Bundestag: Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vorgelegt (19/23707). Zum Schutz von Kindern schlagen die Fraktionen dem Entwurf zufolge Gesetzesänderungen vor, die auf einem ganzheitlichen Konzept gründen, das alle beteiligten Akteure in die Pflicht nimmt. Vorgesehen sind unter anderem die Verschärfung des Strafrechts, die Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse, eine verbesserte Qualifikation der Jugendrichterinnen und Jugendrichter sowie der Jugendstaatsanwältinnen und -staatsanwälte sowie eine stärkere Prävention.
Mit einer begrifflichen Neufassung der bisherigen Straftatbestände des „sexuellen Missbrauchs von Kindern" als „sexualisierte Gewalt gegen Kinder" soll das Unrecht dieser Straftaten klarer umschrieben werden, wie es in der Vorlage heißt. Der Entwurf schlägt vor, den bisherigen Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Straftatbestände aufzuspalten, um den Deliktsbereich übersichtlicher zu gestalten und entsprechend der jeweiligen Schwere der Delikte abgestufte Strafrahmen zu ermöglichen. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder soll künftig bereits im Grundtatbestand als Verbrechen geahndet werden. Die Verbreitung, der Besitz und die Besitzverschaffung von Kinderpornographie sollen ebenfalls als Verbrechen eingestuft werden. Mit der Schaffung einer neuen Strafnorm soll zudem das Inverkehrbringen und der Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild unter Strafe gestellt werden. Zu den weitergehenden Ermittlungsbefugnissen der Strafverfolgungsbehörden gehören Anpassungen der Straftatenkataloge der Telekommunikationsüberwachung, der Onlinedurchsuchung sowie bei der Erhebung von Verkehrsdaten.
Wie es in dem Entwurf heißt, gibt es aufgrund der Bedeutung des Themas derzeit mehrere Initiativen, die Vorschläge für gesetzgeberische Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes von Kindern vor sexualisierter Gewalt beinhalten. Diese Initiativen hätten jedoch zum Teil eine andere Ausrichtung, seien in ihrer Wirkung nicht zielgenau oder blieben hinter den mit dem Entwurf vorgeschlagenen Änderungen deutlich zurück. Der Bundestag berät am Freitag erstmals über den Entwurf.
Quelle: heute im bundestag Nr. 1166 vom 29. Oktober 2020