Bayerns Eltern Spitze beim Betreuungsgeld
Seit August 2013 können Eltern, die für ihre Kinder keine öffentlich geförderte Kindertagesbetreuung in Anspruch nehmen, ab dem 15. Lebensmonat des Kindes oder nach dem Ende des Elterngeldbezugs Betreuungsgeld beantragen. Nach ersten Ergebnissen für den Zeitraum 1. August bis 31. Dezember 2013 wurde in Bayern für 15 588 Elternteile bzw. für 15 587 Kinder Betreuungsgeld bewilligt. Bayerns Eltern haben somit an den bundesweit insgesamt 64 877 Leistungsbezügen den größten Anteil. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung weiter mitteilt, wurde für 15 056 Mütter (96,6 Prozent) und 532 Väter (3,4 Prozent) Betreuungsgeld bewilligt.
Seit August 2013 haben Eltern für ihr Kind, welches nach dem 31. Juli 2012 geboren ist, Anspruch auf Betreuungsgeld, wenn dieses keine frühkindliche Förderung in einer öffentlich geförderten Tageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch nimmt. Die Höhe des Betreuungsgeldes beträgt im ersten Jahr der Einführung 100 Euro monatlich und wird ab August 2014 auf 150 Euro erhöht. Im Regelfall wird Betreuungsgeld ab dem ersten Tag des 15. Lebensmonats bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats gezahlt, also maximal für 22 Lebensmonate. Vor dem 15. Lebensmonat wird Betreuungsgeld nur gewährt, wenn Eltern alle Monatsbeträge des Elterngelds, nach Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), bereits bezogen haben (z. B. durch Parallelbezug beider Elternteile). Bei Geschwistern mit gleichen Voraussetzungen, also beispielsweise bei Zwillingen, begründet jedes Kind einen gesonderten Anspruch.
Die ersten Ergebnisse der Statistik zeigen die tatsächlich erfassten Leistungsbezügen im betrachteten Zeitraum. Abgewiesene, noch nicht bewilligte Anträge oder Anträge, für die noch keine Leistungen ausbezahlt wurden, sind darin noch nicht enthalten.
In Bayern erfolgten für 15 588 Elternteile bzw. für 15 587 Kinder Zahlungen von Betreuungsgeld. Der Unterschied in der Summe zwischen Elternteilen und Kindern liegt an einem Bezugswechsel der Elternteile während des Berichtszeitraumes. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung weiter mitteilt, wurde das Betreuungsgeld hauptsächlich von Müttern (15 056 bzw. 96,6 Prozent) bezogen. Lediglich 532 Väter (3,4 Prozent) nahmen das Betreuungsgeld in Anspruch. 13 268 Bezieher (85,1 Prozent) waren Deutsche, 2 320 (14,9 Prozent) waren Nichtdeutsche.
Betreuungsgeld für den maximal möglichen Bezugszeitraum von 22 Monaten wurde für 13 258 und somit für den Großteil der Leistungsbezieher bewilligt. Für 935 Leistungsbezieher war die Bewilligung für unter 6 Monate, bei 839 für die Dauer von 6 bis 12 Monaten und bei 556 für die Dauer von 12 bis unter 22 Monate.
Hinweis: Weitere Informationen zum Betreuungsgeld sind im Internet unter folgendem Link abrufbar: www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Soziales/Elterngeld/BetreuungsgeldLeistungsbezuegeVj5229209 133244.pdf?__blob=publicationFile
Ansprechpartner: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung
Quelle: bildungsklick.de