Spielendes Kleinkind

Danke, liebe Verfassungsrichter: Das Betreuungsgeld ist verfassungswidrig

Hilde von Balluseck

21.07.2015 Kommentare (1)

Das Bundesverfassungsgericht hat heute der Klage des Landes Hamburg stattgegeben und entschieden, dass das Betreuungsgeld verfassungswidrig ist. Nun denken Sie aber bitte nicht, dass das Gericht die Bildung der Kinder im Auge hatte. Nein, es ist vielmehr die Zuständigkeit für dieses Gesetz, die unter den Hammer gekommen ist. Denn es ist nicht der Bund, sondern  es sind die Länder, die für ein solches Gesetz zeichnen müssen.

Da hat die CSU mal echt einen Reinfall erlitten, denn sie war es ja, die die Bildung der Großen Koalition mit der Forderung nach der Einrichtung des Betreuungsgeldes erpresst hat.

Viele von uns freuen sich - nicht wegen unseres ansonsten immer wieder kritisierten föderalen Systems, sondern für die Kinder, deren Eltern zunächst mal keine Anreize mehr fürs Daheimbleiben ihrer Kleinen erhalten. Und unser kleiner Fotostar freut sich auch: Endlich darf er in die Kita!

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Kommentare (1)

Silvia 23 Juli 2015, 11:11

Zu diesem Thema gibt es auch auf http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2015-07/34411949-bundesregierung-will-im-september-zu-betreuungsgeld-entscheiden-015.htm einen sehr interessanten Artikel.

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