Datenschutz beim Sprachlerntagebuch
Im Tagessspiegel-Artikel, den wir schon an anderer Stelle zitiert haben, ist eine Information enthalten, die wir aufgrund ihrer Bedeutung separat ausweisen Es geht um die Sprachlerntagebücher in Berliner Kitas, die genauestens den Entwicklungsstand der Kinder bezüglich ihrer sprachlichen und anderen Fähigkeiten dokumentieren. Wegen Bedenken des Datenschutzbeauftragten dürfen die Sprachlerntagebücher nicht an die Schulen weitergegeben werden. So müssen die Grundschulen ganz von vorne anfangen, um den Entwicklungsstand eines Kindes einschätzen zu können.
Senatorin Sandra Scheeres kritisiert diesen zusätzlichen Aufwand und will versuchen, den Datenschutzbeauftragten davon zu überzeugen, die Sprachlerntagebücher an die Schulen weiterzugeben. Der Sprecher des Datenschutzbeauftragten hat dies schon abgelehnt, weil die Schulen "auf die Ergebnisse der standardisierten Sprachstandserhebungen zurückgreifen könnten". Die Sprachlerntagebücher brächten den Schulen keinen Gewinn.
Damit hat der Mann zum Ausdruck gebracht, dass er die jahrelange akribische Arbeit von ErzieherInnen nicht wertschätzt. Und dass er gar nicht weiß, welche Informationen in den Sprachlerntagebüchern enthalten sind. Sie würden nämlich GrundschullehrerInnen einen ganz anderen Zugang zu den einzelnen Kindern ermöglichen, und damit würde ihre Arbeit auch erleichtert werden.
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