
Caritasverband und KTK-Bundesverband: Bundesqualitätsgesetz für Kitas unverzichtbar
Ein Bundesqualitätsgesetz für Kitas ist nach wie vor unverzichtbar, betonen der Deutsche Caritasverband und der Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) – Bundesverband. Um das Recht des Kindes auf eine angemessene Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen unabhängig vom Wohnort sicherzustellen und optimale Rahmenbedingungen für die Arbeit der pädagogischen Fachkräfte zu schaffen, sind strukturelle Standards notwendig, die länderübergreifend umzusetzen sind.
Der am 15. November im Rahmen der Bund-Länder-Konferenz „Frühe Bildung - Mehr Qualität für alle Kinder“ in Berlin vorgestellte Zwischenbericht „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“ geht in die richtige Richtung. „Die darin formulierten Ziele von Bund und Ländern reichen aber nicht aus, um die Qualität in Kitas sicherzustellen“, betont Caritas-Präsident Peter Neher. Dass es Bund, Ländern und Kommunen gelungen ist, gemeinsame qualitative Handlungsziele und entsprechende Vorschläge für eine Finanzierung zu schaffen, sei jedoch ein wichtiger und beeindruckender Schritt, so Neher, der nach dem quantitativen Ausbau der Plätze dringend notwendig gewesen ist.
„Für eine konsequente Sicherung der Qualität in Kindertageseinrichtungen ist nun der politische Wille erforderlich, der zu einem Bundesqualitätsgesetz führt“, unterstreicht der Würzburger Domkapitular Clemens Bieber. Für die von Bund und Länder im Zwischenbericht formulierten qualitativen Ziel- und Entwicklungsperspektiven braucht es einen verbindlichen Rahmen, macht der Vorsitzende des KTK-Bundesverbandes deutlich. Dieser sei durch ein Bundesqualitätsgesetz gegeben, in dem auf der Grundlage wissenschaftlicher Expertisen u.a. die Fachkraft-Kind Relation, ausreichend Zeit für die Vor- und Nachbereitung sowie für Leitungsaufgaben geregelt sind. „Der Zwischenbericht ist eine erste Etappe im geplanten Qualitätsentwicklungsprozess von Bund, Länder und Kommunen. Vom weiteren Vorgehen erwarten wir uns mehr“, so Bieber.
Dass im Zwischenbericht neben Qualitätszielen auch zusätzliche finanzielle Ressourcen in Milliardenhöhe aufgeführt sind, die vom Bund aufgebracht werden sollen, ist ein wichtiges Signal insbesondere für die Länder und Kommunen. Ohne eine stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes können die im Zwischenbericht aufgeführten Qualitätsentwicklungsvorhaben nicht realisiert werden.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Caritasverbandes e.V. vom 15.11.2016