Codein zur Behandlung von Husten: BfArM stößt Risikobewertungsverfahren an
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat auf europäischer Ebene ein neues Risikobewertungsverfahren für Codein-haltige Arzneimittel angestoßen. Ziel ist die Neubewertung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses von Codein zur Behandlung von Husten bei Kindern.
Codein wirkt, indem es durch ein körpereigenes Enzym zu Morphin umgesetzt wird. Patienten mit einer bestimmten genetischen Ausprägung (sogenannte „ultra-schnell Metabolisierer“) wandeln Codein sehr schnell zu Morphin um. Dies kann zu einer Opioidvergiftung führen.
Die Anwendung Codein-haltiger Arzneimittel zur Schmerzbehandlung bei Kindern ist 2013 bereits deutlich eingeschränkt worden. Zuvor waren mehrere tödliche oder lebensbedrohliche Fälle einer Atemdepression (Abflachung bzw. Herabsetzung der Atmung) bei Kindern bekannt geworden. Mit dem neuen Risikobewertungsverfahren will das BfArM auf europäischer Ebene weitergehende Maßnahmen zur Risikominimierung auch bei der Behandlung von Husten erreichen. Das neue Verfahren umfasst auch Codein-haltige Arzneimittel zur Therapie von Erkältungskrankheiten. Diese sind jedoch in Deutschland, im Gegensatz zu einigen anderen europäischen Ländern, nicht zugelassen.
Das BfArM rät Ärzten, Codein nur nach sorgfältiger Nutzen-Risikoabwägung, in der niedrigsten wirksamen Dosierung und für die kürzestmögliche Behandlungsdauer zu verschreiben. Eltern sollten vor der Husten-Behandlung ihrer Kinder mit Codein auf mögliche Risiken hingewiesen werden und bei einer verlangsamten Atmung sofort einen Arzt informieren.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte vom 11.4.2014

