
AWO zu Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung
Die Arbeiterwohlfahrt fordert einen qualitätsvollen Ausbau der Ganztagsangebote für Grundschulkinder. Der Wohlfahrtsverband betont die Notwendigkeit, angemessen auf die Bedarfe und Kompetenzen jedes einzelnen Schulkindes einzugehen. Neben den unterrichtlichen Angeboten bringe die Kinder- und Jugendhilfe die hierfür notwendigen Erfahrungen, Methoden und Kompetenzen mit.
Die Bundesregierung investiert im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets in den Ausbau der Ganztagsbetreuung: 1 Million neuer Plätze sollen entstehen. Bis zum 1. September hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ihre Ergebnisse hierzu abzuliefern. Die Arbeiterwohlfahrt fordert angesichts des verkürzten Beratungs- und Beteiligungsverfahrens gemeinsam mit der GEW einen qualitätsvollen Ausbau der Ganztagsangebote für Grundschulkinder.
Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes, erklärt dazu: „Dieser Anspruch lässt sich am besten verwirklichen, wenn wir neben pädagogisch qualifiziertem Personal auch auswahlfähige und pädagogisch wertvolle Angebote im Ganztag anbieten. Hierfür bringen die Träger der Kinder- und Jugendhilfe ihre vielfältigen Erfahrungen mit. Sie steuern ihre jeweiligen Zugänge, Methoden und Kompetenzen aus verschiedenen Arbeitsfeldern zu den unterrichtlichen Angeboten bei: Sei es aus der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der außerschulischen Jugendbildung mit kulturellem, musischem, sportlichem, politischem oder gesundheitlichem Schwerpunkt, die Jugendsozialarbeit, die Familienbildung und Elternarbeit oder die vielfältigen Erfahrungen aus der Kinderbetreuung.“
Diese Vielfalt sei eine Chance, angemessen auf die jeweils unterschiedlichen Bedarfe und Kompetenzen jedes einzelnen Schulkindes einzugehen. Denn diese gehen weit über die Aneignung des reinen Lehrstoffs der Schule hinaus. Schulkinder bringen ihre Lebenswelten, ihre Elternhäuser, ihre Wünsche nach selbständigem, selbstgesteuertem und an ihren Lebensbedürfnissen ausgerichtete Erwartungen mit. „Diese Vielfalt erfordert ein breites Bildungsverständnis, zu dem die Kinder- und Jugendhilfe die richtigen Antworten mitbringt. Damit leistet sie einen wirkungsvollen Beitrag zum Abbau von Bildungsbenachteiligung und zur Herstellung von Bildungsgerechtigkeit,“ so Stadler abschließend.
Hintergrund
Die Bundesregierung plant die Einführung eines Rechtsanspruchs auf eine ganztägige Betreuung für alle Grundschulkinder ab 2025. Neben der rechtlichen Regelung im Kinder-und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) wird sie 3,5 Milliarden Euro in den Ausbau der Ganztagsbetreuungstecken: 1 Million neue Plätze sollen entstehen. Bis zum 1. September hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ihre Ergebnisse hierzu abzuliefern. Danach wird es ein sehr verkürztes Beratungs-und Beteiligungsverfahren geben. Ein Bündnis aus Arbeiterwohlfahrt und weiteren Verbänden fordert in einer Gemeinsamen Erklärung für einen guten Ganztag, dass angemessene Qualität in die Regelungen einfließt.
Mit der Kampagne #GuterGanztag setzt sich die Arbeiterwohlfahrt für einen guten Ganztag im Grundschulalter ein. Weitere Informationen finden sich unter: www.awo.org/GuterGanztag
Quelle: AWO Bundesverband e.V. vom 03.08.2020
Ihre Meinung ist gefragt!
Diskutieren Sie über diesen Beitrag.
Kommentare (1)