Das Kind kann entscheiden: Umgangsrecht ja oder nein
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass ein Kind sich gegen das Umgangsrecht des Vaters entscheiden kann. Im zu entscheidenden Fall lebte die Tochter nach der Scheidung der Eltern bei der Mutter, der Sohn beim Vater. Die Tochter lehnte das Umgangsrecht ab. Grund war vermutlich die Tatsache, dass das Mädchen sich in jugendpsychiatrischer Behandlung befindet, die, so das Gericht, auch auf das Verhalten des Vaters zurückzuführen sei (Quelle: Süddeutsche Zeitung 12./13. Dezember 2009, S. 8).