
Bundesarbeitsgemeinschaft Kinderinteressen e.V. fordert: Aus Fehlern der Corona-Pandemie lernen - Jetzt Kindergrundrechte beim Thema Energiesparen vorrangig berücksichtigen und umsetzen!
Mitten in der Corona-Pandemie und der Klimakrise verschärfen der Krieg in der Ukraine, die Energiekrise, die hohe Inflation und die Gefahr einer drohenden Rezession die Situation von Familien, vor allem von einkommensarmen Familien. Kinder und Jugendliche sind diesen Krisen schutzloser ausgeliefert als Erwachsene. Bereits heute ist sichtbar, dass diese Krisenproblemlagen noch lange anhalten werden und nur durch ein entschlossenes, systematisches und dauerhaftes Handeln zu meistern sind.
Als Vertragsstaat der UN-Kinderrechtskonvention ist die Bundesrepublik verpflichtet, bei allen Maßnahmen, die auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene ergriffen werden, das Wohl von Kindern und Jugendlichen vorrangig zu prüfen. Kinder und Jugendliche müssen dazu in allen sie betreffenden Maßnahmen angehört und beteiligt werden. Diese Verpflichtung gilt umfassend: Betroffen sind Kinder und Jugendliche bei allen Maßnahmen, die ihren Lebensbereich berühren – direkt oder indirekt. Sie sind vor dem Ergreifen von Maßnahmen nach ihrem Willen und ihren Interessen zu befragen. Es sind ihre Interessen und Bedarfe durch weitere Informationsquellen in Erfahrung zu bringen (Forschung, Statistiken, Expert:inneneinbezug etc.). Diese sind vorrangig in der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen. Bei der Abwägung verschiedener Interessen gegeneinander wiegen die Interessen von Kindern und Jugendlichen besonders schwer.
Dies alles gilt auch bei der Bewältigung der Energiekrise. In der Corona-Pandemie ist die Bundesrepublik diesen, gesetzlich verankerten, menschenrechtlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen. Wie auch in der Corona-Pandemie sind Kinder und Jugendliche darauf angewiesen, dass Erwachsene, die jetzt erneut Entscheidungen treffen, dabei stets ihr Wohl und ihre besten Interessen berücksichtigen. Wie auch im Falle der Corona-Pandemie werden Kinder und Jugendliche voraussichtlich in besonderer – nämlich kinder-/jugendspezifischer – Weise von Maßnahmen zur Energieeinsparung betroffen sein.
Die BAG Kinderinteressen fordert:
- Jetzt müssen Maßnahmen ergriffen werden, die Kinder und Jugendliche stärken und nicht noch mehr schwächen.
- Jetzt müssen Klimaschutzmaßnahmen durchgesetzt werden, die dauerhaft sind und nicht nur ergriffen werden, weil Energie immer teurer wird, um die Lebensgrundlagen der zukünftigen Generationen zu sichern.
- Jetzt sind Kinder und Jugendliche vor der Ergreifung von Maßnahmen systematisch zu beteiligen.
- Das Wohl von Kindern und Jugendlichen vorrangig zu prüfen und dadurch einen aktiven Beitrag zur Umsetzung des Artikel 3 und weiteren Artikeln der UN-Kinderrechtskonvention zu leisten.
- Kinder und Jugendliche an der Entwicklung von Maßnahmen anzuhören und zu beteiligen.
- Kinder und Jugendliche als Expert:innen bei der Entwicklung künftiger Strategien zu Energiefragen zu hören und zu beteiligen.
- Für Kinder und Jugendliche verantwortungsvoll, aktiv und lösungsorientiert jetzt die Energie zu sichern, mit der sie zu Hause, in Betreuung, Schule und offener Kinder- und Jugendarbeit den nächsten Winter unbeschadet überstehen können. Jugendhäuser, Sporthallen, Schwimmbäder, Theater u. ä. müssen im
- Interesse der sozialen Teilhabe genauso wie Schulen und Kindertagesstätten von den Energiesparmaßnahmen ausgenommen werden.
- Einkommensarme Familien so zu entlasten, dass sie ihre Energiekosten tragen können und nicht zulasten von Nahrung oder angemessener Winterkleidung sparen müssen.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinderinteressen e.V. vom 5. September 2022