viele Hände im Sand, die aufeinander ausgerichtet sind

Ablauf der Fristen im Masernschutzgesetz

Patrick Aligbe

18.08.2022 | Fachbeitrag Kommentare (0)

Verpflichtende Vorlage eines Immunitätsnachweises. Mit Ablauf des 31.07.2022 muss auch das Be- standspersonal in Kindertageseinrichtungen und Kinderhorten einen Immunitätsnachweis in Bezug auf Masern vorgelegt haben. Gleiches gilt für die dort betreuten Kinder, sofern sie bereits zum Stichtag in der entsprechenden Einrichtung betreut wurden. Nachfolgend wird dargestellt, welche Folgen sich bei nicht vorgelegten Nachweisen ergeben können.

PDF Icon Beitrag: Ablauf der Fristen im Masernschutzgesetz (594KB)

Quelle: KiTa aktuell Recht 3/2022

 

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