Bundesfachverbände: die Inklusive Lösung jetzt weiterdenken!
Die vier unterzeichnenden konfessionellen Bundesfachverbände für Erziehungshilfe und der Behindertenhilfe setzen sich dafür ein, dass die Zusammenführung der Leistungen für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderung unter dem Dach des SGB VIII (Inklusive Lösung) in der neuen Legislaturperiode umgesetzt wird.
Die unterzeichnenden Verbände appellieren an die in Politik und Verwaltung Verantwortlichen, in den Bemühungen um eine inklusive Lösung in einem reformierten SGB VIII auch nach dem Scheitern der SGB-VIII-Reform in der 18. Legislaturperiode nicht nachzulassen. Es gilt sich weiterhin für eine Reform einzusetzen, die die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention umsetzt und allen jungen Menschen, ob mit oder ohne Behinderung dasselbe Recht auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit sowie auf Förderung ihrer Entwicklung einräumt.
Dies kann nur gelingen, wenn auch das SGB VIII insgesamt zu einem inklusiven Recht umgestaltet wird, das umfassend alle Leistungen inklusiv formuliert und sicherstellt, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderung und deren Familien nicht schlechter gestellt werden und dass die Umgestaltung auskömmlich finanziert ist. Eine Reform zum Nulltarif kann es nicht geben.
Die Reform des SGB VIII mit Umsetzung der inklusiven Lösung erfordert einen gründlichen Vorbereitungs- und Begleitprozess mit transparenten Strukturen und die Einbeziehung aller relevanten Akteure. Der gelungene Beteiligungsprozess zum Bundesteilhabegesetz kann hierfür zum Vorbild genommen werden.
Für diesen anspruchsvollen Entwicklungs- und Umgestaltungsprozess bieten die unterzeichnenden Verbände auch weiterhin ihre Expertise und konstruktive Mitarbeit an.
Quelle: Rundbrief des Evangelischen Erziehungsverbandes e.V. (EREV) vom 20.11.2017