Beobachtung und Dokumentation als Grundlage im Kinderschutz
Umsetzung der Meldepflicht. Fehlende Dokumentation in Verdachtsfällen verlängert das Leid betroffener Kinder. Anzeigen von Versogungsdefiziten, Misshandlung und sexueller Gewalt müssen von den Erzieher*innen fachlich richtig verschriftlich werden, damit darauf aufbauend das weitere Vorgehen geplant werden kann.
Beitrag: Beobachtung und Dokumentation als Grundlage im Kinderschutz (6,1MB)
Quelle: KiTa aktuell 12/2021, S. 300f.