mehrere Kinder

Das deutsche Kita-Gutscheinsystem im Überblick

Sarah Kunz

13.05.2014 Kommentare (0)

In vielen deutschen Städten sind Betreuungsplätze für Kinder immer noch rar gesät, obwohl die Politik um einen stetigen Ausbau bemüht ist. Einige Kommunen, darunter insbesondere Berlin und Hamburg, behalfen sich dabei mit der Einführung eines Gutscheinsystems, um die vorhandenen Plätze gerechter zu verteilen und die Eltern gleichzeitig finanziell zu entlasten.

Der Berliner Kitagutschein

Mit dem 01.01.2006 führte das Land Berlin ein Gutscheinsystem ein, um der enormen Nachfrage an Betreuungsplätzen angemessen begegnen zu können. Sämtliche Details und Informationen zum Kita-Gutschein Berlin können auf http://www.gutscheinpony.de/magazin nachgelesen werden. Der Kitagutschein dort ermöglicht eine Betreuung der Kinder über die gesetzlich festgelegte Halbtagsbetreuung hinaus, wenn die Eltern nachweisen können, dass sie aufgrund beruflicher Verpflichtungen eine längere Betreuungsdauer in Anspruch nehmen müssen. Außerdem zahlen Eltern mit einem Kitagutschein nur anteilig einen gewissen Elternbeitrag, der sich am Gesamteinkommen orientiert.

Hamburg ist Vorreiter gewesen

Zu den Vorreitern in Sachen Kita-Gutschein zählt das Land Hamburg, das bereits im Laufe des Jahres 2003 mit der Umstrukturierung seines Finanzierungssystems für Betreuungsplätze begann. Zwar haben seit dem 01. August 2013 Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, bundesweit einen Anspruch auf Betreuung. Doch Hamburgs System trug schon Jahre zuvor dazu bei, die Verpflichtungen durch Beruf und Kind durch eine bedarfsgerechte Betreuung in Einklang zu bringen.

Mit dem Hamburger Kita-Gutschein wird Eltern und Kindern eine vier- bis fünfstündige Betreuung inklusive Mittagessen von Geburt bis Einschulung garantiert, sodass beruflichen Tätigkeiten, Studien oder Ausbildungsmaßnahmen weiterhin nachgegangen werden kann. Weiterhin hat sich das Land dazu verpflichtet, einen Großteil der Betreuungskosten zu übernehmen, weswegen Erziehungsberechtigte ebenfalls nur einen geringen Elternbeitrag zu zahlen haben. Weiterführende Informationen zum Hamburger Kita-Gutscheinsystem gibt es hier.

Wo gibt es noch Kita-Gutscheine?

Zwar sind Hamburg und Berlin die bekanntesten Flaggschiffe des Kitagutscheins, doch mittlerweile haben immer mehr Gemeinden ein ähnliches System eingeführt. Dazu zählen beispielsweise Heidelberg, Mannheim und Erfurt. Auch in Bayern existiert seit dem 01.08.2005 eine kindbezogene Förderung, die als indirektes Gutscheinsystem gewertet werden kann. Dabei werden die Personalkosten der Einrichtungen (Objekte) nicht mehr unabhängig von der zu betreuenden Kinderzahl mit 40 Prozent bezuschusst, sondern der Landeszuschuss wird pro aufgenommenes Kind (Subjekt) bewilligt. Die Tendenz geht also weg von der Objekt- hin zur Subjektförderung wie beim herkömmlichen Gutscheinsystem.

Lob und Kritik am Gutscheinsystem

Ein entscheidender Vorteil der Gutscheinsysteme besteht darin, dass Eltern nun nicht mehr an einen zugewiesenen Betreuungsplatz gebunden sind, sondern die freie Wahl auch über Bezirksgrenzen hinweg haben. Dadurch sind Kitas und Betreuer angehalten, ihre Leistungen und Angebote so attraktiv wie möglich zu gestalten. Außerdem fällt der Kostenbeitrag für die Eltern wesentlich geringer als in anderen Modellen aus.

Doch obwohl das Kita-Gutscheinsystem viele Vorteile mit sich bringt, lässt sich auch Kritik daran üben. Insbesondere die praktische Umsetzung gestaltet sich oftmals schwieriger als in der Theorie geplant. Viele Ämter sind in den Hochphasen der Antragsstellung überlastet, außerdem herrscht bei den Antragsstellern oftmals Verwirrung darüber wie sie es schaffen sollen, Arbeits- und Studiennachweise Monate vorher einzureichen.

Zur Finanzierungsstruktur des deutschen Kita-Systems finden Sie hier weitere Informationen.

Sarah Kunz ist Redakteurin beim „Rabatt Ratgeber & Magazin“ der MenschDanke GmbH.

 

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