinder weltweit voranzutreiben.
Die Bundesregierung muss die international verbrieften Rechte der Kinder umfassend verwirklichen. So muss zum Beispiel der Kampf gegen Kinderarmut in Deutschland Priorität in Bund, Ländern und Gemeinden haben. Die Kinderrechte müssen explizit im Grundgesetz verankert und unabhängige Ombuds- und Beschwerdestellen für Kinder eingerichtet werden, wie sie in über 70 Ländern bereits selbstverständlich sind.
Quelle: Pressemitteilung von UNICEF vom 20.11.2014
Menschenrechtsbeauftragter Strässer zum Internationalen Tag der Kinderrechte
Anlässlich des Internationalen Tags der Kinderrechte am 20. November erklärte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Christoph Strässer: Der 20. November ist ein bedeutendes Datum für die Menschenrechte. Wir feiern mit ihm die Ratifikation der Kinderrechtskonvention vor 25 Jahren. Wir haben viel erreicht – nicht nur in Deutschland, sondern auch weltweit. Wir können stolz darauf sein, dass wir in den vergangenen 25 Jahren die Rechte zahlreicher Kinder stärken konnten. Ich danke daher allen Menschen und Organisationen, die sich mit ihrem unermüdlichen Einsatz für dieses Thema engagieren. Ihnen und den Kindern gehört der heutige Jahrestag.
Das Erreichte ist aber leider noch unzureichend: Millionen von Kindern wachsen in humanitären Krisen der Welt auf, zu viele Kinder sterben täglich als Folge von Krieg und Naturkatastrophen. Alle zehn Minuten stirbt ein Mädchen, weil man ihm Gewalt antut. Mich betrüben diese Zahlen sehr.
Daher sollte der heutige Jahrestag für uns alle Ansporn sein, unsere Anstrengungen für den Schutz der Kinderrechte weiter zu erhöhen. Die diesjährigen Nobelpreisträger Malala Yousafzai und Kailash Satyarthi sind dabei ein Vorbild für uns alle!
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der Kinder vom 20. November 1989 weist die höchste Geltungsdichte aller Menschenrechtsübereinkommen auf: 194 Staaten sind der Konvention in den letzten 25 Jahren beigetreten.
Für Deutschland ist die Konvention seit April 1992 in Kraft. Deutschland hat zusätzlich die drei Zusatzprotokolle der Konvention ratifiziert: Fakultativprotokoll über die Rechte des Kindes betreffend Verkauf von Kindern, Kinderprostitution und Kinderpornographie, Fakultativprotokoll betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten (beide vom Jahr 2000) und das Fakultativprotokoll betreffend ein Kommunikationsverfahren (vom Jahr 2012).
Quelle: Pressemitteilung des Auswärtigen Amtes vom 19.11.2014
Röhrig: „Kinder werden nicht ausreichend vor sexueller Gewalt geschützt!“
Statement des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, anlässlich 25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention:
„Der 25. Jahrestag der Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention sollte uns mahnen, den Schutz der Kinder in Deutschland vor sexueller Gewalt noch viel ernster zu nehmen. Das elementare Recht der Kinder auf Schutz vor sexueller Ausbeutung wird weltweit nicht oder nicht ausreichend umgesetzt. Auch in Deutschland findet sexuelle Gewalt an Mädchen und Jungen täglich und mitten unter uns statt, insbesondere in Familien, dem sozialen Umfeld und durch digitale Medien. 13 Millionen Kinder und Jugendliche müssen künftig besser vor Missbrauch geschützt werden. Schulen, Kirchen, die Wohlfahrt und zum Beispiel der Sport sind in der Pflicht, ihr bisheriges Engagement weiter zu steigern.
Die Vermittlung der Kinderrechte ist wichtig, damit Kinder ein Bewusstsein darüber haben, wann ihre Grenzen überschritten werden und was Erwachsene tun dürfen und was nicht. Leider kennt bis heute noch nicht einmal die Hälfte aller Kinder in Deutschland ihre Rechte! Kinder, die um ihre Rechte wissen, können Verletzungen ihrer Rechte besser einordnen und sich leichter Hilfe holen.
