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Holger Brandes, Markus Andrä, Wenke Röseler u.a.: Macht das Geschlecht einen Unterschied? Verlag Barbara Budrich GmbH (Opladen, Berlin, Toronto) 2016. 197 Seiten. ISBN 978-3-8474-0616-7.
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Kuhfan:
02.07.2018 um 19:52 Uhr
Meine Schwester macht die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin in Brandenburg in Teilzeit. Sie soll während der Ausbildung 200 Stunden in einem anderem Bereich ein Praktikum absolvieren (z. B. mit Behinderten oder mit Asylbewerbern). Die Ausbildungsbetriebe von ihr und allen in ihrer Klasse verlangen, dass die 200 Stunden im Urlaub abgeleistet werden. Meiner Meinung nach geht dies nicht, da das Bundesurlaubsbesetz gem. § 8 eine Beschäftigung während des Urlaubs verbietet, da man sich ja erholen soll.
Meine Fragen:
1. Ist eine Absolvierung des Praktikums während des Urlaubs rechtens?
2. Wo steht, dass man dieses Praktikum machen muss (Ausbildungsordnung?). Ich benötige einen Link zu dieser Vorschrift.
Danke.
LisaJares:
02.07.2018 um 20:17 Uhr
Guten Tag,
anbei der Link zur Ausbildungsverordnung: http://bravors.brandenburg.de/verordnungen/fsv_sozialwesen
Mit besten Grüßen
L. Jares
Kuhfan:
02.07.2018 um 21:33 Uhr
Danke für die schnelle Antwort. Ich hab es in § 38 Absatz 3 gefunden.
Hat jemand eine Meinung dazu, dass die Praktikumsbetriebe die Auszubis nicht freistellen wollen und dieses Praktikum im Urlaub machen sollen?