mehrere Kinder

Das Bildungspaket - wie wird es genutzt werden?

07.04.2011 Kommentare (0)

Das Bildungspaket der Bundesregierung, das Kindern von Hartz-IV-EmpfängerInnen die Teilhabe an Bildung und gesellschaftlichem Leben ermöglichen soll, wird schon im Vorfeld kritisiert, weil es vermutlich hohe bürokratische Hürden zu nehmen hat. Die damit verbundenen Hilfen sollen von den Stellen bewilligt werden, die bisher für die Sozialleistungen zuständig sind. Das können sein

  • Die Jobcenter für Empfänger von Arbeitslosengeld II
  • Die Wohngeldstelle für Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag
  • Die Sozialämter für Empfänger von Sozialhilfe oder Sozoalgeld
  • Die Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber für Anspruchsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Die spannende Frage ist, ob diese Ämter dem voraussichtlichen Ansturm von AntragstellerInnen personalmäßig gewachsen sind und ob die Zuordnung immer so eindeutig ist.

Der Senat von Berlin (vgl. http://www.berlin.de/sen/bwf/bildungspaket/) will das Bildungspaket entsprechend der Bundesvorgaben umsetzen. Erfreulich ist, dass er es auch Kindern  von AsylbewerberInnen finanzieren wird, die nicht als solche anerkannt sind. Der Senat begründet dies folgendermaßen:

"...würden 1.747 Kinder, die Leistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz
erhalten, von diesen Leistungen ausgeschlossen, insbesondere vom
gemeinschaftlichen Mittagsessen in Schule und KiTa und von
Lernförderung. Diese gesellschaftliche und soziale Ausgrenzung von
Flüchtlingen, die zudem nur abgesenkte Leistungen erhalten, ist nicht
hinnehmbar. Daher wird das Land Berlin auch diesen Kindern die
Leistungen für Bildung und Teilhabe uneingeschränkt aus Landesmitteln
gewähren."
Wir gratulieren der Berliner Senatsverwaltung zu dieser inkludierende Entscheidung. Der vollständige Wortlaut der Entscheidung ist zu lesen unter http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/Senatsbeschuss_Bildungspaket_05042011.doc

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