Wenn wir Kinder besser vor sexueller Gewalt schützen wollen, brauchen wir einen Bewusstseinswandel in der gesamten Gesellschaft. Jedes Kind muss das Recht auf Schutz und Fürsorge durch die Gesellschaft haben und als eigenständige Persönlichkeit mit eigener Würde und eigenen Rechten gesehen werden. Die Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse, denen Kinder ausgesetzt sind, dürfen von Erwachsenen nicht ausgenutzt werden. Viel würde zur Akzeptanz der Kinderrechte – und damit auch zum Schutz der Kinder vor sexueller Gewalt – beitragen, wenn wir die Kinderrechte endlich in die Verfassung aufnehmen würden. Damit setzt eine Gesellschaft ein klares Signal der Selbstverpflichtung.“
Quelle: Pressemitteilung des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 19.11.2014
National Coalition zu 25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention: (K)ein Grund zum Feiern!
Die Sprecherin und der Sprecher der National Coalition Deutschland, Claudia Kittel und Jörg Maywald, erklären zum 25-jährigen Jubiläum der UN-Kinderrechtskonvention: „Die UN-Kinderrechtskonvention ist das erfolgreichste Menschenrechtsübereinkommen. Fast alle Staaten haben die Konvention ratifiziert. Mit der Ratifizierung hat sich Deutschland verpflichtet, die Interessen von Kindern (Kindeswohl) vorrangig zu berücksichtigen. In diesem Sinne hat sich manches verbessert. Dennoch ist die Konvention rechtlich und tatsächlich nicht vollständig umgesetzt. Außerdem sind die darin enthaltenen Rechte vielen Kindern nicht bekannt: Nicht einmal die Hälfte aller Kinder zwischen acht und zwölf Jahren in Deutschland wissen, welche Rechte sie haben. Nur jedes fünfte Kind kennt die Konvention.
Im Grundgesetz sind die völkerrechtlich verbrieften Rechte auch nach 25 Jahren nicht verankert. Im Ausländer- und Asylrecht wird das Kindeswohl trotz Rücknahme der asylrechtlichen Vorbehalte Deutschlands gegenüber der Konvention immer noch nicht vorrangig berücksichtigt. Kinder, die nach ihrer Flucht dringend Hilfe und Unterstützung benötigen, haben nicht die gleichen Rechte auf gesundheitliche Versorgung, Betreuung und Bildung wie Kinder mit deutschem Pass. Dies ist ein schwerer Verstoß gegen das Gebot der Nichtdiskriminierung, also den Grundsatz, allen Kindern gleiche Rechte zu gewähren. Erheblicher Handlungsbedarf besteht auch bei der Verwirklichung der Rechte auf Bildung, bestmögliche Gesundheitsfürsorge und Beteiligung.“
Anlässlich des 25-jährigen Bestehens der UN-Kinderrechtskonvention veranstaltet die National Coalition Deutschland am 19. November im Haus Solms in Karlsruhe ihre Zweite Nationale Konferenz für die Rechte des Kindes. Im Fokus steht die Bedeutung der UN-Kinderrechtskonvention für die deutsche Rechtsprechung. Zu den hochkarätigen Referentinnen und Referenten gehören Dr. Christine Hohmann-Dennhardt, ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts, und Prof. Dr. Lothar Krappmann, ehemaliges Mitglied im UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes.
Zum Hintergrund: Die UN-Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen einstimmig verabschiedet. In Deutschland trat die Konvention 1992 in Kraft, nach Rücknahme der Vorbehaltserklärung gilt sie seit 2010 für jedes in Deutschland lebende Kind. Die Konvention hatte maßgeblichen Einfluss auf die Weiterentwicklung eines modernen Kindschafts- und Kinder- und Jugendhilferechts, wie z. B. bei der Einführung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung. Vor allem familienrechtlich hat sie Wirkungen entfaltet: So bleiben heute in der Regel beide Eltern nach einer Trennung oder Scheidung in der Verantwortung für ihr gemeinsames Kind, unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht. Auch das Umgangsrecht der Kinder wurde verbessert. Auch wurde jüngst durch eine Klarstellung im Bundes-Immissionsschutzgesetz zum sogenannten Kinderlärm das Recht jedes Kindes auf Spiel gestärkt.
