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Der Weg zur pädagogischen Fachkraft

Hilde von Balluseck

06.01.2010 Kommentare (144)

Inhalt
  1. I. Pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen - Stand der Dinge
  2. II. Die Vorgaben des Bundes durch die Kultusministerkonferenz (KMK)
  3. IV. Durchlässigkeit zur staatlich anerkannten ErzieherIn
    1. A. Kinderpflegerin
  4. VI. Fazit

Ausbildung und Zugangsvoraussetzungen für KinderpflegerInnen, SozialassistentInnen und staatlich anerkannte ErzieherInnen in 15 Bundesländern  [1]

Der folgende Artikel behandelt die Frage, welche Ausbildungen für die genannten Berufe in den einzelnen Bundesländern angeboten werden, welche Zugangsvoraussetzungen für die einzelnen Ausbildungsmöglichkeiten gelten und wie der Übergang von einer Ausbildung zur nächsten gestaltet ist. Ausbildungen, die auf einer vorhandenen Ausbildung aufbauen, werden im Folgenden als Weiterbildung bezeichnet. Die Angaben zu Niedersachsen wurden am 8.3.2010 eingefügt, weil die Redaktion sie erst am 28. Februar 2010 erhielt.

I. Pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen - Stand der Dinge

Das pädagogische Personal in Kindertageseinrichtungen umfasste am 15.3.2008 382.417 Personen. Dieses verteilte sich auf die Qualifikationen wie folgt:

Tab. 1: Qualifikationen des pädagogischen Personals in Tageseinrichtungen

Qualifikation Abs. Prozent
Insgesamt 382.417 100
Fachkräfte mit sozial- und heilpäd. Hochschulausbildung 13.379 3,5
Sonstige Hochschulausbildungen 2.682 0,7
Erzieher/-innen 267.296 69,9
Heilpädagogen/-innen (Fachschule) 5842 1,5
Kinderpfleger/-in 48.414 12,7
Assistenten/-innen im Sozialwesen 2.146 0,6
Andere Sozial-, Erziehungs- und Gesundheitsberufe 9.619 2,5
Andere Berufsausbildung 9.241 2,4
In Ausbildung 15.237 4,0
Ohne abgeschlossene Berufsausbildung 8.561 2,2

Quelle: http://www.weiterbildungsinitiative.de/fileadmin/download/Tabelle_1_Paedagogisches_Verwaltungspersonal.pdf

In den Tabellen der Weiterbildungsinitiative sind die einzelnen Qualifikationen nicht nach Bundesländern aufgeschlüsselt. Diese Aufschlüsselung erbringt eine Tabelle (Tab.2), die nach dem Zahlenspiegel 2007 des Deutschen Jugendinstituts zusammengestellt wurde. Leider beziehen sich die Zahlen auf 2006, während Tabelle 1 Zahlen von 2008 enthält.

Tab. 2: Anteil der Personen mit beruflicher Qualifikation unterhalb der Fachschulebene an allen pädagogisch tätigen Personen in Kindertageseinrichtungen am 15.3.2006

Qualifikation Gesamt Kinder-
pflegerin
  [2]
Anderer fachl.
Berufsabschluss
  [3]
Anderer
Abschluss 
  [4]
Bundesland   absolut   % % %
Baden-Württemberg 45.567 11,4 1,3 1,6
Bayern 44.547 38,1 1,0 0,5
Berlin 15.402 1,4 2,1 2,0
Brandenburg 12.111 0,7 2,2 1,2
Bremen 3.137 6,2 3,0 3,4
Hamburg 7.675 22,3 3,9 4,4
Hessen  28.596 7,9 1,8 3,3
Mecklenburg-Vorpommern 7.707 1,7 5,0 1,0
Niedersachsen  29.046 17,1 5,1  1,0
Nordrhein-Westfalen 69.554 14,8 2,8 3,4
Rheinland-Pfalz 18.911 11,9 3,4 0,7
Saarland  3.992 22,1  1,3 0,2
Sachsen  19.825 1,0 3,4 1,3
Sachsen-Anhalt 12.612 0,5 1,8  0,6
Schleswig-Holstein 10.626 21,7 3,7 3,5
Thüringen  9.988 0,4 1,5 0,5
Deutschland gesamt 339.296 14,1 2,5 1,9
Berufstätige in den drei Sparten 62.670 47.767 8.484  6.419

Zusammengestellt nach: Birgit Riedel: Das Personal. Entwicklungen und Herausforderungen. In: Deutsches Jugendinstitut (Hrsg., 2008): Zahlenspiegel 2007. Kindertagesbetreuung im Spiegel der Statistik., Tab. 7.7., S. 184. Über: www.dji.de

Vergleicht man die Gesamtzahlen für die einzelnen Qualifikationen in den Jahren 2006 und 2008, so haben diese sich nicht stark verändert. Bei den KinderpflegerInnen wird für 2008 eine Zahl von 48.414 angegeben, für 2006 sind es 47.767. Während „Assistenten/-innen im Sozialwesen und „andere Sozial-, Erziehungs- und Gesundheitsberufe" in der Tabelle vom Zahlenspiegel zur Gruppe „anderer fachlicher Berufsabschluss" zusammengefasst sind, werden in der Tabelle der Weiterbildungsinitiative für 2008 die Sozialassistenten/-innen separat ausgewiesen. Fasst man diese beiden Gruppen zusammen, wie dies offenbar in der Tabelle der Weiterbildungsinitiative erfolgt ist, ist eine beträchtliche Zunahme dieser Berufsgruppen gegenüber 2006 festzustellen: 11.765 gegenüber 8.484 in 2006, das sind 38,7 %.

Aus Tabelle 2 mit den Werten von 2006 für die einzelnen Länder ergibt sich, dass Kinderpfleger/innen in Bayern fast 40 % des Personals stellten, in Hamburg und Schleswig-Holstein und im Saarland mehr als ein Fünftel, in Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz mehr als ein Zehntel. Dem gegenüber ist die Gruppe der SozialassistentInnen zahlenmäßig nicht so bedeutsam. Nur in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen erreichen sie über 5 %.

Fassen wir die beiden großen Gruppen - KinderpflegerInnen sowie SozialassistentInnen und andere pädagogische Berufe unterhalb der Fachschulebene - zusammen, so ergibt sich eine Zahl von über 60.000 pädagogischen Fachkräften, die möglicherweise eine Weiterbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin anstreben könnten. Angesichts der fehlenden Integrationskraft des Systems Schule (s.u.) ist davon auszugehen, dass auch weiterhin eine Nachfrage nach Berufen vorhanden sein wird, die nur einen Hauptschulabschluss oder höchstens einen Mittleren Bildungsabschluss erfordern. Für die Fachkräfte, die jetzt mit einer Ausbildung als KinderpflegerIn oder SozialassistentIn tätig sind, ist anzunehmen, dass für viele von ihnen die Höherqualifizierung zur staatlich anerkannten ErzieherIn eine Alternative wäre. Die Frage, inwieweit hier entsprechende Angebote erforderlich wären, stellt sich allerdings erst dann, wenn wir wissen, welches Alter die pädagogischen Fachkräfte der unterschiedlichen Qualifikationen jeweils haben. Die entsprechenden Angaben liegen uns jedoch nicht vor.

II. Die Vorgaben des Bundes durch die Kultusministerkonferenz (KMK)

Eigentlich ist die Bildung Sache der Länder, dies ist im Grundgesetz festgelegt. Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder, kurz Kultusministerkonferenz genannt (KMK), hat die Aufgabe, hier Übereinstimmungen zu schaffen, um die Mobilität von einem Bundesland zum anderen zu gewährleisten. So gibt sie bundeseinheitliche Regelungen für die Ausbildung an Schulen und für die berufliche Bildung vor, die von den Ländern ausgestaltet werden können. Von daher gibt es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen.

Für die Zulassung an Berufsfachschulen, an denen die Qualifikation einer KinderpflegerIn oder einer SozialassistentIn erworben werden kann, gilt die Rahmenvereinbarung der KMK über die Berufsfachschulen vom 28.2.1997 in der Fassung vom 7.12.2007 (http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/1997/1997_02_28-RV-Berufsschulen.pdf). An Berufsfachschulen werden unterschiedliche Lehrgänge und Ausbildungen angeboten. In der zitierten Rahmenvereinbarung wird die Ausbildung zur Kinderpflegerin und zum Sozialassistenten nicht explizit erwähnt. Die Länder haben dabei einen relativ großen Spielraum für Zugangsvoraussetzungen und Dauer der Ausbildung.

In der Rahmenvereinbarung über Fachschulen wurden als Zugangsvoraussetzungen für den Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik (in Bayern: Fachakademie) festgelegt:

„Zur Ausbildung wird zugelassen, wer

  • einen Mittleren Schulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss nachweist und
  • über eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine in Abhängigkeit von der Dauer der Ausbildung nach den Bestimmungen der Länder als gleichwertig anerkannte Qualifizierung verfügt."

Die Dauer der Ausbildung variiert entsprechend der beruflichen Vorbildung.

„Der gesamte Ausbildungsweg dauert unter Einbeziehung der beruflichen Vorbildung in der Regel fünf Jahre, mindestens jedoch vier Jahre. Er enthält eine in der Regel dreijährige, mindestens jedoch zweijährige Ausbildung an einer Fachschule. Eine Teilzeitausbildung dauert entsprechend länger."

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7.11.2002 i. d. F. vom 9.10.2009; http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2002/2002_11_07-RV-Fachschulen.pdf)

Die Regel ist also, dass die Fachschulausbildung selbst zwei oder drei Jahre dauert. Hinzu kommt eine einschlägige Berufsausbildung in einem einschlägigen Beruf mit meist zweijähriger Dauer. Auch hier haben die Länder einen kleinen Spielraum bezüglich der Dauer der Ausbildung, während die Mindestzugangsvoraussetzungen festgelegt sind.

Was den Übergang von der Fachschule zur Hochschulausbildung angeht, so hat die KMK hier im vergangenen Jahr vorgegeben, dass die AbsolventInnen mit Abschluss der Ausbildung die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erwerben
(http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2009/2009_03_06-Hochschulzugang-erful-qualifizierte-Bewerber.pdf). Dies wird in den meisten Bundesländern jedoch noch nicht vollständig umgesetzt. Hier gelten zumeist noch die alten Regelungen, nach denen staatlich anerkannte ErzieherInnen ohne Abitur Zusatzleistungen erbringen müssen. Es ist davon auszugehen, dass, wie ein Ministerium auch mitteilte, in diesem Jahr Anpassungsregelungen erfolgen.

Die folgenden Abschnitte präsentieren die Ergebnisse einer Befragung bei allen Länderministerien von November bis Dezember 2009, auf die nur Niedersachsen nicht geantwortet hat. In der Umfrage wurden nur die Berufsgruppen der KinderpflegerInnen, der SozialassistentInnen und der staatlich anerkannten ErzieherInnen berücksichtigt. HeilerziehungspflegerInnen oder die akademisch ausgebildeten Fachkräfte wurden aus Gründen der Ressourcenknappheit nicht einbezogen.

III. Ausbildung zur KinderpflegerIn, SozialassistentIn/SozialhelferIn/Sozialpädgogische AssistentIn an Berufsfachschulen/Oberstufenzentren   [5]

Die Ausbildung zur KinderpflegerIn wird in vielen Bundesländern angeboten und hat in den allermeisten Fällen den Hauptschulabschluss als Mindestvoraussetzung. Die höchsten Zugangsvoraussetzungen für diese Berufsausbildung haben Bremen, wo ein Erweiterter Hauptschulabschluss mit Mindestnoten gefordert wird, und das Saarland, in dem zusätzlich zum Hauptschulabschluss eine Berufsausbildung zur HauswirtschafterIn oder ein einjähriges Berufsgrundbildungsjahr gefordert werden. Ähnlich wie bei der KinderpflegerIn ist die Voraussetzung beim Beruf der SozialhelferIn, den es ausschließlich in Nordrhein-Westfalen gibt, mindestens der Hauptschulabschluss.
Höher sind in den meisten Fällen die Zugangsvoraussetzungen für den Beruf der SozialassistentIn angelegt. Diese Ausbildung gibt es teilweise parallel zu der der KinderpflegerIn (Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen). In manchen Bundesländern ist sie eine Alternative, da es die Ausbildung zur Kinderpflegerin nicht (mehr) gibt. Die Zugangsvoraussetzung für die SozialassistentIn ist in den meisten Fällen der Mittlere Schulabschluss (MSA bzw. Realschule). Nur in Berlin reicht der Hauptschulabschluss, in Brandenburg der Erweiterte Hauptschulabschluss, der dem MSA entspricht.

Damit ist der Beruf der SozialassistentIn im allgemeinen höherwertig als der Beruf der KinderpflegerIn. Die Ausbildung dauert für beide Berufe zwei Jahre.

Tab. 3
Zugangsvoraussetzungen für die Berufe der KinderpflegerIn, der SozialassistentIn, der Sozialpädagogischen AssistentIn (Hamburg) und  der SozialhelferIn (NRW)
  [6]

Bundesland KinderpflegerIn SozialassistentIn/Soz.päd.Ass.
  Ausb. Zugangsvorauss. Ausb. Zugangsvorauss.
Baden-Württemberg X HA  [7] - -
Bayern X HA - -
Berlin - - X HA
Brandenburg - - X Erw. HA / erw. Berufsbildungsreife
Bremen X Erw. HA (mind. 3,0 in Deutsch und mind. 4,0 in Fremdsprache und Mathematik - -
Hamburg   [8] - - X MSA  [9] , Mindest-
durchschnittsnote 3,5 oder Versetzung in gymnasiale Oberstufe
Hessen - - X MSA oder Versetzung in die gymnasiale Oberstufe  [10]
Mecklenburg-Vorpommern   [11] X HA X MSA
Niedersachen - - X MSA
Nordrhein-Westfalen  [12] X HA - -
Rheinland-Pfalz - - X MSA
Saarland X HA + Abschluss einer Berufs-
ausbildung zur HauswirtschafterIn oder einjähriges Berufsgrund-
bildungsjahr
- -
Sachsen - - X HA: 3jähr. Ausb.
MSA: 2jähr. Ausb.
Sachsen-Anhalt X HA, Höchstalter 21 Jahre X MSA
Schleswig-Holstein - - X MSA
Thüringen X HA X MSA

 

IV. Durchlässigkeit zur staatlich anerkannten ErzieherIn

In dem Fragebogen, der an alle Ministerien ging, wurde gefragt nach Weiterbildungsmöglichkeiten für KinderpflegerInnen und SozialassistentInnen bis zur Fachschulausbildung. Einige Ministerien haben diese Frage beantwortet, haben also die Fachschulausbildung nach der ersten Berufsausbildung als Weiterbildung gewertet. Andere haben so geantwortet, dass eine Ausbildung auf der anderen aufbaut. Dies ist ein Hinweis darauf, dass auch in Fachkreisen der Begriff der Weiterbildung nicht klar definiert ist. Ist Weiterbildung nur eine auf eine Berufsausbildung aufbauende Zusatzausbildung oder kann es sich auch um eine Ausbildung handeln, die auf der vorigen aufbaut? Wir haben in unserem Fragebogen die zweite Definition benutzt und damit eine sehr breite Definition von Weiterbildung angewendet. Darüber kann man streiten. Nur ist der reine Begriff „Ausbildung" nach einer ersten Berufsausbildung nicht geeignet, deutlich zu machen, dass schon eine Ausbildung vorliegt. Von daher ist zu überlegen, ob der Begriff der Weiterbildung nicht sinnvoller ist, vielleicht mit einem Zusatz.

