Corona als Berufskrankheit einer Kinderpflegerin?
Streit um die Anerkennung einer Berufskrankheit. Corona-Erkrankungen der Beschäftigten in Kitas sind wahrlich keine Seltenheit. Oft stellt sich dann die Frage nach der Anerkennung als Berufskrankheit i.S.d. § 9 Abs. 1 SGB VII. Bei den im Verfahren des hier vorgestellten Urteils des SG Duisburg ausgeübten Verrichtungen im Rahmen der Tätigkeit als Kinderpflegerin bestand nach Ansicht des Gerichts zum Zeitpunkt der Pandemie eine hohe und besondere Übertragungsgefahr, die die Anerkennung der Covid- 19-Infektion als Berufskrankheit ermöglicht hat.
Beitrag: Corona als Berufskrankheit einer Kinderpflegerin? (1,2MB)
Quelle: KiTa aktuell Recht 4/2023, S. 26f.
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