mehrere Kinder

Bundeskinderschutzgesetz: Kritische Anmerkungen

04.05.2009 Kommentare (0)

Am 23. April wurde im Bundestag das geplante Bundeskinderschutzgesetz beraten. Es entstand aufgrund der häufig berichteten Ermordung bzw. Vernachlässigung mit Todesfolge durch Eltern an ihren Kindern. Geplant sind z.B. die Verpflichtung für Ärzte, sich in Gefahrenfällen an das Jugendamt zu wenden. Wir teilen die Bedenken des Deutschen Familienverbandes:

„Aber wir befürchten, dass mit dem Gesetz, wie es jetzt geplant ist, nicht mehr Rechtssicherheit und Kinderschutz geschaffen werden, sondern die Balance zwischen Unterstützung, Hilfe und Kontrolle ins Rutschen gerät. Angesichts des Schicksals vernachlässigter, misshandelter oder sogar getöteter Kinder fällt es schwer, vor der Verallgemeinerung von Einzelfällen zu warnen. Aber es darf nicht dazu kommen, dass Eltern als Folge neuer Regelungen die Menschen, die sie und ihre Kinder unterstützen und begleiten sollen, nur noch als Kontrollinstanzen wahrnehmen, zu denen sie kein Vertrauen mehr aufbauen können“, warnt der Präsident des Verbandes Dr. Albin Nees.

Diese Gefahr besteht bei der geplanten Regelung, dass Ärzte und weitere Berufsgruppen im Gesundheitswesen befugt - und letztlich verpflichtet - werden sollen, außerhalb ihrer Schweigepflicht Informationen an das Jugendamt weiterzugeben. Denn um Gefahren wirklich einzuschätzen, also z.B. eine Misshandlung von einem unglücklichen Unfall zu unterscheiden, müssen Ärzte sich Zeit - angemessen vergütete Zeit - für das einfühlsame Gespräch mit der ganzen Familie, d.h. auch mit den Eltern nehmen können. Bei geltenden Vergütungsstrukturen können aber zum Beispiel Kinderärzte ein Gespräch mit den Eltern, das über die direkte Erkrankung des Kindes hinaus geht und Risikosituationen aufdecken kann, gar nicht oder nur über komplizierte indirekte Konstrukte abrechnen.

Noch problematischer sind die neuen Informationspflichten, mit denen Personen, die mit der Ausbildung, Erziehung oder Betreuung von Kindern betraut sind - also z.B. Lehrer, Ausbilder oder Sporttrainer - künftig verpflichtet werden sollen, sich bei Auffälligkeiten direkt ans Jugendamt zu wenden. Denn weil die betroffenen Berufsgruppen außer unklaren Anforderungen keinerlei Hilfe und Unterstützung für ihr neues Kontrollamt bekommen, besteht die Gefahr, dass sie aus Angst vor Rechtsfolgen lieber nicht mehr so genau hinsehen und dass die Tür gerade zu gefährdeten Familien zugeschlagen wird."

Quelle: http://www.deutscher-familienverband.de/index.php?id=2212

Die Durchsetzung des Gesetzes müsste also einhergehen mit:

  • Weiterbildung von MitarbeiterInnen im Gesundheitswesen, um die Risiken einer Kindeswohlgefährdung besser einschätzen zu können,
  • Honorierung der entsprechenden Beratungsleistungen für Kinder, Jugendliche und Eltern für die pädagogischen Professionellen durch eine Berücksichtigung in ihrem Zeitbudget, und bei Kinderärzten/-innen durch entsprechende Korrekturen im Vergütungssystem.

Wenn dieses nicht erfolgt, erhalten wir - wie der Familienverband prognostiziert - mehr Kontrolle, aber nicht mehr Hilfe zur rechten Zeit.

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