Anhörung des Familienausschusses: Kontroverse um Flüchtlingskinder
Die von Bund und Ländern angestrebte Verteilung, Unterbringung, Versorgung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen wird von Sachverständigen und Vertretern der Kommunen zwar prinzipiell begrüßt. Allerdings besteht aus ihrer Sicht auch deutlicher Nachbesserungsbedarf am Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/5921). Dies wurde in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses über den Gesetzentwurf und zwei Anträge der Fraktionen Die Linke (18/4185), 18/5932) am 12. Oktober deutlich. Scharfe Kritik übte Niels Espenhorst vom Bundesverband Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Viele der aktuellen Probleme würden durch den Gesetzentwurf nicht gelöst.
So werde beispielsweise keine klare Regelung zur Alterseinschätzung von Jugendlichen gemacht, wenn sich deren Alter nicht aus gültigen Personaldokumenten ergibt. Eine doppelte Alterseinschätzung sowohl bei der vorläufig en und bei der regulären Inobhutnahme liege nicht im Interesse der Flüchtlingskinder. Zudem müssten die Interessen der Kinder bei der vorläufigen Inobhutnahme stärker berücksichtigt werden. Dies sei aber ohne eine unabhängige gesetzliche Vertretung kaum möglich.
Auch Björn Hagen vom Evangelischen Erziehungsverband plädierte dafür, die Interessen der Flüchtlingskinder stärker zu berücksichtigen. Allerdings räumte er ein, dass in der derzeitigen Situation sich nicht alles umsetzen lassen werde, was wünschenswert erscheine. In jedem Fall müssten aber einheitliche Standards für die Jugendämter festgelegt werden und ihre entsprechende Qualifizierung für den adäquaten Umgang mit unbegleiteten Flüchtlingskindern forciert werden.
Die fehlenden Regelungen zur Alterseinschätzung und zur Beteiligung der Jugendlichen bei der Auswahl eines geeigneten Jugendamtes sowie die fehlende Bestellung einer unabhängigen rechtlichen Vertretung der Jugendlichen bei der vorläufigen Inobhutnahme im Gesetzentwurf wurden auch von Bernward Ostrop vom Deutschen Caritasverband, Birgit Lambertz von SOS-Kinderdorf und Thomas Meysen vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht kritisch bewertet.
Das Gesetz erschwere zudem die Familienzusammenführung und nehme keine Rücksicht auf spezielle medizinische Notwendigkeiten, sagte Meysen. Klaus-Dieter Müller, Geschäftsführer des Landesbetriebs Erziehung und Beratung Hamburgs, und Franz Prügl, Leiter des Kreisjugendamtes Passau, begrüßten die im Gesetzentwurf vorgesehene bundesweite Verteilung der Flüchtlingskinder ausdrücklich. Sie verwiesen darauf, welch gewaltige Belastungen jene Jugendämter zu stemmen hätten, die besonders stark von der Flüchtlingskrise betroffen seien. Allein in Hamburg seien bis Mitte September dieses Jahres 1.598 unbegleitet e Jugendliche in Obhut genommen worden, sagte Müller. Bis Ende des Jahres würden es voraussichtlich 3.000 sein. Dies sei gegenüber den Vorjahren ein dramatischer Zuwachs. Prügl betonte, auch das Jugendamt des Landkreises Passau sei an seiner Belastungsgrenze angekommen. Bis September seien bereits 3.300 unbegleitete Minderjährige registriert worden.
Verena Göppert von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände schloss sich der Sichtweise von Müller und Prügl an. Es sei gut, dass das Gesetz bereits zum 1. November dieses Jahres in Kraft treten soll. Dies liege im Interesse der besonders stark betroffenen Jugendämter, aber auch im Interesse der Flüchtlinge. Kritisch beurteilte Göppert die Regelung, nach der eine Verteilung der Flüchtlingskinder nur an „geeignete Jugendämter" erfolgen soll. Prinzipiell habe jedes Jugendamt die fachliche Eignung zur Aufnahme von unbegleiteten Flüchtlingskind ern oder müsse diese eben erwerben. Göppert mahnte zudem, dass die vom Bund zugesagten 350 Millionen Euro für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlingskinder auch ungeschmälert von den Ländern an die Kommunen weitergegeben werden müssten.
Kinderhilfswerk: Asylrecht muss sich stärker an Vorgaben der UN-Kinderrechte ausrichten
Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bundesregierung und Bundestag auf, bei den geplanten Änderungen im Asylrecht den Maßgaben der UN-Kinderrechtskonvention größere Beachtung zu schenken. Sowohl im Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz als auch im Gesetz zur Verteilung und Unterbringung unbegleiteter Flüchtlingskinder muss deutlich werden, dass über die aktuelle Krisensituation hinaus, das Kindeswohl an erster Stelle steht. „Ziel muss sein, dass die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften nicht zum Regelfall wird und sowohl auf dem Wohnungsmarkt als auch in der Jugendhilfe mittelfristig ausreichende Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden.