A. Kinderpflegerin

Die Frage, ob die weiter gehende Ausbildung zur staatlich anerkannten ErzieherIn die Kompetenzen von KinderpflegerInnen und SozialassistentInnen in irgendeiner Weise anerkennt, kann mit sehr geringen Ausnahmen verneint werden. Wenn die Ausbildung zur Kinderpflegerin überhaupt den Zugang zur Fachschule eröffnet, dann muss die gesamte Fachschulausbildung absolviert werden. Gleiches gilt für die SozialassistentIn und für die SozialhelferIn (NRW). Die Fachschulausbildung verkürzt sich im Allgemeinen nicht. Hervorzuheben ist das Bundesland Hessen, in dem zum einen pflegerische Tätigkeiten in der Familie bis zur Höhe von zwei Jahren eine Verkürzung der Ausbildung bewirken, und AbsolventInnen von Berufsfachschulen unter bestimmten Bedingungen ein Hochschulstudium aufnehmen können und nicht den Umweg über die Fachschulausbildung zur ErzieherIn gehen müssen. Dieses Bundesland scheint am meisten Ernst zu machen mit der Durchlässigkeit. In einigen Bundesländern, jedoch nicht in allen, kann die Ausbildung berufsbegleitend stattfinden. Die Ausbildung verlängert sich dann zumeist um ein Jahr.

Tab. 4
Dauer der Fachschulausbildung für KinderpflegerInnen
  [13] und Berufsbegleitung

Bundesland Dauer der Fachschulausbildung für ausgebildete KinderpflegerInnen Berufsbegleitend?
B-Württemb. 24 Monate Nein
Bayern 36 Monate Ja, 2-4 Jahre   [14]
Brandenburg 36 Monate Keine Angabe
Bremen 24 Monate Ja
Hamburg 24 Monate Ja
Hessen In der Regel 36 Monate -
Meck.-Vorp. 36 Monate Ja
NRW 36 Monate Ja
Saarland 24 Monate Nein
Sachsen 36 Monate Ja, i.d.R. 48 Monate
Sachsen-Anhalt Keine Angabe Keine Angabe
Thüringen 36 Monate Ja

 

B. SozialassistentIn/SozialhelferIn   [15]

Die Ausbildung zur SozialassistentIn gilt in allen Bundesländern, in denen diese angeboten wird, als eine der möglichen Zugangsvoraussetzungen für die Fachschulausbildung. Eine Anrechnung der SozialassistentInnenausbildung auf die Fachschulausbildung erfolgt nicht. Die Dauer der Ausbildung an der Fachschule richtet sich nach der allgemeinen Ausbildungsdauer an der Fachschule.

Tab. 5
Dauer der Fachschulausbildung für SozialassistentInnen/-helferInnen und
Berufsbegleitung

Bundesland  Dauer der Fachschulausbildung für SozialassistentInnen/-helferInnen Berufsbegleitend?
Berlin  36 Monate Ja. ebenfalls 36 Monate
Brandenburg  36 Monate Möglich
Hamburg  24 Monate Ja
Hessen  [16] 36 Monate (Verkürzungsmöglichkeiten s. Anm. 12) Keine Angabe
Mecklenburg-Vorpommern 36 Monate 48 Monate
Niedersachsen 24 Monate Ja
Nordrhein-Westfalen 36 Monate Ja, entsprechend länger
Rheinland-Pfalz 36 Monate Ja, Dauer 60 Monate
Sachsen  36 Monate Ja, i.d.R. 48 Monate
Sachsen-Anhalt Keine Angabe Keine Angabe
Schleswig-Holstein   [17] Keine Angabe s. Anm. 12 
Thüringen Keine Angabe Ja

 

V. Zugangsbedingungen zur Ausbildung an Fachschulen (in Bayern Fachakademien) und Hochschulzugangsberechtigung im Gefolge der Ausbildung zur staatlich anerkannten ErzieherIn   [18]

In den meisten Bundesländern ist der Mittlere Schulabschluss plus einer einschlägigen Berufsausbildung Voraussetzung für die Ausbildung an einer Fachschule bzw. Fachakademie. In Berlin können auch Personen zugelassen werden, die über eine Fachhochschulzugangsberechtigung verfügen. Praktisch bedeutet dies, dass die meisten SchülerInnen an Berliner Fachschulen heute Abitur und keine Berufsausbildung haben.

Bayern, Niedersachsen, das Saarland und Thüringen haben den KMK-Beschluss, wonach eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung mit Abschluss der Fachschulausbildung erworben wird, schon umgesetzt. In den anderen Bundesländern müssen Zusatzleistungen erbracht werden, um die Hochschulzugangsberechtigung zu erwerben.

Tab. 6
Zugangsvoraussetzungen und Hochschulzugangsberechtigung der Fachschulausbildung

Bundesland Zugangsvoraussetzung Bedingungen für Hochschulzugangs-
berechtigung
  [19]
Baden-Württemberg MSA plus s. KMK Mit der Ausbildung wird die Fachhochschulreife erworben, zusätzlich Zusatzunterricht und Zusatzprüfung oder einjähriges Berufskolleg zur Erlangung der Fachhochschulreife oder Eignungsprüfung durch die Hochschule
Bayern MSA plus abgeschlossene Berufsausbildung in einem soz.päd., sozialpflegerischen, pflegerischen oder rehabilitativen Beruf mit einer Regelausbildungsdauer von mind. 2 Jahren oder eine abgeschl. Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und ein einjähriges Sozialpädagog. Seminar oder ein zweijähriges soz.päd. Seminar oder eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mind. 4 Jahren Hochschulzugangs-
berechtigung nach Ausbildung vorhanden laut KMK-Beschluss
Berlin Mittlerer Schulabschluss und entsprechende berufliche Vorbildung oder Abitur (+ 8 Wochen der FS-Ausbildung förderliche Tätigkeit) und fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife mit Schwerpunkt Sozialpädagogik Bei MSA zusätzlich Teilnahme am Zusatzunterricht (400 Stunden) und an der Fachhochschul-
reifeprüfung an der Fachschule
Brandenburg Fachoberschulreife oder gleichwertige Schulbildung
+ abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung
oder abgeschlossene nichteinschlägige Berufsausbildung und eine für die Fachrichtung förderliche Tätigkeit (mind. 1 Jahr) oder
die (Fach-) Hochschulreife und eine für die Fachrichtung förderliche Tätigkeit (mind. 1 Jahr).
Zusatzunterricht während der Ausbildung und Prüfung im Fach Deutsch
Bremen MSA und adäquate Vorqualifikation: Einjährige einschlägige Vorbildung oder abgeschl. Berufsausbildung oder andere einschlägige zweijährige Vorbildung oder fünfjährige förderliche Berufstätigkeit oder Hochschulzugangsberechtigung und einschlägiges einjähriges Praktikum Keine Angabe
Hamburg MSA + abgeschlossene Berufsausbildung oder MSA + vierjährige Berufstätigkeit, oder (Fach-) Hochschulreife + mind. einjährige Tätigkeit in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich Staatlich anerkannte ErzieherInnen können mit der abgeschlossenen Ausbildung zusätzlich die Fachhochschulreife erwerben.
Hessen MSA + Berufsabschluss als SozialassistentIn oder einschlägige anerkannte Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer oder erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung.  [20] Mit Hochschulzugangsprüfung oder nach mind. 4jähriger beruflicher Tätigkeit
Mecklenburg-Vorpommern MSA +
Abgeschlossene Ausbildung als SozialassistentIn oder andere zweijährige einschlägige sozialpädagogische, pädagogische, sozialpflegerische, pflegerische oder rehabilitative abgeschlossene Ausbidlung oder andere nicht einschlägige midn. Zweijährige Berufsausbildung und ein mind. 600 stündiges einschlägiges Praktikum (Seiteneinsteiger) oder Abitur und mind. 600stündiges einschlägiges Praktikum.
Zusatzunterricht (Mathematik) zur Erlangung der Fachhochschulreife, ggf. Prüfung an Hochschulen
Niedersachsen MSA plus KMK, mindestens 3,0 in Deutsch, im berufsbezogenen Lernbereich Theorie, im berufsbezogenen Lernbereich Praxis Nach Ausbildung vorhanden
Nordrhein-Westfalen MSA + s. KMK Zusätzliche Unterrichtsangebote zum Erwerb der Fachhochschulreife oder gesonderte Doppelqualifizierende Bildungsgänge „Erzieher und AHR"
Rheinland-Pfalz Allgemeine (Fach-) Hochschulreife plus mind. 4monatiges einschlägige praktische Tätigkeit Mit abgeschlossener Ausbildung Zugangsberechtigung in Rheinland-Pfalz.
Zusätzlich Fachhochschulreife-
unterricht und Prüfung an Hochschulen
Saarland MSA + einschlägige Berufsausbildung bzw. Vorpraktikum (1 Jahr) Hochschulzugangs-
berechtigung nach Ausbildung vorhanden laut KMK-Beschluss
Sachsen MSA + s. KMK FH-Reife mit abgeschlossener Ausbildung vorhanden, wenn Zusatzbaustein Fachhochschulreife an Fachschule mit besucht und erfolgreich abgeschlossen.
Sachsen-Anhalt MSA plus s. KMK Staatliche Prüfung außerhalb der Hochschule
Schleswig-Holstein MSA plus s. KMK Fachhochschulreife nach abgeschlossener Ausbildung vorhanden
Thüringen MSA + s. KMK Hochschulzugangs-
berechtigung nach Ausbildung vorhanden laut KMK-Beschluss

 

VI. Fazit

Es ist ein Problem für viele Menschen, die Aus- oder Weiterbildungsmöglichkeiten suchen, dass die Bedingungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können, bis dahin, dass es bestimmte Ausbildungen in manchen Bundesländern gar nicht gibt.

In dem hier angesprochenen Kontext sind aber u. a. zwei weitere Faktoren relevant, die über alle Ländergrenzen hinweg reichen. Der erste Faktor ist das Schulsystem. In Deutschland erreichten 2006 77.000 Schülerinnen und Schüler keinen Schulabschluss, das sind 7,9 % des Jahrganges (http://www.focus.de/schule/schule/bildungspolitik/hauptschule-laender-sollen-fuer-schulabbrecher-zahlen_aid_301298.html). Daneben gab es 2006 236.531 SchülerInnen mit Hauptschulabschluss, das waren 24,6 % aller SchülerInnen (http://www.bildungsbericht.de/zeigen.html?seite=6160). Bei den Jugendlichen mit und ohne Hauptschulabschluss haben 40 Prozent zweieinhalb Jahre nach Schulende noch keinen Ausbildungsplatz (http://www.zeit.de/online/2008/25/bildungsbericht-reaktionen-kommentar). Dies ist eine katastrophale Bilanz des Bildungssystems eines der reichsten Länder der Welt.
Ähnlich katastrophal ist die fehlende Unterstützung derjenigen Familien, die aufgrund ihrer ökonomischen und/oder Bildungssituation nicht in der Lage sind, ihre Kinder ausreichend zu fördern. Den Handlungsbedarf im Hinblick auf die Armut in Deutschland hat Der Paritätische Wohlfahrtsverband am 1. Januar 2010 nochmals betont. (http://www.der-paritaetische.de/index.php?id=22&tx_ttnews[tt_news]=3422&tx_ttnews[backPid]=218&cHash=1762405417) Armut ist jedoch nicht nur ein ökonomisches Problem, sondern eine Herausforderung für die Forderung nach bildungsmäßiger und sozialer Teihabe aller Bevölkerungsschichten und Familienformen. Aus diesen Fakten ergeben sich einige Folgerungen:

  • Die Zahl der SchulabbrecherInnen, SonderschülerInnen und demotivierten SchülerInnen in der Sekundarstufe sollte durch Veränderung der Struktur des Systems Schule und Fördermaßnahmen gesenkt werden.
  • Eltern mit schwachem sozialem Hintergrund brauchen Motivationsanreize und Unterstützung, um ihre Kinder auf einem erfolgreichen Schulweg zu begleiten.
  • SchülerInnen mit Hauptschulabschluss brauchen eine Chance, eine Ausbildung im pädagogischen Bereich zu absolvieren. Insofern hat die Ausbildung zur KinderpflegerIn einen hohen Stellenwert.
  • Viele Länder sind auf einem guten Weg, was die Durchlässigkeit des Hauptschul- zum Mittleren Bildungsabschluss angeht. Diese Wege sollten in allen Bundesländern zur Regel werden.
  • Die Durchlässigkeit der sozialpädagogischen und -pflegerischen Berufe und Tätigkeiten zur Fachschulausbildung ist eine Möglichkeit, die Anzahl der qualifizierten ErzieherInnen mit staatlicher Anerkennung zu erhöhen, die in den Bundesländern genutzt wird. Ausnahmeregelungen, wie sie z.B. Hessen trifft, könnten in allen Bundesländern zum Tragen kommen.
  • Die Durchlässigkeit der Fachschulausbildung zur staatlich anerkannten ErzieherIn zur Hochschulausbildung ist durch den neuen KMK-Beschluss möglich. Von den Hochschulen sind Verfahren zu fordern, die vorhandene Kompetenzen anerkennen und somit das Studium verkürzen.
  • Die berufsbegleitende Ausbildung ist eine Chance für Kitas und AbsolventInnen einer Grundausbildung. Sie sollte in allen Ländern ausgebaut werden.

 


Anmerkungen

[1] Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden für die Berufsgruppen Erzieher/-innen, Sozialassistenten/-innen etc. die Schreibweise mit dem großen I gewählt, bei der jeweils die männlichen Fachkräfte mit einbezogen sind.

[2] Kinderpfleger/-innen, Assistenten/-innen im Sozialwesen.

[3] Sonstige Sozial- und Erziehungsberufe, Sonstige soziale/sozialpädgogische Kurzsausbildungen, Heilerzieher/-in, Heilerziehungspfleger/-in, Familienpfleger/-in, (Fach-)Kinderkrankenschwester, -pfleger, Krankenschwester/-pfleger, sonstige Gesundheitsberufe

[4] Verwaltungs- und Büroberufe, Hauswirtschafter/-in, Ökotrophologe/-in, Sonstiger Ausbildungsabschluss.

[5] Von den Ländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt liegen keine Antworten vor. Daher werden sie in den folgenden Ausführungen nicht erwähnt.

[6] vgl. Anmerkung 2

[7] Hauptschulabschluss

[8] werden nicht mehr in Hamburg ausgebildet. Es werden nur noch sozialpädagogische AssistenInnen ausgebildet.

