
Baden-Württemberg: Die Qualität der-Betreuung für die Kleinsten ist gefährdet
Der Druck auf Länder und Kommunen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz treibt die Betroffenen zu fragwürdigen Entscheidungen. In Baden-Württemberg haben sich Kultusministerium, kommunale Landesverbände und Trägerverbände sowie die Kirchen auf ein "Flexibilisierungspaket zur Umsetzung des Rechtsanspruchs U3" geeinigt. Dieses besagt letztlich, dass Gruppengröße und Qualifikation des Personals flexibler gehandhabt werden sollen (s.u.).
Diese Entscheidung ist hochproblematisch, weil von psychologischer und pädadagogischer Seite immer wieder auf die Bedeutung der Qualität der Betreuung gerade in den ersten Lebensjahren hingewiesen wird, z.B. von Rita Marx oder , von Achim Krenz - angesehene WissenschaftlerInnen, die wissen, wovon sie reden. Die Schäden für Kleinstkinder, die zu früh in eine Umgebung kommen, in der man ihren besonderen Bedüfnissen schon aufgrund der Gruppengröße nicht gerecht werden kann, sind immens. Auch die AWO weist auf den Vorrang der Qualität vor der Quantität hin. Der Krippenausbau, der ja den Standort Deutschland im internationalen wirtschaftlichen Wettbewerb stärken sollte, könnte sich als Bumerang erweisen, wenn nämlich viele Kinder bleibende seelische Schäden davontragen.
Die Vereinbarung sieht folgendermaßen aus:
Flexibilisierungspaket, pdf-Datei 315 KB
Die blumige Pressemeldung zur genannten Vereinbarung: So verkauft man kostengünstige Fehlentscheidungen.
Gemeinsame Empfehlung des Kultusministeriums, der kommunalen Landesverbände, des Kommunalverband für Jugend und Soziales, der Kirchen sowie der kirchlichen und freien Trägerverbände Staatssekretärin v. Wartenberg: „Wir stehen gemeinsam in der Verantwortung, den Eltern ein gutes Betreuungsangebot zu bieten. Um den Rechtsanspruch erfüllen zu können, sind flexible Lösungen gefragt, die jedoch nicht auf Kosten der Qualität gehen dürfen.“ |
Um den
Ausbau der Kleinkindbetreuung mit Blick auf den 1. August 2013 weiter zu
befördern und wo notwendig, pragmatische Übergangslösungen zu ermöglichen, hat
das Kultusministerium gemeinsam mit den beteiligten Verbänden ein zeitlich
befristetes Flexibilisierungspaket auf den Weg gebracht. Beteiligt sind die kommunalen
Landesverbände, der Kommunalverband für Jugend und Soziales, die Kirchen sowie die
kirchlichen und die freien Trägerverbände. „Wir stehen gemeinsam in der
Verantwortung, den Eltern in Baden-Württemberg ein gutes Betreuungsangebot zu
bieten. Um den Rechtsanspruch erfüllen zu können, sind flexible Lösungen gefragt,
die jedoch nicht auf Kosten der Qualität gehen dürfen“, sagte Staatssekretärin
Marion v. Wartenberg. Deshalb hätten sich alle Beteiligten auf einen Weg verständigt,
den weiteren Ausbau so unbürokratisch und flexibel wie möglich zu gestalten. Die
gemeinsamen Empfehlungen (siehe Anhang) reichen von erleichterten
Betriebserlaubnisverfahren über flexible Lösungen bei den Gruppengrößen, Möglichkeiten
von Platz- und Raumsharing in den Einrichtungen bis zu baurechtlichen Fragen
und vereinfachten Vertretungsregeln bei kurzfristigem Personalausfall. Das
Flexibilisierungspaket ist zunächst befristet auf zwei Jahre
(1. August 2013 bis 31. Juli 2015).
