mehrere Kinder

Baden-Württemberg: Gute Standards für die Kleinsten setzten

29.06.2023 Kommentare (1)

Baden-Württemberg unterzeichnet als zweites Bundesland die Vereinbarung zur Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes des Bundes. Die gesamten Mittel werden in die Verbesserung der Kita-Qualität investiert. Investitionen in die frühkindliche Bildung sind Investitionen in die Zukunft.

Am Freitag unterzeichneten die Parlamentarische Staatssekretärin im BMFSFJ, Ekin Deligöz, und der Staatssekretär im Kultusministerium Baden-Württemberg, Volker Schebesta, die Vereinbarung zur Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes.

Ekin Deligöz, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ):

„Das KiTA-Qualitätsgesetz ist eine echte Investition in die Zukunft. Dabei arbeiten Bund und Länder Hand in Hand für eine gute frühkindliche Bildung für alle. Der Bund stellt den Ländern bis 2024 rund vier Milliarden Euro bereit. Diese Investitionen in die frühkindliche Bildung sind heute so wichtig wie nie zuvor. Vielerorts kämpfen Kitas mit Personalengpässen und müssen zuweilen sogar das Betreuungsangebot einschränken. Klugerweise investiert das Land die Bundesgelder auch in Maßnahmen der Fachkräftegewinnung. Ich danke dem Land, denn mit dem heute unterzeichneten Vertrag verpflichtet sich Baden-Württemberg, sämtliche Mittel in die Verbesserung der Qualität zu investieren. Davon können alle KiTa-Kinder profitieren!"

Volker Schebesta, Staatssekretär im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport in Baden-Württemberg:

„Wir wissen alle – auf den Anfang kommt es an! Und hierfür braucht es die vereinten Kräfte aller Ebenen. Wir investieren deshalb mit dem Kita-Qualitätsgesetz in Baden-Württemberg in die Leitungszeit, um die pädagogische Arbeit zu stärken, unterstützen die Träger der Einrichtungen in ihren Bemühungen um die Anwerbung von Fachkräften und verstärken unsere Bemühungen um eine hochwertige Sprachförderung schon bei den Kleinsten.“

KiTa-Qualitätsgesetz

Derzeit verhandelt der Bund mit jedem Bundesland darüber, welche Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung das Land in 2023 und 2024 umsetzen und wie es die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel einsetzen wird. Baden-Württemberg ist das zweite Bundesland nach Bremen, mit dem der Vertrag zur Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes unterzeichnet wurde.

Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz setzt der Bund sein finanzielles Engagement bei der Verbesserung frühkindlicher Bildung und Betreuung fort und unterstützt die Länder hierzu in den nächsten zwei Jahren mit insgesamt rund 4 Milliarden Euro. Das KiTa-Qualitätsgesetz gibt vor, dass die Maßnahmen, die die Länder mit den Bundesmitteln umsetzen, überwiegend in denjenigen Handlungsfeldern ergriffen werden sollen, die für die Qualitätsentwicklung von besonderer Bedeutung sind. Hierzu zählen beispielsweise die Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte, die Stärkung der Kita-Leitungen oder auch die Förderung der sprachlichen Bildung. Die Länder wählen ihre Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung anhand ihrer jeweiligen Bedarfe und der individuellen Situation der Kindertagesbetreuung im Land aus. Hieraus ergeben sich entsprechend unterschiedliche Schwerpunktsetzungen in den Ländern.


Quelle: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg vom 07.06.2023


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Kommentare (1)

Angelika Mauel 30 Juni 2023, 15:38

„Das KiTA-Qualitätsgesetz ist eine echte Investition in die Zukunft. Dabei arbeiten Bund und Länder Hand in Hand für eine gute frühkindliche Bildung für alle." Frau Deligöz bemüht eine bildreiche und idyllisch anmutende Sprache, um die Arbeit der Bundes- und Landtagsabgeordneten als beispielhaft und besonders gut dastehen zu lassen. Aber der Fachkräftemangel lässt sich auf absehbare Zeit nicht beenden und wenn man das Wohl von Kleinkindern im Blick gehabt hätte, hätte der Rechtsanspruch auf Betreuung für Grundschüler nicht auch noch durchgesetzt werden dürfen.

Lehrer scheinen noch immer nicht zu der Erkenntnis gelangt zu sein, dass heute die Erstklässler besser vorbereitet zur Schuke kommen als früher. Es wird sogar über ein gestiegenes Ausmaß an verhaltensauffälligen Kindern geklagt. In den Schulen benötigen viele Schüler (natürlich auch, weil Förderschulen geschlossen wurden) eine Schulbegleitung oder "persönliche Asstistenz". Entsprechende Bezeichnungen können von Bundesland zu Bundesland verschieden sein, aber das Problem existiert bundesweit: Viele Kleinkinder müssen früher und länger als vor der Schaffung "ihres Rechtsanspruchs" in Krippen oder gar in Regelgruppen betreut werden. Und die für Kinder wichtige innige Zuwendung durch jemanden, der wirklich für sie da ist, wird ihnen dann zugestanden, sobald eine Diagnose auf einem Wisch steht. - Doch die Schulbegleitung für immer mehr Kinder dürfte in Zukunft nicht mehr zu finanzieren sein. Zumal vielleicht bald noch mehr ErzieherInnen es schätzen, als Fachkraft endlich mal "nur" ein Kind richtig gut betreuen zu können. (Die Diakonie bietet bei uns wirklich sehr gute Konditionen, was sich nicht von allen Trägern sagen lässt.)

Wo bleibt das Wahlrecht für junge Familien, die ihre Kinder nicht unter Personalmangel und Personalfluktuation verwahren lassen wollen? Warum lässt man Eltern nicht entscheiden, ob sie staatliche Unterstützung annehmen und ihre Kinder wieder länger selbst betreuen oder ob sie ihr Kind in Krippe, Kita oder Tagespflege bringen wollen?

Vor allem viele junge ErzieherInnen könnten Elterngeld einem sicheren Krippenplatz für ihr Kind vorziehen.

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