[9] Mittlerer Schulabschluss (darunter auch Realschulabschluss)

[10] Oder Abschluss einer zweijährigen Berufsfachschule oder ein Zeugnis der Fachschulreife oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis (mind. Befriedigende Leistungen in zwei der Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch), andernfalls ist ein Auswahlverfahren möglich.

[11] Keine Zulassung als Fachkraft in Kitas

[12] NRW hat als einziges Bundesland den Beruf der SozialhelferIn, für den die Zugangsvoraussetzung der HA ist.

[13] Es sind von den 14 Bundesländern, die geantwortet haben, nur jene aufgeführt, die eine Ausbildung zur KinderpflegerIn angegeben haben. Die Länder Niedersachsen und Sachsen-Anhalt haben auf die Umfrage nicht geantwortet.

[14] Für KinderpflegerInnen mit mehrjähriger Berufserfahrung kann das Berufspraktikum auf ein halbes Jahr verkürzt werden.

[15] Es sind nur Bundesländer aufgeführt, die eine Ausbildung zur SozialassistentIn/zur SozialhelferIn (NRW) angegeben haben. Vgl. a. Anm. 2

[16] Das Ministerium in Hessen weist darauf hin, dass sich die Rechtsgrundlagen häufig ändern und daher InteressentInnen an einer Ausbildung an der Berufsfachschule oder Fachschule immer persönlich beraten lassen sollten, da erst aus den vorgelegten Unterlagen die Möglichkeiten für die Zulassung jeweils deutlich werden. „Auch bei fehlenden Zugangsvoraussetzungen (z.B. fehlender mittlerer Abschluss) können hier im Regelfall in enger Kooperation mit den Interessentinnen/Interessenten indiividuelle Lösungsmöglichkeiten gefunden werden, was bei einer oberflächlichen telefonischen Beratung häufig nicht möglich ist."
Es existieren Möglichkeiten der direkten Zulassung zum zweiten Ausbildungsjahr, zur Verkürzung des Berufspraktikums und zu einer Externenprüfung. Eine erzieherische und pflegerische Tätigkeit in der Familie, Au-pair-Tätigkeit im Ausland, Grundwehr- und Zivildienst sowie ein soziales Jahr können angerechnet werden.
Besonderheit:
AbsolventInnen von Berufsfachschulen können nach vierjähriger hauptberuflicher Tätigkeit nach einer erfolgreichen Hochschulzugangsprüfung ein Studium in Hessen aufnehmen. Unabhängig davon kann die bundesweite Zugangsberechtigung zu Bachelorstudiengängen erworben werden durch Zusatzunterricht.

[17] Berufsbegleitende Ausbildungsgänge werden derzeit an einzelnen Fachschulen geschaffen

[18] vgl. Anm. 2

[19] Laut KMK können alle AbsolventInnen einer Fachschulausbildung zur (Fach-) Hochschule zugelassen werden. Diese neue Regelung ist noch nicht in allen Bundesländern umgesetzt.

[20] Angerechnet werden können: abgeschlossene Berufsausbildung, erzieherische und pflegerische Tätigkeiten in der Familie bis zur Dauer von zwei Jahren, ein studienqualifizierender Abschluss in der Sekundarstufe II bis zur Dauer von zwei Jahren, Förderliche Studienleistungen an (Fach-) Hochschulen, ein Soziales Jahr, Grundwehrdienst oder Zivildienst, Auslandesaufenthalt als Au-Pair, Einschlägige Berufstätigkeit.

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Kommentare (144)

Lisa Jares 09 Juni 2018, 12:14

Guten Tag Gresia,

am besten wenden Sie sich für eine verlässliche Aussage an das zuständige Ministerium in Ihrem Bundesland.

Mit freundlichen Grüßen

Gresia 07 Juni 2018, 18:59

Hallo,



Ich bin Auszubildende, ich habe 2 Jahre die Schule für die Vorbereitung der schulfremdenprüfung zu Erzieherin besucht. Ich habe diesmal sie nicht bestanden und ich habe nnoch keinen pädagogischer Abschluss. Trotzdem arbeite ich seit ungefähr 2 Jahre ein bisschen mehr in einer Einrichtung als Aushilfe oder Kindergarten Aushilfe. Ich werde eine Bescheinigung von der Schule bekommen, dass ich 2 Jahre die Schule besucht um mich für die schulfremdenprüfung vorzubereiten und dass ich alles bestanden habe nur habe ich nicht die schulfremdenprüfung bestanden Trotzdem diese Bescheinigung sagt nicht, dass ich Erzieherin bin. Ich hoffe, dass ihr mich verstehen kann. Also meine Frage ist. Kann ich meine 2 Jahre Erfahrung mit Kinder in der pädagogische Bereich plus meine 2 Jahre Schule anerkennen lassen? Also um mindestens Sozialassistent zu werden? Ich hoffe, dass ihr mir dabei helfen kann. Weil ich Im Kindergarten arbeite wie eine Erzieherin oder Kinderpflegerin noch und vielleicht kann ich mit meiner Erfahrungen etwas machen insgesamt sind 2 Jahre Schule und Praxis. Also in Rheinland-Pfalz eine Ausbildung von Sozialassistent dauert 2 Jahre. Ich wohne in Baden-Württemberg hier länger. Wenn mir dabei helfen kann, wohin soll ich gehen? Usw. Danke sehr. Ich freue mich auf eine baldige Antwort.

Lisa Jares 26 Februar 2018, 13:08

Hallo Janine,

da Sie sich für ein Fernstudium interessieren muss der Anbieter ja nicht zwingend in Ba-Wü sitzen. Wichtig ist, dass Sie Ihre Ausbildung mit der "staatlichen Anerkennung" abschließen. Dann können Sie in ganz Deutschland arbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Janine 24 Februar 2018, 22:00

Hallo ,

Ich bin gelernte Kinderpflegerin und bin seid 4 Jahren ausgelernt . Nun möchte ich mich als Erzieherin weiterbilden und zwar in vorm eines Fernstudiums. Leider finde ich momentan nichts was mir weiterhelfen kann. Können Sie mir sagen ob diese Art der Weiterbildung in Baden Württemberg zulässig ist ?

Lisa Jares 14 Januar 2018, 19:53

Guten Tag Edeltraut,

bei dem Beruf der Kinderpflegerin gibt es keine "staatliche Anerkennung". Für Erzieherinnen ohne staatliche Anerkennung (ihre Tochter ist somit nur staatlich geprüfte Erzieherin) kann sich nicht als Fachkraft tätig sein. In der Regel kann sie als Ergänzungskraft eingesetzt werden. Für Ihre Tochter ist empfehlenswert vielleicht noch mal das Anerkennungsjahr anzugehen, ggf. könnte sie es auch in Teilzeit absolvieren.

Mit freundlichen Grüßen

Edeltraut 14 Januar 2018, 12:20

Hallo,



meine Tochter hat 2012 die Erzieher Ausbildung gemacht. Leider ohne staatliche Anerkennung. Sie hat 3 mal das Anerkennungsjahr aus gesundheitlichen Gründen abbrechen müssen. Sie ist also nur staatlich geprüfte Erzieherin. Momentan arbeitet sie seit ca. 2 Jahren in einer Kita. Aber dort ist sie nur unter gekommen durch eine Erzieherin mit der sie die Ausbildung gemacht hat und die Beiden befreundet sind. Ihr Arbeitsvertrag ist immer befristet, wegen der fehlenden Anerkennung. Meine Frage wäre ob meine Tochter nicht wenigstens die staatliche Anerkennung zur Kinderpflegerin bekommen könnte um später auch in anderen Kitas arbeiten zu können. Sie ist sehr beliebt bei allen Mitarbeitern und bei den Kindern und Eltern.

Lisa Jares 23 Januar 2017, 16:10

Hallo Nina,
nein i.R. sind Sozialpäd. Assistenten als Ergänzungs- bzw. Zweitkräfte angestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Die Redaktion von ErzieherIn.de

Nina 23 Januar 2017, 15:18

Hallo!

Wird eine Sozialpädagogische Assistentin als Fachkraft angesehen?

Lisa Jares 07 Januar 2017, 22:21

Hallo Ramona,
man hört raus, dass Sie Ihren Beruf mit Leidenschaft ausführen; daher ist es schade das Ihnen die Anerkennung für Ihren Beruf fehlt.
Vielleicht kann es für Sie eine Option sein die PIA-Ausbildung zu absolvieren. Hier würde sich mit ihren Voraussetzungen die Ausbildung zur Erzieherin auf drei Jahre verkürzen (ein Jahr Sozialassistent + zwei Jahre Erzieher). Zudem hätten Sie während der PIA-Ausbildung einen Verdienst. Informieren Sie sich doch hier mal bei einer Fachschule in Ihrer Umgebung.
Mit freundlichen Grüßen
Die Redaktion von ErzieherIn.de

Ramona 05 Januar 2017, 20:18

Hallo.

Ich bin seit 24 Jahren Kinderpflegerin und habe in dieser Zeit mich in vielen Bereichen zusätzlich qualifiziert und regelmäßige Fortbildungen gehören dazu. Ich arbeite Hand in Hand mit Erzieherinnen bzw. mache alles was eine Erzieherin tut. Von meiner Chefin und Kollegen werde ich geschätzt und werde anerkannt. Aber es fehlt mir die Anerkennung von außen. Das belastet mich oft sehr. Seit Jahren würde ich mich gerne zur Erzieherin berufsbegleitend ausbilden lassen. Aber das geht ja nur ,wenn ich noch Sozialassistentin machen würde. Es ist demütigend und unfair. Auch wenn man liest,Sozialassistentin sind besser ausgebildet. Weil die Zugangsvorraussetzung mit einer mittleren Reife beginnt. Wer vor 20 Jahren Erzieherin werden wollte ,brauchte auch" nur " die mittlere Reife und da sagt man heute auch nicht,die jetzigen Erzieher von der Fachschule sind besser ausgebildet,als sie von damals. Ich habe auch die mittlere Reife uns trotzdem darf ich gleich zur Fachschule für Sozialpädagogik und die Erzieherausbildung machen . Nein , ich muss sogar noch Sozialassistentin werden. Zwar verkürzt nur ein Jahr ,aber einfach demütigend nach über zwanzig Jahren Berufserfahrung uns im Tätigkeitsfeld einer Erzieherin mit weniger Gehalt - weil man nur Kinderpflegerin ist . Es ist einfach nur traurig. Zum Schluss,ich arbeite in Niedersachsen.

Lisa Jares 24 Oktober 2016, 20:07

Hallo Kati,

selbstverständlich können Sie die Ausbildung dennoch machen, ggf. werden Ihnen sogar Teile anerkannt, dafür müssten Sie sich mit den Fachschulen in Verbindung setzen. Die Nachfrage nach KinderpflegerInnen ist ebenso wie die Nachfrage nach ErzieherInnen hoch. Als ErzieherIn haben Sie aber mehr Möglichkeiten, z.B. die Arbeit mit U3 Kindern oder ggf. eine Leitungsposition.

Mit besten Grüßen und viel Erfolg

Lisa Jares

Kati. D 24 Oktober 2016, 20:03

Hallo.

Ich habe dieses Jahre eine Ausbildung als Bekleidungstechnische Asssistentin mit Fachhochschulreife absolviert, würde gerne eine Ausbildung als Erzieherin machen.

In Nrw bieten viele auf Berufschulen eine Erzieherausbildung mit FHR an, den FHR hab ich schon kann ich die Ausbildung dennoch machen?

Und wie hoch ist die Nachfrage als Kinderpfleger?



Viele Grüße

Kati.D

Lisa Jares 09 Juni 2016, 17:28

Guten Tag Frau Gagliano,

vielleicht wäre für Ihre Situation, je nach dem in welchem Bundesland Sie wohnen die PIA- Ausbildung eine Möglichkeit, das ist eine Ausbildungsform die für Interessierte konzipiert ist, die u.a. bereits einen Berufsabschluss haben. Auf unserer Seite finden Sie einen Beitrag dazu.

Beste Grüße und viel Erfolg

Tiziana Gagliano 09 Juni 2016, 16:08

Guten Abend,

ich bin 36 Jahre alt, Mutter von zwei Kindern und gelernte Einzelhandelskauffrau. Nach meiner Ausbildung habe ich 12 Jahre als Sachbearbeiterin in einer Spedition gearbeitet.

Seid drei Jahren arbeite ich in einer städtischen Kita in Stuttgart. Angefangen habe ich dort mit dem Frühdienst, vor einem Jahr habe ich aufgestockt.

(25 Stunden Woche) Da ich keine Fachkraft bin wird mein Vertrag noch einmal um sechs Monate verlängert, d.h. bis Dezember 2016.

Was kann ich nun tun um die Anerkennung als Fachkraft zu bekommen?

Ich bedanke mich im Voraus

Mit freundlichem Gruß

Tiziana Gagliano

H. Drechsler 29 März 2016, 14:28

Vielen Dank für die Antwort. Noch mal kurz zur Erklärung, sie möchte nicht die Anerkennung als Erzieherin, sondern als pädagogische Fachkraft. Diese Anerkennung ist doch auch mit anderen Ausbildungen zu bekommen.

Lisa Jares 29 März 2016, 12:24

Guten Tag,

das "aus der Ferne" ohne Kenntnis über die genauen Qualifikationen Ihrer Nichte schwer zu beurteilen. Grundsätzlich ist der Beruf der Erzieherin eine pädagogische Ausbildung die mann absolvieren muss. Hier gibt es jedoch auch die Möglichkeit einer externen Prüfung. Das Ministerium in Schleswig-Holstein wäre ihr Ansprechpartner.

Mit besten Grüßen

L. Jares

Hella Drechsler 27 März 2016, 09:42

Hallo Frau von Ballusek,

meine Nichte, 42 Jahre alt, hat eine Ausbildung als Maskenbildnerin und in Hannover, bei einer Privatschule die Ausbildung als psychologische Beraterin abgeschlossen. Sie hat über Jahre beim Kinderschutzbund und viele Jahre in der Familienhilfe über ein Jugendamt gearbeitet. Sie hat über alle Tätigkeiten sehr gute Zeugnisse vorzuweisen. Seit über 6 Jahren arbeitet sie in einer Jugendhilfeeinrichtung, als pädagogische Mitarbeiterin und möchte als Fachkraft vom Landesjugendamt Schleswig Holstein anerkannt werden. Sie hat dort schon mal ein Gespräch gehabt, fühlte sich aber von dem Mitarbeiter nicht gut beraten. Gibt es die Möglichkeit, ohne noch eine zusätzliche Ausbildung machen zu müssen,diese zu zbekommen.

(sie hat auch zusätzlich vieleFortbildungszertifikate).

über eine Antwort würde ich mich freuen.

H. D.

Lisa Jares 01 Februar 2016, 14:00

Hello Tisha,

please contact the Ministry in Ba-Wü (http://www.km-bw.de/,Lde/Startseite) to check out, if your qualification is sufficient.