Gemeindetagspräsident Roger Kehle begrüßt die durch das Flexibilisierungspaket geschaffene Möglichkeit für Städte und Gemeinden, vor Ort bedarfsgerechte und pragmatische Lösungen umsetzen zu können. „Wir müssen sowohl die Bedürfnisse der Eltern in kleineren Gemeinden als auch die in größeren Städten berücksichtigen. Deshalb ist für uns der tatsächliche Bedarf in jeder einzelnen Kommune entscheidender als eine starre Quote. Unsere Städte und Gemeinden werden auch interkommunal zusammenarbeiten, um für die Kinder vor Ort eine gute Betreuung anbieten zu können.“
Das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des Städtetags, Professor Stefan Gläser, ist erfreut, dass mit den auf Landesebene vereinbarten Empfehlungen die Voraussetzungen für flexible Lösungen in den Städten geschaffen wurden. Er appelliert an die Eltern, dafür Verständnis zu haben, wenn nicht auf Anhieb ein Platz in der Wunsch-Kindertagesstätte zur Verfügung gestellt werden kann. Er sei überzeugt davon, dass die Stadtverwaltungen vor Ort alles tun würden, um den Wünschen und Bedürfnissen der Eltern und ihrer Kinder gerecht zu werden.
Hauptgeschäftsführer Professor Eberhard Trumpp vom Landkreistag hob auf die Gesamtverantwortung der Landkreise ab, die ohne engen Schulterschluss mit den Städten und Gemeinden nicht wahrnehmbar wäre.
„Oberste Priorität hat immer das Wohl der Kinder“
„Land und Kommunen setzen gemeinsam alles daran, den Rechtsanspruch auf U3-Förderung zu realisieren. Doch oberste Priorität hat immer das Wohl der Kinder. Beim Ausbau von Betreuungsplätzen dürfen wir nie die Qualität aus den Augen verlieren. Deshalb sehen wir uns als Verantwortungsgemeinschaft und stärken mit den gemeinsamen Empfehlungen die Selbstverantwortung der Träger“, betonte Staatssekretärin v. Wartenberg. Die Trägerverbände unterstützten dies und empfählen ihren Trägern, vor Ort gemeinsam mit den Kommunen flexible Lösungen umzusetzen, um möglichst allen nachfragenden Eltern ein Betreuungsangebot für ihre Kinder machen zu können.
„Die Kirchen und die kirchlichen Trägerverbände verstehen sich als ein starker Partner von Land und Kommunen für den weiteren Ausbau einer qualitativ hochwertigen Kleinkindbetreuung. Das Flexibilisierungspaket entlässt Land, Kommunen und Träger weder aus ihrer Verantwortung für einen weiteren bedarfsgerechten Ausbau noch aus ihrer Verantwortung für die Qualität der Angebote. Es unterstreicht vielmehr die Trägerverantwortung, erleichtert den Trägern die Umsetzung örtlich adäquater Lösungen und setzt gleichzeitig einen Rahmen, der sichern soll, dass die Bewältigung eines Mangels an Plätzen in verantwortbarer Weise erfolgt und die Strukturqualität der Kindertagebetreuung in ihrer Substanz erhalten bleibt. In diesem Sinne begrüßen wir die Verständigung aller Beteiligten auf einen gemeinsamen Rahmen “- so Susanne Hartmann, stellvertretende Vorsitzender der Konferenz der evangelischen und katholischen Kirchenleitung und ihrer Spitzen/Trägerverbände über Kindergartenfragen in Baden-Württemberg (4K-Konferenz).