Informationen zur National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechts-konvention und zur UN-Kinderrechtskonvention unter: www.netzwerk-kinderrechte.de
Quelle: Pressemitteilung der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention vom 19.11.2014
25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention: Medizinische Versorgung von Kindern gewährleisten
Eine ausreichende kurative und präventive gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingsfamilien in Deutschland besteht nicht. Darauf verweisen Bundesärztekammer (BÄK), Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) anlässlich des 25. Jahrestages der UN-Kinderrechtskonvention.
Die UN-Kinderrechtskonvention nennt jedoch „das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit“ (Artikel 24 Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention) als ein Grundrecht jedes Kindes. Das Recht eines Kindes auf körperliche Unversehrtheit umfasst darüber hinaus nach Meinung der pädiatrischen Experten auch den Schutz vor durch Impfung zu verhütende Erkrankungen.
Die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien ist jedoch reduziert auf Notfallerkrankungen, also lediglich auf die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände. Die Bundesärztekammer und die Experten aus der Kinder- und Jugendmedizin fordern daher eine generelle – und nicht nur den Notfall betreffende – Regelung für die medizinische Versorgung von Flüchtlingen (Stellungnahme vom 22.9.2014 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes). Die Vereinfachung eines Zugangs zur medizinischen Versorgung durch Ausgabe einer Krankenversicherungskarte für Asylsuchende (sog. Bremer Modell) ist ein Lösungsansatz (http://www.gesundheitsamt.bremen.de/sixcms/media.php/13/3_GBE_Gesundheitsversorgung_Asylsuchender.pdf). Es muss auch Kindern und Jugendlichen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus eine gute Gesundheitsversorgung ermöglicht we rden. Die Anonymität dieser Patientengruppe ohne legalen Aufenthaltsstatus muss hierbei in Krankenhaus und Praxis gewährleistet werden (http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/Faltblatt_Patienten-ohne-Aufenthaltsstatus_30112013.pdf).
Quelle: Gemeinsame Presseerklärung von Bundesärztekammer (BÄK), Deutscher Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), Deutscher Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) und Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) vom 19.11.2014
25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention – Augen auf für Kinderrechte!
„Augen auf für Kinderrechte“: Das forderten Berliner Grundschüler am 19. November mit persönlichen Botschaften auf großen Türschildern vor dem Deutschen Bundestag. Unterstützung erhielten sie dabei von UNICEF-Botschafterin Eva Padberg, der Botschafterin des Deutschen Kinderhilfswerkes Enie van de Meiklokjes sowie Reporter und Abenteurer Willi Weitzel. Damit endete die bundesweite Mitmachaktion „Augen auf für Kinderrechte“ in Zusammenarbeit mit dem Kinderkanal von ARD und ZDF (KiKA) zum 25. Geburtstag der UN-Kinderrechtskonvention am 20. November. „Wir müssen den Kindern zuhören“, sagte UNICEF-Botschafterin Eva Padberg. „Das ist ihr Recht – und es macht die Welt für uns alle besser.“ „Jeder kann etwas tun und sich für benachteiligte Kinder und mehr Kinderfreundlichkeit im Alltag einsetzen“, so die Botschafterin des Deutschen Kinderhilfswerkes Enie van de Meiklok jes.
Seit dem Start von „Augen auf für Kinderrechte“ zum Weltkindertag im September hatten UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk über ihre ehrenamtlichen Netzwerke sowie der KiKA bundesweit 150.000 bunte Türschilder verteilt, wie sie aus Hotels bekannt sind. Kinder und Jugendliche markierten sie mit lachenden oder traurigen Gesichtern und hängten sie zu Hause, an Schulen oder auf Spielplätzen auf. Ein lachendes Gesicht heißt „Weiter so!“ für einen kinderfreundlichen Ort, ein trauriges bedeutet Handlungsbedarf – „Wir müssen reden!“.