Best regards

Lisa Jares

tisha 31 Januar 2016, 18:01

Hello,



I have a Bachelor degree in Commerce and have working experiences in office administration and sales. I am thinking to do Ausbildung als erzieherin in Sindelfingen/Boeblingen but I am not sure if this possible since I don't have any background in Education. Any advice or info are much appreciated. Kind regards.

Hilde von Balluseck 19 Juni 2015, 17:44

Hallo Frau Wewerka,



das Beste wäre eine berufsbegleitende Ausbildung, in der Sie zumindest die Praxisphasen finanziert bekommen. Versuchen Sie, sich bei Trägern zu bewerben, die da mit machen und erkundigen sich bei den Fachschulen, die für Sie in Frage kommen, inwieweit dieses Modell unterstützt wird.



Freundliche Grüße

Hilde von Balluseck

wewerka,kristin 17 Juni 2015, 20:23

hallo,

ich bin 37 jahre alt, gelernte restaurantfachfrau und mutter von 2 kindern.momentan bin ich noch im erziehungsjahr.ich möchte gerne eine ausbildung zur staatlich anerkannten erzieherin machen.mein problem ist das das jobcenter im moment für mich zuständig ist, und wenn ich bei einer fachhochschule die ausbildung beginnen würde mir sofort das geld gestrichen wird. da ich als student gelte.bafög kommt für mich auch nicht mehr in frage, da ich zu alt bin und die kriterien nicht erfülle.haben sie einen tip oder eine idee für mich.ich wohne übrigends in berlin.

vielen dank schonmal.mit freundlichen grüßen.kristin wewerka

09 Januar 2015, 16:22

Hallo,

ich würde zunächst bei einem Träger fragen, ob Sie als Ergänzungskraft eingestellt werden können. Wenn nicht, erkundigen Sie sich bitte beim zuständigen Bayerischen Ministerium, welche Weiterbildungen Sie absolvieren können/müssen.
Die Ministerien finden Sie unter https://www.erzieherin.de/wie-werde-ich-erzieherin.php. Informationen zu Weiterbildungsmöglichkeiten zur Erzieherin in Bayern finden Sie unter https://www.erzieherin.de/wie-kinderpflegerinnen-erzieherinnen-werden.php.

Mit freundlichen Grüßen
Hilde von Balluseck

Ailin 09 Januar 2015, 14:54

Hallo, ich habe vor einigen Jahren eine Ausbildung als Kinderpflegerin gemacht, aber nie als Kinderpflegerin gearbeitet. Jetzt würde ich das gerne tun.
Welche Möglichkeiten gibt es da? Kann ich irgendwelche Kurse noch machen? Oder Fortbildungen?

Liebe Grüße

Hilde von Balluseck 10 November 2014, 15:47

Hallo,

bitte erkundigen Sie sich beim zuständigen Ministerium, ob die Regelung auch im Raum Bielefeld angewandt werden müsste. Falls nicht, könnten Sie dort auch die Möglichkeit einer Weiterbildung erfragen.

Mit freundlichen Grüßen
Hilde von Balluseck

Gladiator 10 November 2014, 13:52

Hallo, gibt es in NRW die Möglichkeit, als Heilerziehungspfleger in einem Regel-Kindergarten zu arbeiten?
In der Personalvereinbarung des Kita-Zweckverbandes in Essen wird dieser Beruf als sozialpädagogische Fachkraft gewertet, aber ich wohne bei Bielefeld und bei uns wird man als HEP immer abgelehnt.
Oder gibt es eine Umschulungs-/Weiterbildungsmöglichkeit, sodass man als HEP im Kindergarten anerkannt wird?

MfG
Gladi

Hilde von Balluseck 10 Januar 2014, 18:34

Hallo Christian,
wenn es Fachschulen gibt, durch die man gleichzeitig die Fachhochschulreife erwerben kann, hat das keine Auswirkung auf Ihr Berufsziel. Sie müssten eine komplette Ausbildung absolvieren, da Sie ja keine pädagogischen Vorerfahrungen haben. Wenn das Arbeitsamt diese Umschulung finanziert, umso besser. Eventuell käme für Sie ja auch das Meister-Bafög in Frage.

Freundliche Grüße
Hilde von Balluseck

Christian 10 Januar 2014, 12:34

Hallo,

ich bin 30 Jahre alt, wohne mittlerweile im Saarland und nach diversen beruflichen Erfahrungen (im nicht sozialen Bereich) und einer Fachhochschulereife im Bereich Sozialwesen, überlege ich an eine Ausbildung als Erzieher, ggf. über eine Umschulung mit Hilfe/Förderung des Arbeitsamtes.
Durch Recherchen fand ich heraus, dass viele Erzieherausbildungen mit einer integrierten Fachhochschulreife Angeboten werden. Da ich diese schon besitze, stellt sich mir die Frage, in wie fern ich was machen, ggf. die Ausbildung verkürzen kann um zu meinem Ziel zu kommen? Ein Studium wäre möglich, ist aber nicht meine erste Wahl. Gibt es nicht noch eine andere Alternative?

Mit freundlichen Grüßen

Christian

Hilde von Balluseck 07 Januar 2014, 20:26

Liebe Helene Schröder,

Sie finden die möglichen Wege von der Kinderpflegerin zur Erzieherin unter https://www.erzieherin.de/wie-kinderpflegerinnen-erzieherinnen-werden.php
Freundliche Grüße
Hilde von Balluseck

Helene Schröder 07 Januar 2014, 15:19

Hallo,
ich heiße Helene und bin 35 Jahre alt ich arbeite mittlerweile seit 07 Jahren als Kinderpflegerin möchte nun die Weiterbildung zum erzieherin berufsbegleitend machen weiß aber nicht an wen ich mich da wenden kann. eigentlich sollte es doch die Möglichkeit geben dass unsere Berufserfahrung die wir mit den Jahren gesammelt haben anerkannt wird und dadurch die Ausbildung zur Erzieherin erleichtert wird. berufsbegleitend muss es doch möglich sein diese Weiterbildung zu machen vor circa einem Jahr hat meine Chefin erzählt das es dies in Bayern gibt ich weiß aber nicht an wehn ich mich wenden soll könnt ihr mir helfen wohne in neu-ulm. danke.
viele Grüße Helene

Hilde von Balluseck 26 Dezember 2013, 10:22

Hallo,

welche Qualifikation Sie haben, geht aus dem Zertifikat hervor, das Sie erhalten haben.
Ohne eine mehrjährige Ausbildung im pädagogischen Bereich können Sie den Grad einer staatliche anerkannten Erzieherin nicht erreichen.

Mit freundlichen Grüßen
Hilde von Balluseck

kroeseler 25 Dezember 2013, 07:41

bin seid jahren als tagesmutter tätighasbe allequalifikationen eine abgeschlossene berufaausbildung als arzthelferin und habe jetzt vom jugendamt meinem arbeitgeber eine pädagogische anerkennung bekommen bin ich jetzt erzieher oderwas habe ich davon das kjonnte mir so richtigkeinerbeantworten

Hilde von Balluseck 20 Oktober 2013, 16:53

Hallo Andreas,
ohne Mittlere Reife ist eine Erzieherausbildung im allgemeinen nicht möglich. Auch für die Sozialassistentenausbildung in Hamburg ist sie Voraussetzung.
Können Sie nicht noch einen Versuch machen, den Mittleren Schulabschluss zu erreichen?

In einigen Bundesländern können Sie mit Hauptschulabschluss die Sozialassistentenausbildung beginnen, bitte informieren Sie sich unter http://www.weiterbildungsinitiative.de/aus-und-weiterbildung/anbieter.html.

Alles Gute und freundliche Grüße
Hilde von Balluseck

Andres 18 Oktober 2013, 12:50

Hallo
Ich bin 20 Jahre alt habe vor 3 Jahren meinen HA gemacht und noch ein Jahr dran gehängt um meine mittlere Reife zu machen was denn leider nicht geklappt hat.

wie und wo kann ich meinen Wunsch Erzieher zu werden verwirklichen?

ich lebe momentan in Hamburg.
Liebe Grüße Andreas

Hilde von Balluseck 10 Oktober 2013, 16:34

Hallo Peter,

ganz verstehe ich Ihre Frage nicht. Welche Ausbildung ist nicht anerkannt worden?
Und: Kann es sein, dass ein erneuter Antrag heute anders behandelt würde?

Freundliche Grüße
Hilde von Balluseck

Peter 09 Oktober 2013, 15:17

Hallo,
Bin 54 Jahre alt und arbeite seit 0995 als Erzieher in einem Jugendheim im Land Brandenburg. Ich habe 0983-0986 an einer Fachschule in der DDR „Ing.-Päd.“ studiert und als Ausbilder / Lehrobermeister / Fachbereichsleiter bis 0994 in Thüringen gearbeitet, wurde dann arbeitslos (Betrieb geschlossen) und kam so zu der Tätigkeit in Brandenburg. Habe dann 0995 dieses 000 h Programm zum staatl anerk. Erzieher absolviert. Vom damaligen zuständigen Mitarbeiter des Ministerium wurde aber diese Anerkennung verweigert, da ich jetzt schon höher qualifiziert bin. Was bin ich jetzt, vor allem bezogen auf meinen Berufsstatus?

mit freundlichen Gruß
Peter

Hilde von Balluseck 18 September 2013, 18:17

Liebe Renate,

ich habe soeben die Ergebnisse einer Umfrage bei allen Bundesländern zu diesem Thema veröffentlicht, bitte schauen Sie unter: https://www.erzieherin.de/perspektiven-der-erzieherinnenausbildung-ausbildungsmodelle-und-ihre-finanzierung0.php

Alles Gute und freundliche Grüße
Hilde von Balluseck

Renate 18 September 2013, 18:04

Hallo,
bin 46 Jahre alt und habe meine Erstausbildung als Einzelhandelskauffrau vor vielen Jahren absolviert, jedoch wußte ich schon als Kind, dass ich mal als Erzieherin tätig sein möchte. Habe dann vor 22 Jahren angefangen im Kindergarten auszuhelfen .
Vor ca. 06 Jahren dann die Ausbildung zur Kinderpflegerin erfolgreich abgeschlossen. Habe jetzt selbst 3 Kinder groß gezogen . Arbeite seit 22 Jahren als Aushilfe und seit 7 Jahren fest angestellt in einem Kindergarten. Mache die gleiche Tätigkeit wie meine Kollegin, die Erzieherin ist. Habe vor kurzem meine neue Kollegin eingearbeitet, die frisch von der Schule ist und eigentlich alles von mir lernt .
Nun habe ich gehört, daß manche Hebammen sich nach nur 25 Tagen Ausbildung pädagogische Fachkraft nennen dürfen. Gibt es etwas ähnliches auch in meinem Fall? Damit ich auch als Gruppenleitung angestellt werden kann , da ich dieses ja auch schon lange Zeit leiste. Ich lebe in Baden Württemberg.
Vielen Dank für ihre Antwort
Mit freundlichem Gruß Renate

Hilde von Balluseck 05 September 2013, 16:03

Hallo Frau Dieteren-Schaber,

in solchen unterschiedlichen Qualifikationen kommt eigentlich eine sehr hohe Kompetenz zusammen, aber solange eine solche nicht mit Zertifikaten beschenkt wird, sieht es in unserem Lande immer recht schwierig aus.
Entschieden wird dies vom zuständigen Ministerium, dieses finden sie bei den Arbeitsbedingungen unter https://www.erzieherin.de/wie-werde-ich-erzieherin.php.
Vielleicht gibt es dort eine Möglichkeit, Ihre unterschiedlichen Qualifikationen anzuerkennen für eine adäquat bezahlte Tätigkeit. Ich würde es mit einem Antrag auf Anerkennung als Erzieherin, alternativ als Sozialassistentin probieren.

Mit freundlichen Grüßen
Hilde von Balluseck

Elisabeth Dieteren-Schaber 05 September 2013, 11:39

Sehr geehrte Frau von Balluseck,
habe Fachhoschulreife,2 Kinder erzogen und 26 Jahre einen eigenen Haushalt geführt, bin ausgebildete Sozialversicherungsfachangestellt (Beruf seit 26 Jahren nicht mehr ausgeübt), habe von 2000-2003 Sozialarbeit an der Katho Aachen studiert (Aufgabe d. Studiums wg.schwerwiegender Erkrankung eines Kindes), arbeitete v. 2000-2006 in der Mittagsbetreuung einer Grundschule,v. 2006 bis 2000 als 400,- Kraft in der OGS, seit 2000 arbeite ich mit 20 Std. Umfang in der OGS als Gruppenleitung. Habe außerdem noch eine 0/2jährige Fortbildung des Kinderschutzbundes absolviert. Gibt es eine Möglichkeit innerhalb dieses Rahmens von Aus-„Bildungen“ mich so zu qualifizieren, dass ich irgend etwas Anerkanntes im Rahmen der pädagogischen Arbeit habe, sodass ich, u.a. als nicht zu unterschätzender Nebeneffekt, entsprechend bezahlt werde?
Mit freunldichen Grüßen
E. Dieteren-Schaber

Hilde von Balluseck 25 August 2013, 19:12

Hallo,

in Niedersachsen wird keine Ausbildung zum Kinderpfleger angeboten. Diese erfordert in anderen Bundesländern einen Hauptschulabschluss.
Die Ausbildung zum Sozialassistenten in Niedersachsen erfordert den Mittleren oder Realschulabschluss.
Alles Gute und freundliche Grüße
Hilde von Balluseck

x Torgefährlich x 25 August 2013, 15:31

Hallo ich suche nun schon seit 2 stunden nach einer Hilfreichen antwort. Zurzeit Plane ich nur einen „Guten Hauptschulabschluss zu bekommen“... bin in der 9 Klasse dannach würde ich gerne in die Ausbildung gehen als Kinderfpleger Jetzt (sozialpädagoischerassistent oder so). wie ist das den In Niedersachsen geregelt kann ich mit einem guten Hauptschulabschluss eine Ausbildung als Kinderfpleger machen? Danke euch..

Hilde von Balluseck 22 August 2013, 09:16

Hallo Karin,
jedes Bundesland hat andere Regelungen. Am besten ist es, Sie schauen bei den Fachschulen in Ihrem Umkreis (Sie finden alle nach Postleitzahlen geordnet unter https://www.erzieherin.de/fachschulen.php) auf der Website oder per Telefon, welche eine berufsbegleitende Ausbildung anbieten.

