Folgen des NRW-Urteils
Wir berichteten über das Urteil des Verfassungsgerichts NRW, nach dem der Bund die Kosten für die neuen Kita-Plätze nicht im bisher geplanten Maß auf die Kommunen abwälzen kann. Die AWO begrüßt das Urteil. Es hat Signalwirkung, "denn dem vielfach vorgetragenen Argument, den Ausbau nicht finanzieren zu können ist nun die Grundlage entzogen", so der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Spätestens jetzt sei die Politik in Land, Bund und Kommunen gefordert, belastbare Zahlen zum notwendigen Ausbau von Betreuungsangeboten vorzulegen. "Vor allem Bund und Länder müssen nun klar formulieren, wie sie den Kitaausbau finanzieren wollen und dürfen die Kommunen in der Umsetzung nicht im Regen stehen lassen", betont Stadler.
Unabhängig von dieser Entscheidung "fordern wir als AWO weiterhin den konsequenten Ausbau und Erfüllung des Rechtsanspruchs für alle Kinder bis 2013", so Stadler. Ebenso dürfe die Frage nach der Gewinnung zusätzlicher Fachkräfte nicht aus den Blick geraten. Die AWO plädiert weiterhin für einen Kitagipfel aller Beteiligten, um den Rechtsanspruch und die Umsetzung bis 2013 sicher zu stellen.
Quelle: Pressemeldung des AWO Bundesverbandes e.V. vom 13.10.2010
http://www.awo.org
Im Gegenzug hat Bundesministerin Schröder ein Gutachten in Auftrag gegeben. Es geht um die Frage, ob und wie die Länder sicherstellen, dass die Mittel des Bundes bei den Kommunen ankommen und die vereinbarten Eigenanteile der Länder und Kommunen an den Ausbaukosten von insgesamt zwölf Milliarden Euro eingebracht werden. Ein erster Teilbericht soll im November vorliegen. "Die Kritik: 'Wer bestellt, der soll auch bezahlen' läuft hier ins Leere", sagt Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. "Auf dem Krippengipfel 2007 wurde nämlich gemeinsam bestellt: von Bund, Ländern und Kommunen. Alle drei Partner haben sich darauf verständigt, bis 2013 ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung zu stellen. Der Bund steht zu seiner Zusage: Der Anteil von vier Milliarden Euro wurde ausdrücklich von der Haushaltskonsolidierung ausgenommen", so Kristina Schröder.
"Wir sind uns darüber im Klaren, dass der Kita-Ausbau für alle Beteiligten einen großen Kraftakt darstellt", so die Ministerin. "Es handelt sich aber um eine zentrale gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die wir nur gemeinsam stemmen können."
Bis 2013 soll es bundesweit im Durchschnitt für 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren einen Betreuungsplatz geben - dann insgesamt 750.000 Plätze. Von den vier Milliarden Euro, die der Bund finanziert, fließen 2,15 Milliarden in ein Investitionsprogramm und 1,85 Milliarden Euro in die Betriebskosten. Mit dem Investitionsprogramm beteiligt sich der Bund bis 2013 mit mehr als der Hälfte an den Kosten für neue oder gesicherte Kita-Plätze. Ab 2014 beteiligt sich der Bund dann mit rund 770 Millionen Euro pro Jahr an den Kosten für den laufenden Betrieb.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung den Kommunen 6,5 Milliarden Euro mit dem Konjunkturpaket II zur Verfügung gestellt, Geld, das ausdrücklich auch für die Infrastruktur der frühkindlichen Bildung genutzt werden kann. Gleichzeitig wird das Bundesfamilienministerium bis 2014 etwa 400 Millionen Euro dafür einsetzen, in bundesweit rund 4.000 Schwerpunkt-Kitas die Qualität der frühen Sprach- und Integrationsförderung durch zusätzliches Personal zu verbessern.
Nach der Finanzverfassung des Grundgesetzes liegt die Finanzierungsverantwortung für Aufgaben der Kinderbetreuung grundsätzlich bei den Ländern. Wie die Kosten zwischen Ländern und Kommunen, die auf Landesebene in aller Regel für die Kinderbetreuung zuständig sind, verteilt werden, ist allein Frage des Landesrechts.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.10.2010