mehrere Kinder

Anforderung eines erweiterten Führungszeugnisses

Nobert Struck

12.06.2010 Kommentare (3)

Um Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt zu schützen, können Träger der freien Jugendhilfe von MitarbeiterInnen oder BewerberInnen die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz verlangen.  Wer ein erweitertes Führungszeugnis beim - zukünftigen - Anstellungsträger vorlegen soll, braucht für die Beantragung bei der für ihn zuständigen Meldebehörde eine schriftliche Aufforderung des Trägers, in der dieser das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 30a Abs. 1 BZRegG bestätigt. Ein solches Schreiben des Trägers könnte so aussehen:

"Sehr geehrte/r Herr/Frau XY,

 um Ihre Geeignetheit für eine Anstellung im Bereich Kinder- und Jugendhilfe unseres Trägers mit Bezug zu § 72 a SGB VIII überprüfen zu können, benötigen wir von Ihnen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30a BZRegG.

 Wir bescheinigen Ihnen hiermit das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 30 a Abs. 1 BZRegG und bitten Sie das erweiterte Führungszeugnis - unter Vorlage dieser Aufforderung - bei der für Sie zuständigen Meldebehörde zu beantragen und uns dieses dann zuzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen"

Quelle: Der Partitätische http://www.der-paritaetische.de/index.php?id=22&tx_ttnews[tt_news]=3833&tx_ttnews[backPid]=67&cHash=1958230011

Begründung und weitere Detaisl finden Sie unter http://www.der-paritaetische.de/index.php?eID=tx_nawsecuredl&u=0&file=/uploads/media/ErwFuehrungszeugnis.pdf&t=1276419392&hash=686edd6cc837ce1414b138c5e7713101

Ihre Meinung ist gefragt!

Diskutieren Sie über diesen Beitrag.

Kommentare (3)

Hilde von Balluseck 16 Januar 2013, 09:22

Hallo,

bitte erkundigen Sie sich bei dem zuständigen Ministerium.

Mit freundlichen Grüßen
i.V. Hilde von Balluseck

educational daycare 14 Januar 2013, 11:18

Wie lange ist das FZ gültig bzw. ab wann muss ein neues beantragt werden?
Ist die Regelung dazu bundesweit festgelegt oder je nach Land/Stadt variabel?

Peter 02 Februar 2012, 09:53

Wieso ist die Anforderung eines erweiterten Fuehrungszeugnisses freiwillig? Was muss noch alles passieren?

Kommentar schreiben




Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.


Bitte schreiben Sie freundlich und sachlich. Ihr Kommentar wird erst nach redaktioneller Prüfung freigeschaltet.





Ihre Angaben werden nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie im Impressum.