Mit freundlichen Grüßen
Hilde von Balluseck

Karin 21 August 2013, 15:54

Ich habe über eine Bekannte gehört, dass es seit 2003 die Möglichkeit zur Ausbildung einer Erzieherin gebeben soll, bei der die praktische Ausbildung begleitend zur schulischen Ausbildung (wie zB. bei Arzthelferinnen) incl. Ausbildungsvergütung ab dem 0. Jahr stattfindet. Hier soll ausschließlich der Realschulabschluss Voraussetzung sein. Leider habe ich hier nichts darüber gefunden. Können Sie mir weiterhelfen? Eine Ausbildung wäre mir in Rheinland Pfalz und NRW möglich. Fall es diese Ausbildungsmöglichkeit nur in einem anderen Bundesland gibt, wäre ich auch bereit umzuziehen.
VG Karin

Hilde von Balluseck 05 Juli 2013, 20:31

Hallo,
ich verstehe Ihre Anfrage so, dass Ihnen geraten wurde, die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin zu machen. Wenn dies so ist, schauen Sie bitte unter den Links bei uns im oberen Menuteil, welche Fachschule in Baden-Württemberg für Sie erreichbar ist.
Es gibt jetzt auch für QuereinsteigerInnen in den meisten Bundesländern Sonderregelungen. Daher ist es am besten, Sie erkundigen sich beim zuständigen Ministerium, Dieses finden Sie beim Punkt Ausbildungsbedingungen unter https://www.erzieherin.de/wie-werde-ich-erzieherin.php

Mit freundlichen Grüßen
Hilde von Balluseck

Shane Nishiyama 04 Juli 2013, 20:09

Hallo ich habe die Heilerziehungspflegerausbildung mit staatlicher Anerkennung 2000 gelernt .War dann 8 Jahre in der Behindertenarbeit tätig. Seit 2008 bin ich in einer Jugendhilfeeinrichtung in der Wohngruppenarbeit tätig.Meine Leitung meinte nun nach einer Anfrage vom Landratsamt ,dass ich nicht die geeignete Qualifikation habe und haben mir die Facharbeiterausbildung nahe gelegt.Ist diese berufsbegleitend mit 000% möglich? wie sind da die schulischen Anforderungen und ist eine mögliche Schule in Freiburg Baden-Wüttemberg ansessig?

Hilde von Balluseck 21 Juni 2013, 08:56

Hallo Angelika,

welche Anforderungen Sie erfüllen müssten, um eine Stelle als pädagogische Fachkraft zu erhalten, müssten Sie mit dem Schulträger klären, der die Gehälter zahlt. Er entscheidet, ob eine längere berufsbegleitende Weiterbildung oder eine - ebenfalls berufsbegleitende - Ausbildung zur Sozialassistentin oder Kinderpflegerin von Ihnen verlangt wird.

Alles Gute und freundliche Grüße
Hilde von Balluseck

zd6upg 21 Juni 2013, 08:21

Ich bin 50 Jahre alt, habe eine abgesch. Berufsausbildung im Bürobereich, habe eine 06 jährige Tochter erzogen und arbeite seit 2007 in einer Grundschule als Leitung der Bücherei und biete Leseförderung in der 2. Klasse an.
Ich möchte mich gerne in meiner Schule als pädagog. Fachkraft bewerben, hier brauche ich ein Zertifikat über eine sozialp. Ausbildung. Was gibt es für mich für Möglichkeiten (RHeinl. Pfalz, BW) um in Kurzer Zeit eine Basis vorweisen zu können.

Christine 04 Juni 2013, 19:18


Ich arbeite seit über 8 Jahren als Kinderpflegerin (Kindergarten/Krippe), davon 4 Jahre schon mit Zusatzqualifikation päd. Fachkraft im Kleinkindalter, plus zusätzlich verschiedene Fortbildungen. Bin ausgebildete Kinderkrankenschwester habe in diesem Beruf auch 4 Jahre gearbeitet. Habe selbst vier eigene Kinder erzogen, davon war eines schwerstbehindert. Jetzt überlege ich mir die Weiterbildung zur Erzieherin. Mit dieser Berufs-und Lebenserfahrung könnte man doch eigentlich die Ausbildung verkürzen. Ich erledige sowieso schon die gleiche Arbeit wie eine Erzieherin. Und wenn ich eine neue Kollegin bekomme, sind diese frisch von der Schule und lernen meist von mir noch was dazu. Wenn ich fertig wäre mit der Ausbildung und als Erzieherin arbeite, werde ich als Neuanfänger eingestuft und würde kaum mehr Gehalt bekommen. Eigentlich ein Witz!

Hilde von Balluseck 15 März 2013, 21:49

Hallo Josef,

herzlichen Dank für den Hinweis, der wohl an Monique gerichtet war. Ich stelle in den nächsten Tagen einen Link zu einem Dokument auf dieses Portal, in dem diese Maßnahme auch erwähnt ist. Bayern ist Spitzenreiter in der kreativen Lösung des Fachkräftemangels.

Ich bearbeite das Thema in den nächsten Wochen ausführlicher, finde es aber prima, dass Sie schon mal drauf hinweisen.

Viele Grüße
Hilde von Balluseck

Josef 15 März 2013, 21:35

Schau dir mal diesen Link an.

http://www.ggsd.de/de/standorte/rosenheim/angebote/fortbildung/Fachkraft_in_Kindertageseinrichtung.php

Soweit ich weis läuft zur Zeit in München und Rosenheim ein 9 Monatiger berufsbegleitender Fortbildungskurs. Im Herbst soll ein zweiter gestartet werden.

Fortbildung: Fachkraft in Kindertagesstätten, für Kinderpfleger/innen
Aufstiegschance für Kinderpfleger/innen
Förderung durch das Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung wird beantragt
Ihre Ausgansposition
Sie arbeiten als Kinderpfleger/in in einer Kinderkrippe, einem Kindergarten, einem Kinderhort, einer Kindertagesstätte oder einer anderen sozialpädagogischen Einrichtung und wollen sich weiter qualifizieren? Dann könnte die vorliegende Weiterbildung für Sie eine Chance dazu sein.
Es stellt nämlich das bayerische Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen für das Jahr 2003 Fördermittel zur Qualifizierung von staatlich geprüften Kinderpflegerinnen/Kinderpflegern als Fachkraft in Kindertageseinrichtungen bereit.

Ziel der Weiterbildung
In dieser Weiterbildung bereiten sich die Teilnehmenden in einer 9-monatigen Modulphase mit 290 Unterrichtseinheiten auf die Aufgaben
einer Fachkraft in Kindertageseinrichtungen vor.
Die Berufsbezeichnung wird in die Liste bereits geprüfter Berufe nach AVBayKiBiG aufgenommen. Das heißt, erfolgreiche Absolventen/Absolventinnen der Weiterbildung können als pädagogische Fachkraft nach BayKiBiG eingesetzt werden.
Es handelt sich bei diesem Modell um eine bayerische Variante.

Munique J. 25 Februar 2013, 08:35

Das kann doch gar nicht sein, dass die Ausbildung des Kinderpflegers überhaupt nicht für die Erzieherausbildung anerkannt wird. Immerhin spart an sich zwei Jahre von insgesamt 5 Jahren. Jeder Erzieher muss vorher ein sog. SPS absolvieren, nach dessen Bestehen der Abschluss der Kinderpflegerin verliehen wird. Unterschied zwischen SPS und BFS für Kinderpflege besteht darin, dass SPS mehr Praxis hat, als BFS für Kinderpflege und im umgekehrten Fall mehr Theorie, als Praxis vermittelt wird.

Jeder anerkannte/geprüfte Kinderpfleger hat also noch drei Jahre Ausbildung für den Beruf des Erziehers vor sich.

In Bayern werden derzeit für Kinderpfleger mit einigen Jahren Berufserfahrung eine stark verkürzte Ausbildung angeboten (Teilzeit in 0,5 Jahren).

Hilde von Balluseck 17 Februar 2013, 09:57

Hallo Nicole,

zum einen könnten Sie bei einer Fachschule anfragen, ob Ihnen die Möglichkeit geboten wird, Ihr Zeugnis als Erzieherin zu vervollständigen. Vielleicht geht das im Rahmen einer verkürzten berufsbegleitenden Ausbildung. Dann könnten Sie auch Geld in einer Kita verdienen, in der Sie als Auszubildende angenommen werden.

Wenn mehrere Fachschulen nicht darauf eingehen, sollten Sie das Ministerium in MV kontaktieren, um nach Wegen der Anerkennung zu fragen. Alle Daten hierzu finden Sie im Punkt Ausbildungsbedingungen unter https://www.erzieherin.de/wie-werde-ich-erzieherin.html
Alles Gute und freundliche Grüße
Hilde von Balluseck

Alle

Nicole 16 Februar 2013, 17:37

Hallo,
habe Erzieherin gelernt in MV.Habe nur ein Abgangszeugnis erhalten weil die Praxisnote Mangelhaft war.Habe mein Zeugnis zu meinen Akten gelegt und jetzt 03 Jahre später, möchte ich in den Beruf einsteigen.Bin auch bereit,mich noch einmal auf die Schulbank zu setzen.Aber mir kann niemand sagen ,als was ich arbeiten kann.Weil ich keine staatliche Anerkennung habe und auch keine Praxiserfahrung nachweisen kann.Meine Frage:Kann ich als Zweitkraft einsteigen?Als Kinderpflegerin oder als was kann ich arbeiten bzw. gibt es die Möglichkeit die Prüfung noch einmal zu wiederholen?An wen kann ich mich sonst wenden?
Danke

Hilde von Balluseck 31 Januar 2013, 19:12

Hallo,
unter https://www.erzieherin.de/wie-werde-ich-erzieherin.html finden Sie im Kapitel über Ausbildungsbedingungen in den Bundesländern auch eine Website von Bayern, von der aus Sie die Auskünfte erhalten können. Sie können aber auch einfach bei Berufsfachschulen für KinderpflegerInnen anrufen und nachfragen.

Freundliche Grüße
Hilde von Balluseck

Brigitte R. 27 Januar 2013, 22:23

Guten Tag,
ich habe mit Freude gelesen dass eine Berufsbegleitenausbildung zur Kinderpflegerin in Bayern möglich ist.Wo bekomme ich mehr Informationen.Ich arbeite zur Zeit als Schulbegleiterin, habe ein Studium absolviert in eine andere Richtung.Das Arbeitsamt sagte mir es wäre in Bayern berufsbegleitend nicht möglich.Also nur Tagsüber und als Arbeitslose.
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort!

Hilde von Balluseck 15 November 2012, 13:54

Guten Morgen Herr Hirsch,

Ihre Frage wird vermutlich in den Bundesländern unterschiedlich beantwortet werden.
Als Erstes würde ich bei einer Schule für Sozialassistenten anfragen, welche Inhalte Ihnen angerechnet werden, so dass sich die Ausbildung verkürzt. Sie könnten auch beim zuständigen Ministerium anfragen, welche Möglichkeiten sich Ihnen bieten.

Alles Gute und freundliche Grüsse
Hilde von Balluseck

Walter Hirsch 15 November 2012, 06:23

Ich bin Mitte 40 und stehe Monate vor der Abschlussprüfung zum Heilerziehungspflegehelfer.
Wie sich leider erst jetzt herausstellt,habe ich damit einen für mich nicht möglichen Beruf gewählt,was sich leider erst jetzt heraus stellt.
Wie kann ich Zeitnah den Abschluss des Sozialassistenten,bzw.als sog. Quereinsteiger zu dieser Prüfung zugelassen werden???

Sandra 11 Oktober 2012, 22:15

Bin seit über 04 Jahre als Kinderpflegerin im Beruf habe auch immer 000% gearbeitet und viele Fortbildungen gemacht. Gibt es keine Möglichkeit bei einer Kinderpflegerin die Berufserfahrung und Fortbildungen anerkannt zu bekommen,um als Erzieherin anerkannt zu werden. Schließlich zeigt die Berufserfahrung doch mehr wissen als eine Ausbildung in der Theorie. Ich finde da müsste man sich was einfallen lassen wir machen ja schließlich die gleich Arbeit wie eine Erzieherin nur bekommen wir weniger Geld dafür.

Hilde von Balluseck 21 September 2012, 07:39

Hallo Frau Passow,

es gibt Bundesländer, in denen die Fachhochschulreife Voraussetzung für die ErzieherInnenausbildung ist. Aber es gibt auch andere - es kommt also darauf an, wo Sie wohnen.

Wenn Sie für eine Ausbildung als Bürokauffrau nicht qualifiziert sind, wie Sie schreiben, dann aber erst recht nicht für eine Ausbildung zur Erzieherin - die Ansprüche sind dort weit höher, jedenfalls heute.

Sie könnten aber eine Ausbildung zur Sozialassistentin machen. Wenn Sie als arbeitslos gemeldet sind, übernimmt die Bundesagentur auch die Kosten, denn diese Ausbildung dauert nur zwei Jahre.

Wenn Ihr Arbeitgeber in der Kita Sie bei einer berufsbegleitenden Ausbildung unterstützt, wäre das viel wert.

Alles Gute und freundliche Grüße
Hilde von Balluseck

Passow D. 20 September 2012, 14:18

Hallo,

ich möchte o. g. Ausbildung absolvieren. Bin 40 Jahre und habe selbst 3 Kinder. Nun bin ich aber schon sehr lange Arbeitslos und somit auch ohne jegliche Berufserfahrung. Ich habe aber schon einige Erfahrungen sammeln können in Sachen Erziehung, damit meine ich auch helfen bei einer Tagesmutti. Gelernt habe ich FA für Schreibtechnik, finde aber in dieser Brange keine anstellung, weil ich viel zu lange raus bin und auch für eine Ausbildung als Bürokauffrau, fehlt mir die nötige Qualifikation.
In kurzer Zeit werde ich ein Praktium antreten (2 Wochen) in einer KiTa. Ist es möglich, wenn ich ein Helferstelle in so einer bekommen könnte, dann besagte Ausbildung machen kann??
Nun meine Frage: Welchen Schulabschluß muß ich haben, um überhaupt so eine ausbildung machen zu können. Reicht ein „Mittlerer Reife“ aus?

Ich bekomme immer wieder zu hören, dass man jetzt aber dafür einen Hochschulabschluß braucht bzw. haben muß. Stimmt das?

Vom Amt wird mir diese Ausbildung leider nicht unterstützt (zu teuer meinen die)

Würde mich über eine positive Antwort freuen.

Mit freundlichem Gruß
D. Passow

Hilde von Balluseck 27 Februar 2012, 13:00

Hallo Hilde,

am besten ist es, Sie stellen Ihre Frage dem zuständigen Ministerium in dem Bundesland, in dem Sie arbeiten möchten. Dort wird man die komplizierte Frage hoffentlich beantworten können.

Alles Gute und freundliche Grüße
Hilde von Balluseck

Christiane 27 Februar 2012, 12:48

guten Tag,
ich bin 28 Jahre alt und habe mich in diesem Jahr für eine Ausbildung als Erzieherin in Leipzig beworben,wobei ich nicht alle Zugangsvoraussetzungen erfülle,d.h. mir fehlt die „einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung“ bzw „7 Jahre Vollzeit“.Allerdings verfüge ich über andere (meiner Meinung nach ausreichende) „Voraussetzungen“.Ich hatte 2005 ein Studium „Lehramt Förderschule“ begonnen und nach anderthalbjährigem Grundstudium sehr gute Zwischenprüfungszeugnisse erhalten.Außerdem arbeite ich seit 03 Jahren stundenweise in der Behindertenbetreuung und -pflege,wobei ich auf einen aktuellen Stand von ca. 02 000 geleistete Stunden komme (in sieben Jahren Vollzeit bei 30 Stunden in der Woche kommt man auf ca 00 000 Stunden!).Meine Frage ist nun,ob es die Möglichkeit gibt/ob es einen Präzedensfall gab,bei denen diese Qualifikationen gleichgesetzt werden können bzw warum es nicht möglich ist?Vielen Dank für eine Antwort und mit einem freundlichen Gruß verbleibend. Christiane

Hilde Herriage 25 Februar 2012, 03:14

Hallo,
ich habe meine schulische Ausbildung in Rheinland Pfalz gemacht (0984 - 0986) und mein Anerkennungsjahr im Saarland (0986 - 0987).
Wird das Fachabitur auch rueckwirkend gueltig, wie ist es allerdings wenn die Ausbildung ueber zwei Bundeslaender geteilt ist? Ich wuerde gerne wieder in meinen Beruf einsteigen.