Den Kindern der Klasse 6 der Mühlenau-Grundschule in Berlin waren besonders die Mitspracherechte wichtig, die aus ihrer Sicht ausgebaut werden müssen. Außerdem kritisierten sie fehlenden Freiraum, weil die Schule sie zeitlich stark beansprucht. Die Schülerinnen und Schüler forderten außerdem, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. In Dresden markierten Kinder und Jugendliche eine gefährliche Ampel und einen fehlenden Radweg mit „Wir müssen reden!“. Die Kinder kritisierten auch, dass es im sächsischen Landtag keinen Kinderbeauftragten gibt. Willkommen fühlten sich die Mädchen und Jungen dagegen auf dem Spielplatz im Ostragehege oder in der Kinderstraßenbahn Lottchen.
Viele Kinder und Jugendliche hatten bei ihren Aktionen zu „Augen auf für Kinderrechte“ gefordert, dass ihnen die Erwachsenen mehr zuhören und es feste Ansprechstellen in der Politik gibt. UNICEF und das Deutsche Kinderhilfswerk fordern, unabhängige Ombuds- und Beschwerdestellen für Kinderrechte einzurichten. In über 70 Ländern gibt es diese bereits. Sie dienen dort als wichtiges Instrument zur Berücksichtigung und Durchsetzung von Kinderrechten im Rahmen von politischen Entscheidungen. Die Organisationen setzen sich zudem dafür ein, dass diese Rechte in Deutschland explizit im Grundgesetz verankert werden.
Der 25. Geburtstag der UN-Kinderrechtskonvention ist eine Chance, diese bekannter zu machen und das Engagement von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Am 20. November diskutiert Bundespräsident Gauck darüber mit Mädchen und Jungen in Schloss Bellevue.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerks vom 19.11.2014
Kindergipfel zu 25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention: Kinderrechte ins Grundgesetz!
Die Kinderrechte gehören ins Grundgesetz – dies ist das Fazit des Kinder- und Jugendgipfels, der am Wochenende in Berlin stattfand. Rund 100 Jugendliche aus ganz Deutschland übergaben ein Kinderrechte-Manifest mit Forderungen, die sie auf dem Gipfel erarbeitet haben, an die Staatssekretäre von Familien- und Entwicklungshilfeministerium.
In Bezug auf die Situation in Deutschland fordern die Jugendlichen ein stärker auf ihre Interessen und Bedürfnisse zugeschnittenes Schulsystem mit freier Fächerwahl und Beteiligung der Schüler an der Entscheidung über ein G8- oder G9-Modell sowie an der Erstellung von Lehrplänen. Auf kommunaler Ebene erwarten sie eine stärkere Beteiligung bei der Ausgestaltung von Spiel-, Sport und Freizeitangeboten. Um diesen Forderungen das nötige Gewicht zu geben, fordert das Manifest eine Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz. Zur Situation ihrer Altersgenossen in den armen Ländern betonen die Jugendlichen den Bedarf an mehr und besserer Information über die Entstehung der Konsumgüter und die Einbeziehung von fairem Handel und der Probleme von Ausbeutung und Versklavung von Kindern in die Lehrpläne. Handelsunternehmen müssten dafür sorgen, dass Kinderarbeit im Textilsektor abgeschafft werde. Zur Situation von Flüchtlin gskindern in Deutschland sprechen sich die Kinder und Jugendlichen dafür aus, dass Deutschland mehr Flüchtlinge aufnimmt und ihnen einen angemessenen Wohnraum bietet. Zudem sollten Duldungen abgeschafft und dafür eine kindergerechte Aufenthaltserlaubnis geschaffen werden.
