mehrere Kinder

Baden-Württemberg verbessert frühkindliche Sprachförderung

06.08.2014 Kommentare (0)

Die Landesregierung hat am 29. Juli beschlossen, das Sprachförderprogramm SPATZ ("Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf") zum kommenden Kindergartenjahr 2014/2015 zu verbessern und dafür weitere vier Millionen Euro pro Jahr zu investieren. "Frühe Sprachförderung bedeutet mehr Chancengerechtigkeit für unsere Kinder. Deshalb haben wir SPATZ erheblich verbessert und mit mehr Mitteln ausgestattet sowie die Gruppengrößen deutlich gesenkt", sagt Staatssekretärin Marion v. Wartenberg. Inklusive der zusätzlichen vier Millionen Euro gibt das Land ab 2015 ca. 21 Millionen Euro für die frühkindliche Sprachförderung aus.

Die qualitative Weiterentwicklung von SPATZ unter Beibehaltung der beiden Förderwege ISK (intensive Sprachförderung) und S-B-S (Singen-Bewegen-Sprechen) betrifft im Kern zwei Punkte: Erstens eine deutliche Senkung sowie Vereinheitlichung der Gruppengrößen. Zweitens wird die Antragstellung einfacher und unbürokratischer. "Bei der Weiterentwicklung haben wir genau geschaut, wo vor Ort der Schuh drückt. Die Verbesserungen gehen unmittelbar auf die Rückmeldungen und Erfahrungen der Fachpraxis, der Träger von Kindergärten und Erzieherinnen und Erzieher sowie von Trägerverbänden zurück", erläutert die Staatssekretärin.

Künftig bilden drei bis sieben sprachförderbedürftige Kinder eine zuschussfähige Gruppe (bislang gab es für die beiden Förderwege zwei verschiedene Gruppengrößen: 4 bis 7 Kinder bzw. 8 bis 12 Kinder). Wie bisher kann die S-B-S-Gruppe mit nicht förderbedürftigen Kindern aufgefüllt werden, darf aber höchstens 20 Kinder umfassen. Außerdem wird die finanzielle Förderung vereinheitlicht auf 2.200 Euro pro Gruppe (statt 2.000 Euro für die bisherige Gruppengröße 4 bis 7 und 2.400 Euro für die Gruppengröße 8 bis 12 Kinder). Beide Weiterentwicklungspunkte (einheitliche Gruppengröße, einheitliches Fördervolumen) senken gleichzeitig bürokratische Hürden, die der Antragssteller bisher durch unterschiedliche Gruppengrößen, Ermittlung von Teilungen von Gruppen und unterschiedlichen Zuschussbeträgen bei der Antragsstellung bewältigen musste. "Bisher haben Träger zum Teil die Zuschüsse nicht abgerufen, weil sie mit den unterschiedlichen Förderwegen und Gruppengrößen nicht klar kamen. Deshalb haben wir das Verfahren verbessert und die Zugangshürden gesenkt", so v. Wartenberg. Außerdem werde der Auszahlungszeitpunkt vom 1. Februar auf den 1. Januar vorgezogen, um insbesondere kleinen Trägern den Einstieg in SPATZ zu erleichtern.

Eine weitere Verbesserung von SPATZ betrifft Einrichtungen mit einem Migrantenanteil von mindestens 80 Prozent: Dort wird die Gruppengröße von bislang zehn auf künftig fünf Kinder je Gruppe halbiert. "Durch gezielte Förderung von Anfang an können wir die Sprachentwicklung und die Sprachkompetenz verbessern und sprachliche Entwicklungsverzögerungen ausgleichen. Damit stärken wir die Kinder, ermöglichen ihnen Bildungsteilhabe und einen guten Übergang in ihre schulische Laufbahn." In diesem Zusammenhang sei das Betreuungsgeld geradezu fatal, es setze falsche Anreize und sei damit kontraproduktiv und eine komplette Fehlinvestition.

Neu ab dem kommenden Kindergartenjahr ist auch, dass Familien-, Mütter- und Kinderzentren ebenfalls eine Förderung beantragen können. "Familienzentren werden gerade in Städten immer wichtiger. Hier können wir bildungsferne Eltern eher erreichen als in einer Kindertageseinrichtung und ihnen die Bedeutung der Sprache nahebringen", sagt die Staatssekretärin.

Die Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsamt und Einrichtung hat sich mit Blick auf die Einschulung sehr gut entwickelt. Die medizinische und pädagogische Kompetenz hat sich durch SPATZ noch stärker miteinander verzahnt. Beide Bereiche profitieren voneinander. Die Konsequenz daraus ist, dass ab sofort bei Kindern im dritten Kindergartenjahr die Erzieherinnen und Erzieher bei der Prüfung eines zusätzlichen intensiven Sprachförderbedarfs das Ergebnis der durchgeführten Einschulungsuntersuchung berücksichtigen werden. Im Rahmen der Einschulungsuntersuchung wird ein zusätzlicher Sprachförderbedarf detailliert erhoben und gegebenenfalls dokumentiert, um Sprachfördermaßnahmen gezielt darauf abstimmen zu können.

Seit dem Kindergartenjahr 2012/2013 erhalten mit SPATZ landesweit alle sprachförderbedürftigen Kinder ab dem ersten Kindergartenjahr bis zum Schuleintritt eine zusätzliche Förderung. Im laufenden Kindergartenjahr 2013/2014 erhalten rund 63.000 Kinder (2/3 davon sprechen Deutsch als Zweitsprache) intensive Sprachförderung in rund 7.000 Fördergruppen. Dafür investiert das Land rund 17 Millionen Euro pro Jahr. Durch die Senkung der Gruppengröße und die einheitliche Bezuschussung rechnet das Kultusministerium mit einem Mehrbedarf von vier Millionen Euro pro Jahr, so dass sich der jährliche Gesamtbedarf ab dem Jahr 2015 auf ca. 21 Millionen Euro belaufen wird.

Weitere Informationen:

Mit dem "Pakt für Familien mit Kindern" hat das Land im Dezember 2011 den Kommunen zugesagt, verstärkt in die frühkindliche Bildung zu investieren. Im Bereich der Sprachförderung hat das Kultusministerium infolgedessen das neue Gesamtkonzept der Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf (SPATZ) entwickelt. Die bis dato nebeneinander existierenden Programme zur Sprachförderung im frühkindlichen Bereich HSL (vorschulische Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfe), ISK (intensive Sprachförderung im Kindergarten) und SBS (Singen-Bewegen-Sprechen) wurden konzeptionell, strukturell und abwicklungstechnisch unter dem Dach von SPATZ verbunden.

Ansprechpartner: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Quelle: Bildungsklick.de

Ihre Meinung ist gefragt!

Kommentar schreiben




Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.


Bitte schreiben Sie freundlich und sachlich. Ihr Kommentar wird erst nach redaktioneller Prüfung freigeschaltet.





Ihre Angaben werden nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie im Impressum.