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Berufsanfänger/in oder Quereinsteiger/in sein
Desiree Schneider
15.06.2015 Kommentare (6)
Was bedeutet der Start in den ErzieherInnenberuf? Was kommt bei der Erziehungspartnerschaft und im Kontakt mit den Kindern auf die Neuen zu? Sind die Eltern skeptisch? Testen die Kinder ihre Grenzen aus?
Zwei junge Erzieherinnen plaudern aus dem Nähkästchen. Den Erfahrungsbericht haben wir mit freundlicher Genehmigung der Redaktion aus TPS 4/2015 entnommen.
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Kommentare (6)
Guten Tag,
grundsätzlich sieht die MVO vor, dass wenn man eine Berufsausbildung z.B. im "grünen Bereich" hat, einschlägige Berufserfahrung vorweist und anstrebt eine Ausbildung zur Erzieherin zu absolvieren, der Träger die Möglichkeit hat, eine Person mit einem solchen Profil zu beschäftigen. Einschlägige Berufserfahrung ist hier sicherlich eine Definitionssache, bei Ihnen bezog sich Ihre Tätigkeit auf den Bereich der Erwachsenenbildung und nicht auf die primäre Arbeit am Kind. Sie könnten Sie hier nochmal an das zuständige Ministerium wenden und sich beraten lassen.
Mit besten Grüßen und viel Erfolg
Lisa Jares
Sehr geehrte Frau von Balluseck,
ich arbeite seit Jahren freiberuflich in der Kinder- und Erwachsenen-bildung, Schwerpunkt Umwelt und Nachhaltigkeit. Ich gebe Seminare für pädagogische Fachkräfte, bin in Grundschulen tätig. Meine Berufsausbildungen sind aus dem "grünen Bereich". Aktuelle Weiterbildungen im MINT-Bereich vervollständigen mein Arbeitskumfeld. Gern möchte ich meine Arbeitskraft im Kita-Bereich bündeln. Entsprechende Bewerbungen sind bisher ohne Erfolg, da mir die berufliche Anerkennung fehlt. Laut der hessischen MVO spiegelt sich meine Tätgikeit dort wieder, allerdings bin ich Freiberufler. Wie sehen Sie den Sachverhalt?!
Hallo Frau Binder,
Sie müssten beim zuständigen Ministerium anfragen, ob Ihre verschiedenen Qualifikationen und Tätigkeiten als einer Erzieherin gleichwertig anerkannt werden. Dazu sollten Sie herausbekommen, wer Ihr Ansprechpartner im Ministerium ist und dann einen Antrag stellen.
Alles Gute und freundliche Grüße
Hilde von Balluseck
Sehr geehrte Frau von Balluseck,
seit vier Jahren leite ich eine Gruppe von 24 Kindern im Rahmen der GBS in Hamburg, zusätzlich arbeitete ich als Schulbegleiterin für ca. 2,5 Jahre und nun habe ich noch Zusatzstunden im Kindergarten, als Malleiterin und in der Sprachförderung. Ich werde noch nicht einmal wie eine SPA bezahlt. Meine Frage ist nun: Von wem bekomme ich die Auskunft, ob es möglich ist, anders eingestuft zu werden oder besteht eine solche Möglichkeit gar nicht?
Ich habe keine staatliche Ausbildung, sondern eine Private, als Klassenlehrerin an Waldorfschulen, ich habe sehr viele Praktika und arbeitete als Assistenzlehrerin. Mein Schulabschluß ist ein Fachabitur, danach begann ich ein Studium als Grafikerin, welches ich aber nicht beendete.
Ich danke Ihnen sehr für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
BBinder
n
Hallo Elke,
ich weiß nicht, wo Sie überall waren, aber die Entscheidung liegt beim zuständigen Ministerium. Rufen Sie dort mal an und erkundigen Sie sich, ob Sie einen Antrag stellen sollten. Vielleicht haben Sie ja Erfolg.
Viel Glück und freundliche Grüße
Hilde von Balluseck
Hallo
Ich würde gerne über eine Umschulung in den Erzieherberuf einsteigen ,aber um überhaupt anfangen zu können ,muss man viele Hürden...Hürde ist gut , eher Berge ...überwinden ,die ei bei mir , im Nirgendwo enden . Nach langem recherchieren...ein Jahr um genau zu sein...habe ich raus gefunden ,das ich "eigentlich" den qualifizierten Sekundarabschluss I besitze, aber nicht anerkannt . Um aufgenommen zu werden ,ist dies ja nun mal Pflicht. Seid einem Jahr nerve ich sämtliche Behörden und kämpfe um Anerkennung meiner Bildungsabschlüsse. So wie es aussieht ,alles umsonst ,weil ich alle Bildungsabschlüsse und Ausbildung vor dem 31.07.1993 absolviert habe. Soll es das etwa jetzt gewesen sein ? Gibt es für die Leute keine Chance in den Beruf einzusteigen ,die sich die mittlere Reife damals nicht haben bescheinigen lassen? Alle Bemühungen umsonst ,weil ich 1990 meine Lehre abgeschlossen habe ? Und vorher die Hauptschulabschluss nach Klasse 9 und danach das Berufsgrundschuljahr mit Erfolg abgeschlossen und nachweislich 5 Jahre Englisch . Ich verzweifle langsam. Gibt es denn keine Möglichkeit mehr ? Muss ich jetzt aufgeben ?

