
Das neue Infektionsschutzgesetz - was brauchen unsere Kinder?
Heute soll das neue Infektionsschutzgesetz im Bundesrat beschlossen werden. Die Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKi) warnt davor, über das Infektionsschutzgesetz in seiner jetzigen Form abzustimmen.
Seit Beginn der Corona-Pandemie hat die Politik Kinder, Familien und die Mitarbeiter im Bereich frühkindliche Bildung und Betreuung überwiegend im Stich gelassen. Hier soll endlich eine Kehrtwende erfolgen, bei der auch die Belange und der Schutz von Kindern, ihrer Familien und der Beschäftigten berücksichtigt wird. Damit diese Kehrtwende in einer gemeinsamen Kraftanstrengung bewältigt werden kann, wünschen sich die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege Hilfestellungen, Maßnahmenpakete und inzidenzbasierte Handlungsempfehlungen. So kann jede Einrichtung je nach Infektionslage gemeinsam mit den Eltern entscheiden und diese Strategien und Maßnahmen umsetzen.
Die BEVKi plädiert für geöffnete Einrichtungen und maximalen Infektionsschutz. Kinder nachhaltig und wissenschaftlich nachgewiesen zu schützen, das sind die Forderungen der BEVKi. Besonders Kinder dürfen nicht schlechter gestellt werden als ihre Eltern oder andere erwachsene Menschen. Deshalb fordern die Bundeselternvertreter und der Expert*innenrat, bestehend aus Erziehern, Kita-Führungspersonal und pädagogischen Mitarbeitern, ein Infektionsschutzgesetz, in dem verlässliche Strukturen und Handlungsempfehlungen klar definiert sind. Ein Infektionsschutzgesetz, das seinen Namen auch verdient hat. Diese Strukturen und der Handlungsleitfaden bieten dann eine verlässliche Grundlage, damit gemeinsam vor Ort die richtigen Entscheidungen zum Schutz der Kinder und aller Beteiligten getroffen werden kann.
Quelle: Pressemitteilung der Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 18. März 2022