mehrere Kinder

Das Sprachlerntagebuch geht von der Kita in die Schule

19.06.2015 Kommentare (3)

Berlin. Pünktlich zum Start der Schulanfangsphase des Schuljahrs 2015/16 werden die von den Kitas erstellten Lerndokumentationen aus dem Sprachlerntagebuch an die zukünftigen Grundschulen der Kinder weitergegeben. Ziel der Weitergabe der Lerndokumentation ist, die Lehrkräfte während der Schulanfangsphase bei der Einschätzung der sprachlichen Fähigkeiten ihrer neuen Schülerinnen und Schüler zu unterstützen.

Sandra Scheeres, Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Wissenschaft: "Die Weitergabe der Lerndokumentation ist ein wichtiger Schritt zu einem reibungslosen Übergang zwischen Kita und Grundschule, der die Qualität der Zusammenarbeit zwischen den beiden Bildungseinrichtungen weiterentwickelt."

Die Lerndokumentation gibt Aufschluss über für die Sprachentwicklung des Kindes bedeutsame Kompetenzen. Damit stehen den Lehrkräften bereits zum Schulbeginn wichtige Informationen zur Verfügung, mit denen sie das Lernangebot am Schulanfang an vorhandenen Kompetenzen ausrichten und die Förderung abstimmen können.

Die schriftliche Einwilligung der Eltern ist Voraussetzung für die Weitergabe der Lerndokumentation an die zukünftige Grundschule des Kindes. Kinder und Eltern erhalten die Dokumentation am Ende der Kitazeit. Die Übergabe an die Schule erfolgt bei einer bestehenden Kooperation zwischen Schule und Kita direkt über die Erzieherinnen und Erzieher. Sollte keine Kooperation bestehen, erfolgt die Weitergabe auf dem Postweg oder über das zuständige Schulamt.

Willigen die Eltern des Kindes in die Weitergabe ein, erfolgt diese binnen 14 Tagen vor Beginn der Sommerferien. Bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres wird die Lerndokumentation den Eltern von der Schule zurückgegeben. Die Aufbewahrung erfolgt gemäß der Schuldaten-Verordnung im Schülerbogen. Diese Vorgehensweise wurde bereits im Schuljahr 2014/15 umgesetzt und ist mit den Trägerverbänden sowie dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abgestimmt.

Ansprechpartner: Pressestelle Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Berlin

Quelle: bildungsklick

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Kommentare (3)

Michi 04 August 2015, 11:41

Pauline Li das Sprachlerntagebuch kannst du als Elternteil auch behalten, weil die Dokumentation den Kindern gehört (stellvertretend den Eltern!).

Frage also nach!

Hilde von Balluseck 23 Juni 2015, 06:02

Dann verbleibt das Sprachlerntagebuch in der Kita.

Pauline Li 21 Juni 2015, 08:11

Was passiert, wenn die Eltern keine schriftliche Einwilligung geben?

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