Die Wohn- und Lebenssituation in diesen Gemeinschaftsunterkünften birgt für Kinder gesundheitsgefährdende Faktoren, die zu chronischen Krankheiten und psychischen Dauerschäden führen können. Die Struktur und Organisation der Unterkünfte, die beengten Wohnv erhältnisse, das Fehlen von Rückzugsmöglichkeiten und Privatsphäre, der Mangel an Anregung, die nachteiligen hygienischen Zustände und häufige Unruhe führen dazu, dass Kinder ihre elementaren Bedürfnisse nicht ausleben können und in ihrem Spiel- und Bewegungsdrang, ihrer Lernfähigkeit und in ihren Wahrnehmungs- und Erlebnismöglichkeiten eingeschränkt werden. Die Wohn- und Lebensbedingungen in Gemeinschaftsunterkünften fordern Kindern Anpassungsleistungen ab, die sie häufig überfordern und sie in ihrer psycho-sozialen Entwicklung stark gefährden. Wenn Kinder generell bis zu sechs Monaten und Kinder aus sogenannten sicheren Drittstaaten sogar auf unbestimmte Zeit in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden sollen, werden elementare Kinderrechte verletzt", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes anlässlich der Anhörungen im Innenausschuss und im Familienausschuss des Deutschen Bundestages. „Auch beim Gesetzentwurf zur Umverteilung unbegleiteter Flüchtlingskinder sehen wir als Kinderrechtsorganisation neben einer Reihe von positiven Aspekten noch zu viele negative Punkte.
Es ist sehr wichtig, dass Flüchtlingskinder unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus ein Anrecht auf vollständige Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe haben. Auch die Beteiligung der unbegleiteten Flüchtlingskinder am Verfahren der vorläufigen Inobhutnahme und die Heraufsetzung der Verfahrensfähigkeit im Asylverfahren auf 18 Jahre zählen zu den positiven Aspekten. Aber der Entwurf bleibt auf halber Strecke stehen, es fehlt eine konsequente kinderrechtliche Perspektive. So sollte aus unserer Sicht eine Umverteilung unbegleiteter Flüchtlingskinder nur möglich sein, wenn es ausdrücklich dem Kindeswohl dient und mit ihrem Einverständnis geschieht", so Hofmann weiter. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollte der Vorrang des Kindeswohls für Flüchtlingskinder insgesamt im Asylrecht gesetzlich verankert werden. Um die Bedeutung der Kinderrechte herauszustellen und den grundsätzlichen Willen zur vollen Umsetzung der Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention öffentlich zu betonen, ist die Aufnahme von Kinderechten im Aufenthalts- und Asylverfahrensgesetz geboten. Um sicherzustellen, dass im Asylverfahren und bei der Anwendung aufenthaltsrechtlicher Regelungen der Vorrang des Kindeswohls gemäß Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention gewährleistet wird, sollte dieses Prinzip im Gesetzestext an zentraler Stelle normiert werden. Zudem sollten in den Verwaltungsvorschriften bezüglich der Gesetzesnormen, bei denen Ermessensentscheidungen zu treffen sind und die Interessen von Kindern berührt werden, Hinweise auf den Vorrang des Kindeswohls aufgenommen werden.
Caritas: Junge Flüchtlinge haben ein Recht auf unabhängige Betreuung
„Bei der Betreuung von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen müssen wir uns unbedingt am Kindeswohl orientieren. Das gilt selbstverständlich auch dann, wenn die Zahl der jungen Flüchtlinge weiter steigt", fordert Caritas-Präsident Peter Neher anlässlich der Anhörung des Gesetzentwurfs zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen am 12. Oktober. „Diese Kinder und Jugendlichen brauchen besonderen Schutz. Das bedeutet auch, dass ihnen hier von Beginn an ein qualifizierter und unabhängiger Vormund zur Seite steht", so Neher. Der Gesetzentwurf sieht dies nicht vor. „Hier muss unbedingt nachgebessert werden", betont Neher. Dabei müssen die Vormünder fachlich qualifiziert und unterstützend begleitet werden. „Viele dieser Jugendliche haben in ihrem Heimatland und auf der Flucht zum Teil schreckliche Erfahrungen gemacht. Umso mehr brauchen sie jetzt jemanden, zu dem sie Vertr auen fassen können. Gleichzeitig müssen die Vormünder darauf vorbereitet werden, wie sie zum Beispiel mit Traumata der Jugendlichen umgehen können", so Neher. Um den jungen Flüchtlingen in Deutschland eine Perspektive zu geben, müssten sie von Anfang an Zugang zu Sprachförderung und Trauma-therapeutischen Angeboten haben. Das sollte als notwendiger Qualitätsstandard für die aufnehmenden Einrichtungen gesetzlich festgeschrieben werden.
Quellen: heute im bundestag vom 12.10.2015, Pressemitteilung des Deutschen Caritasverband e.V. vom 12.10.2015 sowie Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerks vom 11.10.2015