Vielen Dank im Voraus.

Hilde

Hilde von Balluseck 24 Februar 2012, 09:41

Hallo,

wenn Sie keinen Schulabschluss haben, müssten Sie beim zuständigen Senat fragen, ob Ihre bisherigen Tätigkeiten diesen Abschluss ersetzen könnten. Eine Erzieherausbildung ist dann auch noch nicht möglich, wohl aber die Ausbildung zum Sozialassistenten. Die erfordert aber eben auch den Mittleren Schulabschluss.

Vielleicht kann Ihnen die zuständige Stelle bei der Senatsverwaltung einen Hinweis geben. Immerhin stehen Sie dem Arbeitsmarkt ja noch 04 Jahre zur Verfügung.

Alles Gute und freundliche Grüße
Hilde von Balluseck

wittenburg 23 Februar 2012, 11:47

Möchte gerne eine berufsbegleitende Ausbildung zum Erzieher machen in Hamburg.Habe aber keinen schulabschluss. bin 53jahre alt .Bin seid 6 Jahren Ehrenamtlich in einer kita tätig und habe insgesammt 32 Monate den 0 euro job in der Gruppenhilfe geleistet. Habe ich überhaupt eine Möglichkeit ? vielen dank

Hilde von Balluseck 02 Februar 2012, 21:34

Hallo,

wenn Ihre Schule Ihr Anliegen nicht unterstützt, bleibt vermutlich nichts anderes übrig, als selbst beim zuständigen Ministerium nachzufragen. Dort müsste man aber ein Einsehen haben und Ihnen ggf. auf Antrag eine Genehmigung für das „Fremdpraktikum“ geben.

Mit freundlichen Grüßen
Hilde von Balluseck

Michael 31 Januar 2012, 23:49

Hallo,

wie bereits o.g. bezieht sich meine Frage auf das viel zitierte Fremdpraktikum während der berufsbegleitenden Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher. Ich habe derzeit das Problem, dass ich dieses bei einem anderen Träger absolvieren müsste, da der Träger, bei dem ich derzeit angestellt bin, mir kein Fremdpraktikum ermöglichen kann, aus Mangel an Einrichtungen.

Speziell interessiert mich die gesetzliche Grundlage, auf die sich die Fachschulen berufen, da Schulordnungen, Empfehlungen der Kultusministerien und auch Stundentafeln größtenteils nur auf Vollzeitausbildungen Bezug nehmen.

Vorab vielen Dank.

Hilde von Balluseck 24 Januar 2012, 15:04

Hallo,

aus Tabelle 3 geht hervor, dass der Beruf in Sachsen nicht mehr angeboten wird. Was die anderen Bundesländer betrifft, müssten Sie sich dort bei dem jeweils zuständigen Ministerium erkundigen, ob er noch angeboten wird.

Mit freundlichen Grüßen
Hilde von Balluseck

Nancy Bruzdziack 23 Januar 2012, 20:50

Halle, ich suche verzweifelt die Ausbildung zur Kinderpflegerin in Sachsen. Wird dieser beruf hier nicht mehr ausgebildet. Ich bitte um schnell Antwort... Danke
LG Nancy

Hilde von Balluseck 09 Januar 2012, 07:50

Hallo Jana,

aus unserem Artikel ersehen Sie, dass in Schleswig-Holstein der Beruf der Sozialassistentin angeboten wird, die Voraussetzung ist der Mittlere Schulabschluss. Trotzdem würde ich an Ihrer Stelle mal beim zuständigen Ministerium anfragen, ob Sie als Quereinsteigerin eine Chance haben, diese Ausbildung zu machen. Wir brauchen dringend sozialpädagogische Fachkräfte - vielleicht gibt es deshalb etwas mehr Flexibilität.

Alles Gute und freundliche Grüße
Hilde von Balluseck

Jana 08 Januar 2012, 19:42

Hallo,
ich bin 28 Jahre alt, habe einen Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Ausbildung als Verkäuferin im Einzelhandel. Ich arbeite seit fast 02 Jahren in meinem Beruf, bin aber seit längerer Zeit nicht mehr glücklich damit. Nun meine Frage:Kann ich in Schleswig Holstein, unter oben genannten Voraussetzungen, irgendeine Ausbildung im Sozialpädagogischen Bereich machen? Z.B. als Kinderpflegerin?

Hilde von Balluseck 05 Januar 2012, 09:21

Hallo Jessica,

mit einem Realschulabschluss können Sie zunächst mal eine Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin absolvieren, danach dann - eventuell berufsbegleitend - zur Erzieherin. Vielleicht finden Sie auch eine Berufsfachschule, in der Sie ihre bisherige Tätigkeit weiterführen können.

Alles Gute und freundliche Grüße
Hilde von Balluseck

Jessica H. 04 Januar 2012, 14:41

Hey, Ich wollte mich mal über das Gesetzliche erkundigen. Ich komme aus Schleswig-Holstein und hätte einen festenarbeitplatz sicher wenn ich den Erzieher machen könnte. Ich bin Alleinerziehende Mutter von einem 3 jährigen Jungen. Die IBAF bietet nun auch den staatlich anerkannten Erzieher an, wie auch in den anderen Schulen mit der Vorraussetzung einer abgeschlossenen berufsausbildung oder dem Abitur. Ich habe leider keine abgeschlossene Berufsausbildung und nur den realschulabschluss. Ich arbeite frei in einem Waldorfkindergarten und mache neben bei ein Seminar für Waldorferziehung im W-kindergarten. Meine frage lautet jetzt ist es Gesetzt das man eine Abgeschlossene Berufsausbildung haben muss oder Abitur um den beruf zu erlernen oder gibt es da ausnahmen und möglichkeiten das ich Ihn machen könnte ?

Hilde von Balluseck 19 Dezember 2011, 09:05

Hallo Christian,

es gibt in Berlin in der Tat keine Kinderpflegeausbildung, aber eine Sozialassistentenausbildung gibt es schon. Ich würde an Stelle Ihrer Freundin versuchen, dass die bisher absolvierte Kinderpflegeausbildung von der Sozialassistentenschule anerkannt wird. Dort kann man sich auch auf kleine Kinder spezialisieren. Wichtig wäre ja, dass Ihre Freundin überhaupt einen Abschluss hat. Mit dem Abschluss der Sozialassistentin hier in Berlin könnte sie zumindest als Zusatzkraft eingestellt werden.

Ich wünsche Ihnen beiden viel Erfolg und alles Gute für Ihr Kind!
Hilde von Balluseck

19 Dezember 2011, 09:02

Hallo Julia,
alle Ihre Fragen können nur in dem Bundesland vernünftig beantwortet werden, in dem Sie die Anerkennung anstreben. Sie könnten als erstes bei einer Fachschule in Hamburg anfragen, ob die Anerkennung Ihrer Ausbildung noch möglich ist und ob Sie das Praktikum nachholen können. Wenn Sie dort keine ausreichenden Auskünfte bekommen, würde ich mich an das für die Ausbildungsfragen in Hamburg zuständige Ministerium wenden, vielleicht erhalten Sie dort auch eine Sondergenehmigung. Denn wir brauchen ja ErzieherInnen!

Alles Gute für Sie und freundliche Grüße
Hilde von Balluseck

Christian 15 Dezember 2011, 20:24

Hallo,
meine Freundin macht gerade eine Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin (SPA) in Schleswig Holstein. Sie ist nun im letzen Jahr. Im Mai 2002 sind die Abschlussprüfungen und bis Ende Juni die letzten Veranstaltungen. Nach Abschluss der Ausbildung wollte sie zu mir nach Berlin kommen, jetzt ist sie aber überraschend schwanger geworden. Die Ausbildung würde sie natürlich vor der Geburt gerne zum Abschluss bringen. Nun fragen wir uns, ob sie zum letzten Halbjahr in eine vergleichbare Ausbildung in Berlin wechseln könnte, damit wir bereits während der Schwangerschaft zusammen sein können und der Umzug nicht in eine Zeit fällt, in der sie bereits hochschwanger sein wird. Es sieht leider so aus, als gäbe es keine vergleichbare Ausbildung in Berlin. Bei der Bundesagentur für Arbeit werden SPA und Kinderpflegerin zu einem Steckbrief zusammengefasst:
http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=9070
Die erste Suche nach „kinderpflegerin berlin“ hat nichts ergeben und nun habe ich hier gelesen, dass die Ausbildung zur Kinderpflegerin in Berlin nicht angeboten wird. Es wird vielmehr ausschließlich die Ausbildung zur Sozialassistentin angeboten. Diese zielt offensichtlich NICHT direkt auf die Betreuung von Säuglingen und Kleinkindern ab. Es gibt dafür einen eigenen Steckbrief:
http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=9030
Ich hoffe, wir haben da etwas übersehen.
Außerdem stellt sich die Frage, ob so ein Wechsel überhaupt möglich sein kann oder generell das ganze Jahr - evtl. mit bereits anerkannten Leistungen - wiederholt werden müsste.

Wir sind für jede Hilfe dankbar!

Julia 12 Dezember 2011, 23:08

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe im Jahr 2004 die Erzieher Ausbildung gemacht allerdings nicht das Jahres Praktikum.
Wird die Schule den in Hamburg anerkannt?
Und was könnte ich noch machen das ich doch noch als Erzieherin tätig werden kann?
Kann ich das Jahres Praktikum jetzt noch dazu machen?
Zur Zeit mache ich aber auch die Weiterbildung zur Fachkraft für Kinder und Familienbetreung.

Danke im Voraus

Hilde von Balluseck 08 Dezember 2011, 08:55

Guten Morgen Susanne,

Kinderpflegerin ist der Beruf, auf dem die Fachschulausbildung zur Erzieherin aufbaut. Es wäre also kein Problem, jetzt eine Fachschulausbildung zu beginnen.
Mit Ihrer Berufserfahrung wäre allerdings zu überlegen, ob Sie eventuell etwas angerechnet bekommen und damit die Fachschulausbildung verkürzen können. Das könnten Sie erfahren durch eine Anfrage beim zuständigen Ministerium.
Durch eine Anfrage bei Fachschulen in Ihrem Umkreis (Sie finden alle Fachschulen unter unseren Links - obere Menuleiste - und dort unter Ausbildung) können Sie herausfinden, wer berufsbegleitende Ausbildungen anbietet. Das wäre in Ihrem Falle sicher sinnvoll.

Viel Glück und freundliche Grüße
Hilde von Balluseck

Susanne 08 Dezember 2011, 08:10

Sehr geehrte Frau von Balluseck,
ich bin gelernte Kinderpflegerin, habe 00 Jahre im Kiga gearbeitet und jetzt 5 Jahre als tagesmutter in einer Krippe. Bin in Bayern zuhause und möchte mich zur Erzieherinn ausbilden lassen wie funktoniert das?
Liebe Grüße Susanne

Hilde von Balluseck 26 November 2011, 09:48

Guten Morgen,

als alleinerziehende Mutter bedürfen Sie besonderer Unterstützung und Hilfe. Gerade Berlin bemüht sich, jungen Müttern berufliche Chancen zu eröffnen. Ich möchte Ihnen Folgendes raten:
Rufen Sie bei der Frauenbeauftragten ihres Bezirks an und schildern Sie Ihre Situation.
Sie könnten auch mal beim Job Center anfragen, ob es Unterstützungsmöglichkeiten in Ihrem Fall gibt. Drittens würde ich an Ihrer Stelle mal beim Verband alleinerziehender Mütter und Väter anrufen, die wissen bestimmt eine Anlaufstelle, die Ihnen Informationen geben kann. Die Telefonnummer ist: 8505020.

Alles Gute und freundliche Grüße
Hilde von Balluseck

Hilde von Balluseck 26 November 2011, 09:42

Hallo Dominic,

entschuldigen Sie meine späte Antwort - es gab hier Probleme mit der Kommentarfunktion.

Zu Ihrer Frage: Im Prinzip haben Sie natürlich Recht, dass die Kinderpflegerausbildung als Sozialassistentenausbildung anerkannt werden könnte. Entscheiden tut dies aber das Ministerium in Niedersachsen, dort müsste Ihre Freundin nachfragen.
Wenn sie eine Ausbildung zur staatliche anerkannten Erzieherin absolviert hat, wird diese Ausbildung in allen Bundesländern anerkannt.

Schöne Grüße
Hilde von Balluseck

WIlke 25 November 2011, 21:02

Guten Abend.
Ich bin 25 jahre alt und alleinerziehende Mutter eines 6jährigen sohnes. Ich habe unter vielen umständen die praktische ausbildung zum Heilerziehungspfleger in Berlin abgeschlossen und dann mein Anerkennungsjahr begonnen auf 30std basis. also anderthalb jahre statt nur einem. Leider, durch einen burn out bedingt musste ich dieses nach einem jahr abbrechen. nun ist alles wieder soweit in ordnung das ich wieder einsteigen möchte. wissen sie ob es möglichkeiten gibt, eine zulassung, bzw. eine finanzierung gibt, trotz veränderter Ausbildungsverordnung und Abschaffung des Anerkennungsjahres.Eine Stelle hätte ich und eine Schule wäre bereit, die mir die Seminartage zu ermöglichen. Ich wäre sehr Dankbar für weitere Informationen. Danke schön!

Dominic 14 November 2011, 20:53

Hallo,

Also meine Freundin lernt in NRW Kinderpflegerin und möchte in NS den Erzieher weiter machen. Da der Kinderpfleger in NS nicht anerkannt wird müsste sie ja den Sozialassisten in NS nachholen. Jetzt meine Frage kann man das nicht einfach umschreiben lassen das der kinderpfleger anerkannt wird. Es ist ja im Prinzip die selbe Ausbildung. Noch eine Frage wird der Erzieher in allen Bundesländern gleich an erkannt?

MfG

Hilde von Balluseck 20 Oktober 2011, 17:18

Hallo Frau Heitmann,

Sie waren ja schon sehr emsig und haben eigentlich alles herausgefunden. Nun müssten Sie selbst an das in Ihrem Bundesland zuständige Ministerium herantreten und herausfinden, ob nicht eine individuelle Lösung gefunden wird. Wie schon bei der vorigen Anfrage kann ich nur hoffen, dass die Menschen in der Behörde ein Einsehen haben und Ihre lange Berufserfahrung anerkennen.

