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Berufsbezeichnung Kindheitspädagoge/in setzt sich durch

15.07.2014 Kommentare (2)

Fast alle Bundesländer schaffen die gesetzliche Grundlage zur Einführung der neuen Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Kindheitspädagogin“ und „Staatlich anerkannter Kindheitspädagoge“. Dies ist das Ergebnis einer jetzt veröffentlichten Dokumentation des Studiengangstages Pädagogik der Kindheit und der Bundesarbeitsgemeinschaft Bildung und Erziehung in der Kindheit (BAG-BEK e.V.). Um die akademische Ausbildung von pädagogischem Fachpersonal für Kindertageseinrichtungen wurde lange gerungen. 2011 aber tat die JFMK einen entscheidenden Schritt: Sie empfahl bundesweit die einheitliche Berufsbezeichnung einzuführen.

Die Länder ermöglichen durch die gesetzliche Verankerung, dass sich erstmals ein spezifisch auf die frühe und mittlere Kindheit ausgerichteter, akademischer Beruf in Deutschland etabliert. Die Einführung trägt entscheidend zur weiteren Professionalisierung von Kindertageseinrichtungen bei, um Kinder in Zusammenarbeit mit ihren Eltern qualifiziert in ihren Bildungsprozessen zu unterstützen. Die aktuelle Entwicklung bedeutet eine substantielle Verbesserung der beruflichen Sicherheit für die Absolventinnen und Absolventen von inzwischen über einhundert kindheitspädagogischen Studienangeboten in Deutschland. Sie gibt den Anstellungsträgern die formale Sicherheit, dass die für die Ausübung des Berufs erforderliche Qualifikation erworben worden ist. Sie stärkt damit die qualitative und quantitative Weiterentwicklung einer akademischen Qualifikations- und Forschungslandschaft.

Gleichwohl, so der Studiengangstag Pädagogik der Kindheit und die BAG-BEK e.V., müssen weitere Anstrengungen unternommen werden, damit auch die restlichen Bundesländer die Berufsbezeichnung übernehmen und Regelungen für die staatliche Anerkennung und die Einstellungsmöglichkeiten gesetzlich verankern. Dabei gilt es insbesondere die Empfehlungen der KMK und JFMK von 2010 und 2011 bundesweit einheitlich zu gestalten und keine weiteren Hürden zu schaffen, wie dies in einigen Bundesländern getan wurde. Das Arbeitsfeld sollte auf weitere Bildungs- und präventive Aufgaben rund um Familien und die sozialpädagogische Arbeit an Grundschulen ausgeweitet werden. Der weitere Ausbau der „kindheitspädagogischen“ Studiengänge sowie die adäquate tarifliche Eingruppierung und Bezahlung der Absolvierenden sind sicher zu stellen.

Der Studiengangstag Pädagogik der Kindheit und die BAG-BEK e.V. begrüßen die von ihnen mitinitiierte Entwicklung und werden die Implementierung weiter begleiten und evaluieren.

Hier die Studie

Quelle: Presseerklärung Studiengangstag Pädagogik der Kindheit

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Kommentare (2)

Petra Horstkamp 26 Juli 2022, 20:59

Ich finde diese neue Berufsbezeichnung sehr zutreffend. Ich bin selbst Erzieherin und leiste sinnvoll pädagogische Arbeit mit Kindern/Jugendlichen. Deshalb würde ich mich sehr freuen, wenn sich die Berufbezeichnung „Kindheitspägagoge*in auch in Niedersachsen durchsetzen würde.

Diana Felhölter 26 Juli 2022, 20:54

Guten Tag, wir (2 Erzieherinnen) lesen mit großem Interesse den Artikel. Sehr würden wir uns auch für Niedersachsen die Berufsbezeichnung Kindheitspädagogin wünschen.
Mit freundlichen Grüßen
D. Felhölter

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