Ablauf der Fristen im Masernschutzgesetz
Verpflichtende Vorlage eines Immunitätsnachweises. Mit Ablauf des 31.07.2022 muss auch das Be- standspersonal in Kindertageseinrichtungen und Kinderhorten einen Immunitätsnachweis in Bezug auf Masern vorgelegt haben. Gleiches gilt für die dort betreuten Kinder, sofern sie bereits zum Stichtag in der entsprechenden Einrichtung betreut wurden. Nachfolgend wird dargestellt, welche Folgen sich bei nicht vorgelegten Nachweisen ergeben können.
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Quelle: KiTa aktuell Recht 3/2022