Alles Gute und freundliche Grüße
Hilde von Balluseck

Hilde von Balluseck 20 Oktober 2011, 17:16

Hallo Hilla,

es hilft alles nichts: Sie müssen sich an das zuständige Ministerium wenden, um herauszufinden, ob Ihnen Ihre langjährige Berufstätigkeit im frühpädagogischen Bereich nicht irgendwie angerechnet werden kann. Alles andere wäre Unsinn - hoffen wir, dass die Bürokratie hier nicht stärker ist als die Vernunft!

Alles Gute und freundliche Grüße
Hilde von Balluseck

Frau Heitmann 20 Oktober 2011, 14:58

Hallo,
ich bin 39 und Mutter von 2 Kindern 06 & 7 Jahren.
Als Schulabschluss habe ich einen guten Hauptschulabschluss.
Seid 2 Jahren arbeite ich in einer kindertageseinrichtung in Hamburg.Dort übernehme ich Arbeiten,die unsere Erzieher auch ausüben, allerdings ohne Ausbildung :-(ich möchte gerne eine Ausbildung zur SPA machen,habe aber gelesen dass man diese nur mit Mittlererreife erlangen kann.In diesen Bericht steht es anders,man bekommt bestimmte Zeiten angerechnet... (Das Ministerium in Hessen weist darauf hin, dass sich die Rechtsgrundlagen häufig ändern und daher InteressentInnen an einer Ausbildung an der Berufsfachschule oder Fachschule immer persönlich beraten lassen sollten, da erst aus den vorgelegten Unterlagen die Möglichkeiten für die Zulassung jeweils deutlich werden. „Auch bei fehlenden Zugangsvoraussetzungen (z.B. fehlender mittlerer Abschluss) können hier im Regelfall in enger Kooperation mit den Interessentinnen/Interessenten indiividuelle Lösungsmöglichkeiten gefunden werden, was bei einer oberflächlichen telefonischen Beratung häufig nicht möglich ist.“
Es existieren Möglichkeiten der direkten Zulassung zum zweiten Ausbildungsjahr, zur Verkürzung des Berufspraktikums und zu einer Externenprüfung. Eine erzieherische und pflegerische Tätigkeit in der Familie, Au-pair-Tätigkeit im Ausland, Grundwehr- und Zivildienst sowie ein soziales Jahr können angerechnet werden.) Es wäre nett,wenn sie mir weiterhelfen könnten. Mfg

hilla 18 Oktober 2011, 17:57

hallo, ich bin gel Kinderpflegerin mit leider Hauptschulabschluss seit 5 Jahren arbeite ich an einer OGS, seit 2 Jahren als Leiterin. Ich bin 43 Jahre, wie kann ich mich weiterbilden wo kann ich auch ohne Realschulabschluss, den Erzieher nachmachen? die Hürde Realschulabschluss steht mir überall im Weg?

Hilde von Balluseck 15 Oktober 2011, 08:56

Hallo Frau Fendt,

bei Ihrer langjährigen Praxis müsste es einen Weg geben. Ich rate Ihnen: rufen Sie bei den Fachschulen in Ihrem Umkreis an, welche Bedingungen dort gelten, sie finden diese unter https://www.erzieherin.de/fachschulen.html, nach Postleitzahlen geordnet. Dort könnten Sie auch erfragen, ob es vielleicht eine berufsbegleitende Ausbildung gibt.

Alles Gute und freundliche Grüße
Hilde von Balluseck

Fendt Stefanie 11 Oktober 2011, 17:02

Hallo, ich hab da mal eine Frage ich komme aus Bayern bin staatl. anerkannte Kipfle ohne mittlerer Abschluß. Arbeite schon 00 jahren in einer Kita davon 3 Jahre Elternzeit. Ich wollt nun wissen ob es eine Möglichkeit für mich besteht eine Weiterbildung zur Erzieherin zu machen?

Hilde von Balluseck 13 September 2011, 09:52

Hallo Frau Schreier,

es gibt inzwischen Nichtschülerprüfungen in verschiedenen Bundesländern, durch die Sie die Anerkennung als staatlich anerkannte Erzieherin bekommen können.
Außerdem haben manche Bundesländer Programme, wie berufsbegleitend der Abschluss erworben werden kann, so dass man die Berufstätigkeit nicht aufgeben muss.

Wie es in dem Bundesland bestellt ist, in dem Sie wohnen, müssten Sie selbst herausbekommen, am besten durch einen Anruf beim zuständigen Ministerium.

Lassen Sie sich nicht durch telefonische Warteschlangen in der Behörde entmutigen!

Alles Gute und freundliche Grüße
Hilde von Balluseck

Heidrun Schreier 12 September 2011, 22:07

Ich habe weder Erzieherin noch Kinderpflegerinnen Ausbildung gemacht.
Ich habe 2 Jahre in der Grundschulbetreuung eigenverantwortlich eine Gruppe geleitet. Dann aus familiären Gründen 00 Jahre als Tagesmutter Ausbildung) gearbeitet.Nun arbeite ich das 3. Jahr in einer Kita im Kleinkindbereich. Durch Fortbildungen (über meinen Arbeitgeber) und eigenverantwortlich angeeignetes pädagogisches Wissen, fehlt meinem Arbeitgeber nur, so wörtlich: „ein Papier auf dem meine Anerkennung als ...???“ bescheinigt ist.
Gibt es die Möglichkeit einer Anerkennung, als was auch immer? Eine Ausbildung kommt aus fam. Gründen (Eltern brauchen Unterstützung) nicht in frage.

Hilde von Balluseck 17 März 2011, 15:07

Hallo Frau Tosse,

erstmal danke für die positive Rückmeldung!

Zu Ihrer heutigen Frage: Bitte erkundigen Sie sich an der FH Jena, ob Sie mit der von Ihnen genannten Qualifikation berechtigt sind, in Jena und Umgebung als staatlich anerkannte Erzieherin zu arbeiten. Diese Anerkennung bleibt in manchen Bundesländern trotz Studium aus, was u.a. an den zu kurzen Praxisphasen einiger Hochschulen liegt.

Eine weitere Möglichkeit besteht in der Anfrage beim zuständigen Ministerium.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Hilde von Balluseck

Hilde von Balluseck 17 März 2011, 12:56

Hallo Hilde von Balluseck,

ich hatte bereits am 07.02. geschrieben und Danke Ihnen sehr für Ihre Antwort. ( es ging darum, dass ich die Fachhochschulreife besitze und gern Soziale Arbeit studieren möchte, allerdings in der Form, dass ich danach in Kindergärten oder Horten auch im erzieherischem Bereich einsetzbar bin). Ihrem Link der Studiengänge für Frühpädagogik bin ich gefolgt, allerdings nicht fündig geworden. Die Mehrzahl ist leider zu weit weg (ich bin durch meine Kinder und meinem selbstständigen Mann ortsgebunden) und die Studiengänge in meiner Nähe sind berufsbegleitend (wo ich den Abschluss für den Beruf nicht habe) oder es sind Unis... Nun wollte ich fragen, ob der Studiengang in Jena für mein Ziel in Frage kommen würde. Dies wäre der Studiengang „Bachelor of Arts Soziale Arbeit“. Die FH Jena bietet dabei eine arbeitsfeldspezifische Vertiefung an, wie z.B. „Pädagogik der frühen Kindheit“. Dazu heißt es wie folgt: „Bei diesem Studienangebot handelt es sich um eine Qualifizierung im generalistischen Ausbildungsansatz, wie er im auslaufenden Diplomstudiengang Soziale Arbeit verfolgt wird. Mit dem in diesem Studium verliehenen Bachelor of Arts erwerben die Studentinnen und Studenten einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss.“
Wäre dies eine Alternative zum Studiengang der Pädagogik?
Über eine erneute Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Susann

Hilde von Balluseck 10 März 2011, 21:01

Hallo Frau Drössler,

ich habe in meinem Artikel alle Kräfte, die in Kitas beschäftigt sind, als pädagogische Fachkraft bezeichnet. Dies ist eine Entscheidung für Durchlässigkeit - es gibt mehr oder weniger qualifizierte Fachkräfte, auch „unterhalb“ der staatlichen Anerkennung als ErzieherIn.

Wie es sich in NRW verhält kann ich Ihnen jedoch nicht sagen. Sie müssten dazu die entsprechenden Verlautbarungen des Landes auf der Ministeriums-Website suchen.

Mit freundlichen Grüßen
Hilde von Balluseck

Claudia Drössler 09 März 2011, 10:37

Sehr geehrte Frau Balluseck,
mir ist nicht ganz klar, ob die Berufsbezeichnung in NRW der Sozialpädagogischen Fachkraft der der staatl. anerk. Erzieherin entspricht? Oder werden mehrerer Berufsbezeichnungen unter dem Namen „Sozialpädagogische Fachkraft“ zusammengeführt?
Vielen Dank und viele Grüße
Claudia Drössler

Hilde von Balluseck 07 März 2011, 09:34

Guten Morgen,

zunächst mal meine Anerkennung für Ihre Flexibilität. Bei der Länge unseres Arbeitslebens hier in diesem Lande macht es viel Sinn, unterschiedliche Berufe zu erlernen. Und überdies würden Ihre ganzen, in anderen Berufsbreichen erworbenen Kompetenzen auch den Kindern in der Kita zugute kommen.

In meinem oben stehenden Artikel habe ich alle Möglichkeiten aufgeführt, die mir bekannt sind. Es gibt jetzt allerdings in einigen Bundesländern Initiativen, verkürzte Ausbildungsgänge für Kita-ErzieherInnen einzuführen, die über eine andere Ausbildung verfügen, z.B. in Brandenburg. Ihre Frage kann letztlich nur das für die ErzieherInnenausbildung zuständige Ministerium in „Ihrem“ Bundesland beantworten. Bitte wenden Sie sich an diese Stelle, vielleicht ist auch in dem Bundesland, in dem Sie leben, etwas Flexibilität eingekehrt. Die Ministerien finden Sie hier https://www.erzieherin.de/fuer-die-ausbildung-zustaendige-ministerien.html

Alles Gute, freundliche Grüße
Hilde von Balluseck

Samantha 07 März 2011, 00:40

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich brauche ganz dringend Ihre Hilfe oder eher gesagt, Ihren professionellen Rat.

Es geht um folgendes, ich möchte meinen Herzenwunsch erfüllen und zwar möchte ich gerne als Erzieherin arbeiten oder in meinem Fall müsste ich vorher eine Ausbildung in dem Bereich absolvieren am besten berufsbegleitend.

Ich bin mittlerweile 36 Jahre jung und komme beruflich gesehen, aus einem komplett anderem Bereich. Ich habe 0990 meinen Hauptschulabschluss erworben und anschließend mit einer Ausbildung zur Friseurin begonnen, die ich seiner Zeit wiederum abrechen musste, wegen einer Allergie.
Jahre später habe ich einen priavt Studiengang zur Tonassistentin belegt und absolviert. Danach habe ich eine Umschulung zur Kauffrau für audiovisuelle Medien gemacht und absolviert. Seitdem, bin ich mittlerweile seit über knapp 00 Jahre im Medienbereich tätig als Produktionsleiterin im Fernsehbreich und seit 2 Jahren arbeite ich als freie Produktionerin.

Meine Frage, besteht für mich denn überhaupt eine die Möglichkeit mit meinen Abschlüssen und Berufserfahrungen der letzten Jahren, eine Ausbildung zur Erziehrin?! Haben Sie einen Tipp für mich?!

Ich würde mich so sehr über eine Nachricht von Ihnen freuen.

Mit freundlichen Grüßen
S.I.Y

22 Februar 2011, 09:16

Hallo Frau Brandes,

soviel ich weiß gelten für die ErzieherInnenausbildung die im vorstehenden Artikel genannten Konditionen. Mir ist nicht bekannt, ob Tagespflegepersonen irgendwo andere Ausbildungsbedingungen (z.B. verkürzte Ausbildung) haben. Ich würde an Ihrer Stelle einfach bei der für Sie in Frage kommenden Ausbildungsinstitution (Berufsschule ozialassistenz, Fachschule für Sozialpädagogik) nachfragen, ob Sie spezielle Bedingungen erhalten können. Viel kommt auf Ihre schulische Vorbildung an - aber das wissen Sie sicher.

Alles Gute und freundliche Grüße
Hilde von Balluseck

Ivonne Brandes 22 Februar 2011, 08:59

Hallo Frau Balluseck,

ich bin Tagespflegeperson in Nierdersachsen. Mich würde interessieren inwieweit die Kindertagespflegepersonen von der Durchlässigkeit zur Sozialassistenz und Erzieherin profitieren können? Sind Tagespflegepersonen (Tagesmütter/Kinderfrauen) für diese Qualifizierung berechtigt sind? Denn auch in dieses Bereich besteht Verbesserung der Qualifizierung und Bildung der Tagespflegepersonen. Wo können sich Tagespflegepersonen berufsbegleitend weiter qualifizieren?

Vielen Dank im voraus und vielen Dank für Ihre Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Ivonne Brandes

Hilde von Balluseck 13 Februar 2011, 08:47

Hallo Christin,

schauen Sie bitte nochmal unter https://www.erzieherin.de/der-weg-zur-paedagogischen-fachkraft.html Danach gibt es mehrere Bundesländer, in denen Sie mit einem Hauptschulabschluss Kinderpflegerin werden können.
Nun weiß ich nicht, in welchem Bundesland Sie sind. Jedenfalls gibt es in Berlin auch die zweijährige Ausbildung zur Sozialassistentin, bei der Sie sich auch auf die Arbeit mit Kindern konzentrieren können. Nach abgeschlossener Ausbildung hätten Sie auch Chancen, eine ErzieherInnen-Fachschule zu besuchen.
Oder Sie gehen einen anderen Weg und versuchen, eine Schule zu finden, auf der Sie den Mittleren Schulabschluss machen können. Danach haben Sie weitaus mehr Möglichkeiten.

Alles Gute und freundliche Grüße
Hilde von Balluseck

Christin Thomas 12 Februar 2011, 17:48

Hallo,
wennich ihre Beschreibung richtig gelesen habe, könnte ich den Beruf der Kinderpflegerin nur in Baden Württemberg erlernen.da ich „nur“den Hauptschulabschluß habe.Es wäre mein Traum mit Kindern zu arbeiten.Können sie mir weiterhelfen ? ,wo muß ich mich hinwenden ?

