
Anforderung eines erweiterten Führungszeugnisses
Um Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt zu schützen, können Träger der freien Jugendhilfe von MitarbeiterInnen oder BewerberInnen die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz verlangen. Wer ein erweitertes Führungszeugnis beim - zukünftigen - Anstellungsträger vorlegen soll, braucht für die Beantragung bei der für ihn zuständigen Meldebehörde eine schriftliche Aufforderung des Trägers, in der dieser das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 30a Abs. 1 BZRegG bestätigt. Ein solches Schreiben des Trägers könnte so aussehen:
"Sehr geehrte/r Herr/Frau XY,
um Ihre Geeignetheit für eine Anstellung im Bereich Kinder- und Jugendhilfe unseres Trägers mit Bezug zu § 72 a SGB VIII überprüfen zu können, benötigen wir von Ihnen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30a BZRegG.
Wir bescheinigen Ihnen hiermit das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 30 a Abs. 1 BZRegG und bitten Sie das erweiterte Führungszeugnis - unter Vorlage dieser Aufforderung - bei der für Sie zuständigen Meldebehörde zu beantragen und uns dieses dann zuzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen"
Quelle: Der Partitätische http://www.der-paritaetische.de/index.php?id=22&tx_ttnews[tt_news]=3833&tx_ttnews[backPid]=67&cHash=1958230011
Begründung und weitere Detaisl finden Sie unter http://www.der-paritaetische.de/index.php?eID=tx_nawsecuredl&u=0&file=/uploads/media/ErwFuehrungszeugnis.pdf&t=1276419392&hash=686edd6cc837ce1414b138c5e7713101
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