Caren Marks, Parlamentarische Staatssekretärin im Familienministerium, und Thomas Silberhorn, Parlamentarischer Staatsekretär im Ministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, begrüßten die Initiative der Jugendlichen und ermutigten sie zu weiteren Aktivitäten. Staatssekretär Silberhorn wies auf den Wert des Engagements in Jugendparlamenten zur Kinder- und Jugendbeteiligung hin, beispielsweise zur Verbraucheraufklärung auf kommunaler Ebene gegen ausbeuterische Kinderarbeit in der Textilindustrie. Allerdings, so Staatssekretärin Marks, könne die Bundesregierung nicht alles zentral regeln, da in Politikfeldern wie der Bildung die Zuständigkeit bei den Bundesländern liege. Das Ministerium werde sich aber intensiv für die breitere Bekanntmachung der Kinderrechte stark machen. Die Jugendlichen, so das Fazit der Politiker, sollten einen langen Atem haben und beim Engagement für ihre Rechte nicht locker lassen. Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz erfordere eine Zweidrittelmehrheit und damit parteienübergreifenden politischen Willen, der durch die Überzeugungsarbeit der Kinder und Jugendlichen befördert werden müsse.
Beim Kinder- und Jugendgipfel 2014 haben am vergangenen Wochenende rund 100 Kinder und Jugendliche aus ganz Deutschland in inhaltlichen und kreativen Workshops über die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte debattiert. Veranstalter des Gipfels sind das Deutsche Kinderhilfswerk, terre des hommes Deutschland und die Naturfreundejugend Deutschlands. Der Gipfel wurde vom Freizeit- und Erholungszentrum (FEZ) Berlin unterstützt und durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.
Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerks e.V., terre des hommes und der Naturfreundejugend Deutschlands vom 17.11.2014
25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention: Die Gewerkschaft der Kinder erkämpft ihr Recht
Bolivien hat als erstes Land die Arbeit von Minderjährigen gesetzlich geregelt. Der Anspruch auf schulische Bildung gehört dazu.
Henry Apaza hat schon drei verschiedene Jobs hinter sich. Sein erster Arbeitsplatz war ein Bus: Er stand in der immer offenen Tür, rief die Endstation aus und ermunterte Leute am Straßenrand, auch dann noch einzusteigen, wenn der Bus schon brechend voll war. Danach hat er als Schuhputzer gearbeitet, dann auf dem Bau.
Heute verkauft der schmale 13-jährige Junge mit der tief in die Augen hängenden pechschwarzen Pony-Frisur Zigaretten auf den Straßen von El Alto, der über 4000 Meter hoch gelegenen Zwillingsstadt des bolivianischen Regierungssitzes La Paz.
„Von zehn Leuten, die du hier beim Arbeiten auf der Straße triffst, sind drei oder vier noch Kinder“, sagt er. Ein paar tausend von ihnen sind organisiert, in Unatsbo, der bolivianischen Gewerkschaft für arbeitende Kinder und Jugendliche. Das Jahr 2014 ist für sie das Jahr ihres größten Erfolgs: Das Parlament hat im Juli ein Gesetz verabschiedet, nach dem Kinderarbeit – wenn sie gewisse Mindeststandards erfüllt – legal ist. Dafür haben sie protestiert und demonstriert und schließlich mit dem Präsidenten des Landes verhandelt. Henry Apaza ist Gewerkschafter und war dabei, als zweihundert von ihnen in den Regierungspalast eingeladen wurden.
International ist dieses Kinderarbeitsgesetz umstritten. Unicef, das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen, ist genauso besorgt wie die internationale Arbeitsorganisation (ILO). Beide treten für ein Mindestarbeitsalter von 15 Jahren ein, das neue bolivianische Recht sieht vor, dass Kinder schon ab zehn Jahren arbeiten dürfen. Henry war bei seinem ersten Job acht Jahre alt und findet das völlig normal. „Wie kann ich gegen Kinderarbeit sein, wenn ich selbst davon lebe und meine drei Schwestern auch?“ fragt er.
Nicht einmal die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, die von der UN-Generalversammlung am 20. November vor 25 Jahren angenommen wurde, verbietet die Arbeit von Kindern. Sie verlangt Schutz vor Ausbeutung und vor Arbeiten, die der Entwicklung und der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen schadet, und es sind genau solche Arbeiten, die man sich beim Thema Kinderarbeit vorstellt: Kinder, die an Webstühle gefesselt sind und Teppiche knüpfen oder die Steine klopfen für Grabplatten in Europa.