In Baden-Württemberg sind die Anforderungen an das Personal in den Kindertageseinrichtungen sowie die Mindestpersonalschlüssel in einer Verordnung geregelt. Diese Rahmenbedingungen werden durch die erforderliche Betriebserlaubnis für die einzelnen Betreuungsgruppen konkretisiert. Bei der Kindertagespflege ist die Eignung der Tagespflegeperson durch die Prüfung im Rahmen der Erlaubniserteilung gewährleistet. „Die Potenziale, die in der Kindertagespflege für das Gelingen der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für die unter Dreijährigen liegen, sind in Baden-Württemberg noch nicht ausgereizt. Die Kindertagespflege eröffnet für Eltern eine hohe zeitliche Flexibilität, ist räumlich flexibel sowie variabel in der Größe von Kleinstgruppen, was für Familien im ländlichen Raum besonders wichtig und attraktiv ist“, betonte Hansjörg Böhringer, Vorstandvorsitzender der Liga der freien Wohlfahrtspflege
Standortfaktor Kinderbetreuung
Der weitere Ausbau von Betreuungsplätzen wird durch die tatsächliche Nachfrage bestimmt und nicht durch eine festgelegte Quote. Im Flächenland Baden-Württemberg sind deshalb sowohl für den Ländlichen Raum, als auch für Großstädte pragmatische Lösungen erforderlich. Durch die nachvollziehbaren Betreuungswünsche der Eltern sehen sich einerseits die Ballungsräume Erwartungen gegenüber, in nicht unerheblichem Maße über den originären örtlichen Bedarf hinaus Plätze für die Kleinkindbetreuung zu schaffen und zu betreiben. Auf der anderen Seite haben die Wohnsitzgemeinden in ländlichen Regionen ebenfalls mit erheblichen finanziellen Mitteln ein entsprechendes Platzangebot vor Ort geschaffen. Schwierige Bedarfsprognosen sowie eine schwankende Auslastung des vorhandenen Angebotes sind die Folge. Daher gilt es, die Spezifika des Ländlichen Raums wie auch von Ballungsräumen jeweils genau und möglichst gemeinsam im Blick zu haben. Flexible und innovative Ansätze können so beispielsweise auch mit interkommunalen Absprachen gefunden werden. Die Zusammenarbeit kann zusätzliche Optionen und Handlungsperspektiven bei der Kinderbetreuung und der Umsetzung des Rechtsanspruchs eröffnen.
Quelle: Pressemeldung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg vom 26. Juni 2013
Und hier die Pressemeldung der GEW:
Die GEW befürchtet, dass der Ausbau der Krippenplätze für 0-3jährige Kinder zu einer Verschlechterung der Betreuungs-qualität führen wird und lehnt unter anderem das geplante Platzsharing und
flexible Gruppengrößen ab. „Es ist eine Täuschung der Eltern und Kinder, wenn angesichts der Zugeständnisse das Landes an die KiTa-Träger behauptet wird, dass oberste Priorität das Wohl der Kinder hat“, sagte am Mittwoch (26.06.) in Stuttgart Doro Moritz, Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW).
Die GEW macht sich dafür stark, dass der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz nicht zu Lasten der Qualität in den Einrichtungen und der Arbeits- und Rahmenbedingungen von Erzieherinnen und Erziehern umgesetzt werden darf.
„Es reicht nicht aus, in Quantitäten zu denken und zusät zliche Kitaplätze zu schaffen, es muss auch qualifiziertes Personal her. Der Beruf der Erzieherin und des Erziehers muss attraktiver werden. Dazu gehören bessere Arbeitsbe-dingungen, kleinere Gruppen und bessere Bezahlung. Auf den Anfang kommt es an, frühkindliche Bildung braucht hohe Qualität“, sagte Moritz.
Die GEW weist darauf hin, dass durch das kurzfristig gedachte Flexibili-sierungspaket vergessen wird, wie wichtig während der ersten drei Lebensjahre für die Kinder eine schützende und stabile Umgebung ist. „Hochwertige
Beziehungsangebote legen in dieser ersten Lebensphase die Grundlagen für die Entwicklung der Kleinsten im Land. Wer hier bei der Qualifikation der Fach-kräfte, den Gruppengrößen und der Raumausstattung spart, handelt verant-wortungslos und wird die Rechnung später präsentiert bekommen“, sagte Moritz.
Für die pädagogische Qualität der frühkindlichen Bildung und Erziehung ist neben der Erzieher-Kind-Relation vor allem die Qualifikation des Personals von Bedeutung. Dies scheint trotz steigender Anforderungen an den Beruf der
Erzieher/-in zunehmend aus dem Blick zu geraten.
Weitere Informationen: www.gew-bw.de