Das gibt es. Aber sechzig Prozent der 168 Millionen Kinder, die laut ILO-Statistik weltweit arbeiten, tun das in der Landwirtschaft an der Seite ihrer Eltern. Gleich dahinter kommen informelle Dienstleistungen, also Arbeiten auf Märkten, als Straßenverkäufer oder im Haushalt. Weniger als fünf Prozent arbeiten in der Exportindustrie, also in Textilfabriken oder eben als Teppichknüpfer und Steineklopfer.
Das eigentliche Problem ist die Armut. Wenn die Löhne extrem niedrig sind, sind Kinder gezwungen, zum Familieneinkommen beizutragen. „Umgekehrt ist Kinderarbeit auch eine Ursache für Armut. Wenn Kinder nicht in die Schule gehen und keine Ausbildung erhalten, werden sie später kaum in der Lage sein, sich und ihre Familie ausreichend zu ernähren. Ihre Chancen sind ungleich schlechter gegenüber ausgebildeten Kindern und Jugendlichen“, erklärt Ulla Sensburg, Vorständin der SOS-Kinderdörfer weltweit. Diesen Teufelskreis gilt es zu durchbrechen.
Die Hilfsorganisation setzt unter anderem auf Bildungsangebote, um Armut und Kinderarbeit zu verhindern. Elternlose und verlassene Kinder bekommen in den an die SOS-Dörfer angeschlossenen Einrichtungen eine Schul- und Berufsbildung. Arme Familien, die häufig in Slums oder heruntergekommen Vorstadtsiedlungen großer Städte leben, werden durch Familienhilfe unterstützt. Prävention ist hierbei das Stichwort. Eltern und Kinder werden gefördert, bevor die Familie auseinanderbrechen kann.
Bolivien ist das ärmste Land in Südamerika. „Wenn die Kinder es aussuchen könnten, würden sie alle nicht arbeiten, sondern spielen“, sagt der Parlamentsabgeordnete Javier Zavaleta von der bolivianischen Regierungspartei MAS. Zwar gibt es Programme zur Bekämpfung der Arbeit, aber die greifen viel zu langsam. Eben deshalb sei es nötig, Kinderarbeit „vorübergehend“ zu regulieren. „Alles andere wäre Betrug an den Kindern.“ Denn wer keine Rechte hat, der kann sie auch nicht in Anspruch nehmen.
Nach dem neuen Gesetz dürfen Kinder zwar mit dem Einverständnis der Eltern und eines staatlichen Ombudsmanns ab zehn Jahren arbeiten und ab zwölf angestellt werden, es muss ihnen aber genügend Zeit bleiben, um die Schule zu besuchen. 21 Tätigkeiten sind für sie weiterhin verboten. Sie dürfen zum Beispiel nicht in Minen arbeiten – was heute noch vorkommt –, nicht auf Zuckerrohrplantagen und auch nicht in Nachtclubs.
Für ihre Kollegen in anderen Ländern sind die kleinen bolivianischen Kollegen leuchtendes Vorbild. Kindergewerkschaften gibt es auch in Peru, Brasilien und Nicaragua, in Indien und in vielen westafrikanischen Ländern. Aber nur in Bolivien gibt es bislang ein Gesetz, das arbeitenden Kindern das Recht zusichert, trotzdem in die Schule zu gehen. Präsident Evo Morales, der mit 200 Kindergewerkschaftern über das Gesetz diskutiert hat, weiß, was das bedeutet. Er stammt selbst aus bitterarmen Verhältnissen und hat nach sechs Jahren die Schule abgebrochen. Er hat als Kind Lamas gehütet und Eis auf der Straße verkauft und als Jugendlicher in einer Bäckerei und einer Ziegelei gearbeitet. Henry Apaza, der kleine Gewerkschafter aus El Alto, geht in die siebte Klasse. Er besucht eine Schule, die Abendkurse anbietet, und ist einer der besten seines Jahrgangs.
Mehr Infos unter: www.sos-kinderdoerfer.de/aktuelles/themen/kinderarbeit
Quelle: OTS: SOS-Kinderdörfer weltweit/Hermann-Gmeiner-Fonds vom 18.11.2014