Mit freundlichen Grüßen
Christin Thomas

Hilde von Balluseck 07 Februar 2011, 19:26

Hallo Susann,

wenn Sie die Fachhochschulreife haben, sollten Sie ein Bachelor-Studium in Erwägung ziehen, jedoch nicht den B.A. für Soziale Arbeit, sondern für Bildung und Erziehung in der frühen Kindheit bzw. Kindheitspädagogik oder wie die Studiengänge für Frühpädagogik alle heißen mögen. Schauen Sie auf unserer Site bei den Links unter https://www.erzieherin.de/studiengaenge-fuer-fruehpaedagogik.html, welche Hochschule für Sie in Frage kommt.
Optimal für eine gestandene Frau wie Sie wäre natürlich, dass Sie in einer Kita mitarbeiten und berufsbegleitend ein Studium absolvieren. Aber erstens sind berufsbegleitende Studiengänge selten, und zweitens setzen sie die ErzieherInnenausbildung voraus. Vielleicht finden sie aber trotzdem einen Weg.
Viel Erfolg und freundliche Grüße
Hilde von Balluseck

Susann Tosse 07 Februar 2011, 14:57

Hallo,

ich würde gern eine Ausbildung zum Erzieher machen, jedoch habe ich keine 2 jährige Ausbildung Sozialassistent/Kinderpfleger. Ich habe die Fachhochschulreife, die mir in Thüringen leider kein schnelleres Vorankommen ermöglicht. Zumindest habe ich noch keine Schule gefunden. Jetzt bin ich am überlegen, ob ich vielleicht „Bachelor Soziale Arbeit“ studieren sollte. Allerdings möchte ich schon gern nah mit Kindern zusammen arbeiten in Kindertagesstätten, Hort oder Heimen und der Studiengang hört sich für mich nicht so sehr danach an. Ich hatte eine Ausbildung zur Bürokauffrau angefangen und diese beendet, da das einfach nichts für mich ist. Aufgrund von meinen 3 Kindern bin ich auch sehr ortsgebunden und so langsam höre ich meine Uhr ticken. Können Sie mir vielleicht sagen, ob es einen anderen Weg zum Erzieher gibt (kürzer als 5 Jahre) oder ob Sie vielleicht einen Alternativ-Studiengang kennen, wonach ich ich mich auch in einer Kindertagesstätte bewerben kann?
Ich bin Ihnen für eine Antwort sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Susann

Hilde von Balluseck 20 Januar 2011, 15:25

Liebe Nadine,

vermutlich kommen Sie um eine Ausbildung oder längere Weiterbildung nicht herum. Aber vielleicht kommt Ihnen das zuständige Ministerium entgegen, Sie finden es bei uns unter https://www.erzieherin.de/fuer-die-ausbildung-zustaendige-ministerien.html. Sie könnten auch Folgendes probieren: Sie fragen bei Trägern von Kitas nach, ob sie Sie als Ergänzungskraft beschäftigen würden. Wenn Sie jemanden gefunden haben, bemühen Sie sich um eine berufsbegleitende Ausbildung zur Erzieherin, damit Sie in die bessere Gehaltsgruppe rutschen. Die Fachschulen finden Sie bei unseren Links (oberste Querleiste auf der Startseite) und gehen dann auf Ausbildung. Dort sind die Ausbildungsinstanzen nach Postleitzahlen geordnet.

Viel Erfolg auf Ihrem Weg!

Herzliche Grüße
Hilde von Balluseck

Nadine 19 Januar 2011, 16:56

Hallo, ich bin staatl. anerkannte Ergotherapeutin. Zur Zeit arbeite ich aber als Büroangestellte, halbtags. Nach meiner Kinderpause (2 Kinder, 4 und 9) ist bei mir der große Wunsch meinen beruflichen Weg mit der Arbeit als Erzieherin weiterzuführen.. Es werden immer wieder Stellen ausgeschrieben für Erzieher, aber bisher habe ich mich noch nicht gewagt zu bewerben, denn schließlich fehlt mir der geforderte Abschluss. Deswegen meine Frage. Wie hoch sind die Chancen als Ergotherapeutin in einer Kita o.ä. eine Stelle zu finden, bzw. kann ich auf einem schnelleren Weg Erieherin oder pädag. Fachkraft werden ? Danke Nadine

10 Januar 2011, 10:36

Hallo,
das richtet sich nach dem Bundesland, in dem Sie leben. Am besten Sie erkundigen sich beim zuständigen Ministerium, wenn Sie in diesem Artikel nicht fündig werden.

Mit freundlichen Grüßen
Hilde von Balluseck

M.Kräuter 10 Januar 2011, 09:57

Guten Tag,
ich habe Ökotrophologie studiert und mehrere Jahre im Pharmabereich gearbeitet. Nun möchte ich nach meiner Familienpause ( 3 Kinder, seit 2004 in Elternzeit) einen Quereinstieg als Erzieherin realisieren. Welche Möglichkeiten gibt es? Muss ich erst noch Sozialassistentin werden, oder reicht ein 4 monatiges Praktikum als Zulassungsvoraussetzung? Ich wohne in Sachsen-Anhalt. Vielen Dank im voraus. mfg M.Kräuter

Hilde von Balluseck 24 Oktober 2010, 15:29

Liebe Diana Baltes,

am besten Sie schauen bei unseren Links unter den Fachschulen in den beiden von Ihnen genannten Bundesländern (https://www.erzieherin.de/fachschulen.html). Dann können Sie die Websites der Fachschulen aufrufen und herausbekommen, welche davon eine berufsbegleitende Ausbildung anbietet.

Viel Erfolg und freundliche Grüße
Hilde von Balluseck

Diana Baltes 22 Oktober 2010, 10:36

Hallo, ich bin staatlich anerkannte Kinderpflegerin und arbeite seit 7 Jahren im Kindergarten. Gibt es im Saarland oder in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit einer Weiterbildung nebenberuflich zur Erzieherin?

Danke Diana Baltes

Hilde von Balluseck 21 Oktober 2010, 17:14

Hallo Stefanie,

warum sollten Sie keine Ausbildung mehr anfangen dürfen, zumal Sie den Mittleren Schulabschluss haben?
Bitte schauen Sie selbst nochmal in der Tabelle in diesem Artikel, wie die Konditionen in Brandenburg sind. Die Chancen müssten eigentlich gut stehen, da wir einem Mangel an ErzieherInnen entgegensehen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich mit dem Ministerium in Verbindung setzen.

Freundliche Grüße
Hilde von Balluseck

Stefanie 19 Oktober 2010, 23:03

Kann ich nach 03 Jahren noch eine Ausbildung zur Erzieherin machen? Bin Ausgebildete staatlich annerkannte Kinderpflegerin mit Realschulabschluss. Habe damals ein Jahr im Kiga gearbeitet und mich zu unreif oder aber auch überfordert für den Beruf gefühlt heute bin ich 32 und habe drei eigene Kinder.

Wohne in Brandenburg.

Hilde von Balluseck 19 Oktober 2010, 09:35

Hallo Lauretta,

die familiäre Situation hat vermutlich mit der Notwendigkeit einer Ausbildung nicht viel zu tun. Daher treffen vermutlich die in diesem Artikel genannten Bedingungen in Ihrem Bundesland für Sie zu. Sie können jedoch beim Ministerium anfragen, ob sich etwas seit Erscheinen dieses Artikels verändert hat. Der Artikel wurde schließlich zur Jahreswende 09/00 geschrieben.

Viel Erfolg und freundliche Grüße
Hilde von Balluseck

lauretta 18 Oktober 2010, 22:53

hallo ich habe eine frage ich arbeite seit 8 jahre im kindergarten als kinderpflgerin ich habe eine familie ein kind bin ich trozdem verplichtet die ausbildung al erzieherin zu machen

Hilde von Balluseck 14 Oktober 2010, 09:02

Hallo Julia,

ich kann Ihnen nur zustimmen: es ist ausgesprochen ärgerlich, dass Sie bisher an diesen Vorschriften gescheitert sind. Ich würde es an Ihrer Stelle trotzdem beim Ministerium vrsuchen, eine Ausnahmegenehmigung für eine Weiterbildung zu erreichen. Nie aufgeben, ist die Devise!

Alles Gute und freundliche Grüße
Hilde von Balluseck

Julia 13 Oktober 2010, 22:56

Ich habe 2008 meine Ausbildung als Kinderpflegerin in MV abgeschlossen. Leider war mein Notendurchschnitt nur 3,2 so das ich den Realschulabschluß nicht anerkannt bekommen habe. Da ich mich unbedingt fachlich weiterqualifizieren wollte, mir die Möglichkeit verwärt wurde in einer Vollausbildung den staatlich anerkannten Erzieher absolvieren zu können, nutzte ich die Möglichkeit in einem Vorbereitungslehrgang zur Nichtschülerprüfung mit Erfolg teilzunehmen. Bei der Anmeldung zur Prüfung gab es prompt Probleme, mir fehlt die mittlere Reife, so werde ich nicht zugelassen zur Prüfung. Meine Ausbildung zur Kinderpflegerin, ging 3 Jahre, der Vorbereitungskurs 2 Jahre , habe ich die Aussicht auf eine Ausnahmereglung durch das Kultusministerium? Warum wird auch in Hinsicht auf den Fachkräftemangel so gehandelt.
MfG Julia

Hilde von Balluseck 09 Oktober 2010, 13:13

Hallo Frau Rolle,

in Brandenburg ist eine Berufsausbildung Voraussetzung für die Zulassung zum ErzieherInnenfachschule. Folglich handelt es sich um zwei Ausbildungen, die aufeinander aufbauen. Ob Sie für die Erzieherfachschule Bafög beantragen können, erfragen Sie am besten auf dem Bafög-Amt.

Mit freundlichen Grüßen
Hilde von Balluseck

Hilde von Balluseck 09 Oktober 2010, 13:09

Liebe Mari,
Sie haben ja eine Fremdsprache erlernt - warum muss es Englisch sein? Manchmal verstehe ich die deutsche Bürokratie auch nicht.
Ich würde Ihnen trotzdem raten, sich ans Ministerium zu wenden und eine Sondergenehmigung für den Zugang zur Erzieherfachschule zu erbitten, genau mit dem Hinweis, dass Sie aufgrund Ihrer schulischen Bildung in Kasachstan Englisch nicht lernen konnten, aber russisch lernen mussten. Ich hoffe, Sie haben Erfolg. Wenn nicht, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als einen Englischkurs zu besuchen. Oder Ihr Glück in einem anderen Bundesland zu versuchen, vielleicht in der ehemaligen DDR.

Mit freundlichen Grüßen
Hilde von Balluseck

Alexandra Rolle 08 Oktober 2010, 12:42

Hallo!

Bei uns geht es um die Frage des Unterhaltes und Bafög. Die Tochter meines Mannes hat in Finsterwalte die 2 Jahre Sozialassistentin abgeschlossen und macht dort jetzt den Erzieher weiter, wir haben von der Schule selber keine genauen Auskünfte bekommen, aber sind das dort jetzt zwei Ausbildungen oder baut die eine auf die Andere auf, oben steht in Brandenburg ist es möglich, mehr aber nicht, können sie uns da helfen? Es wäre sehr wichtig, weil der Bafög abgelehnt wurde, weil ich glaube das der Antrag auch nicht richtig ausgefüllt wurde.
Herzlichen Dank
A. Rolle

Mari 07 Oktober 2010, 23:21

Hallo, ich bin gelernte Kinderpflegerin, möchte aber gerne Erzieherin werden. Meine Ausbildung zur Kinderpflegerin habe ich in Ludwigsburg (Baden-Württemberg) gemacht. Mein Notendurchschnitt ist 2,2 aber ich habe trotzdem keinen Realschulabschluß bekommen, da ich kein Englisch in der Schule hatte (ich komme ursprünglich aus Kasachstan, deshalb wurde ich vom Englisch in der schule abgeraten, da ich schon sozusagen eine Fremdsprache (russisch) habe)
Gibt es Möglichkeiten für mich eine Erzieherin zu werden? Wenn ja, welche?

Vielen Dank
Mari

Hilde von Balluseck 06 August 2010, 10:34

Hallo,

ich fände das auch ziemlich schlimm, wenn keine Ihrer Ausbildungen anerkannt würde. Es bleibt Ihnen dann nichts anderes übrig, als in Ihrem Bundesland beim zuständigen Ministerium anzufragen, ob und wie Ihre Zertifikate auch in Deutschland anerkannt werden. Außerdem müsste es möglich sein, dass Sie eine berufsbegleitende Ausbildung als Weiterbildung an einer Fachschule machen.
Als Mutter mit zwei Kindern haben Sie es nicht einfach bei Ihren Bemühungen um eine Anerkennung Ihrer Qualifikation und eine eventuelle Nachqualifizierung. Verlieren Sie trotzdem nicht den Mut und geben Sie nicht auf!

Mit guten Wünschen und herzlichem Gruß
Hilde von Balluseck

Kosbar 05 August 2010, 14:54

Ich bin aus Kasachstan gekommen. Dort habe ich ein Beruf als Grundschullehrerin gamacht und habe 3 Jahre in der Schule gearbeitet. Mein Diplom wurde hier nicht anerkannt. Aber ich habe die Umschullung zur Elternkursleiterin gemacht. Wie kann ich ein Beruf als Erzieherin erlernen? Ich habe 2 Kinder, die mich brauchen und ich kann nicht irgendwo studieren. Ob mein schon gelernte Beruf und Praktikum nichts bedeuten?

Hilde von Balluseck 03 August 2010, 21:37

Hallo Frau Rauch,

in Tabelle 4 des obigen Artikels sind die Wege von Kinderpflegerinnen zu ErzieherInnen aufgeführt. Die Umfrage habe ich Ende letzten Jahres durchgeführt - ich vermute, sie ist noch aktuell.

Mit freundlichen Grüßen
Hilde von Balluseck

Elisabeth Rauch 03 August 2010, 20:49

Guten Tag, meine Schwester ist seit 0977 Kinderpflegerin und hat immer im Beruf gearbeitet.
Wir wohnen in Bayern - gibt es eine verkürzte Weiterbildung zur Erzieherin - außer in Hessen

Herzlichen Dank

E. Rauch

02 August 2010, 14:34

Liebe Frau Kennin,

Sie könnten ja nochmal beim zuständigen Ministerium wegen einer Sondergenehmigung anfragen. Jedenfalls möchte ich Sie ermutigen, nicht aufzugeben.

Alles Gute
Hilde von Balluseck

R.Kennin 01 August 2010, 17:41

Liebe Frau Balluseck,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Leider ist es aber lt.Tabelle 5u.6 für mich in keinem Bundesland möglich trotz abgeschlossener Ausbildung als Sozialassistentin aber ohne MSA eine Erzieherausbildung zu machen.Wie schon gesagt,kein Realschüler oder Abiturient hat die psych.-und pädagogische Erfahrung wie ich sie als Sozialassistentin in meiner Ausb.gesammelt und reflektiert habe,kann aber sofort eine Erzieherausbildung beginnen.
Daran sollte sich umgehend etwas ändern...
Nochmals vielen Dank,
ich werde mich trotzdem nicht unterkriegen lassen,denn seit meinem 00.ten Lebensjahr ist es mein größter Wunsch kleine Menschen auf den Weg in Ihre Zukunft unterstützend zu begleiten.
L.G.
R.Kennin

Hilde von Balluseck 01 August 2010, 09:48

Hallo Frau Kennin,

in der Tat: Der Schulabschluss ist immer eine Eintrittskarte für eine nächsthöhere Qualifikation. Über die informellen Qualifikationen sagt er nicht so viel aus.
In dem Artikel, an den Sie Ihren Kommentar anfügten, finden Sie aber auch eine Antwort auf Ihre Frage (s. Tab. 5 und 6). Natürlich können Sie als Sozialassistentin Erzieherin werden - bitte schauen Sie sich dazu die Regelungen für das Bundesland an, in dem Sie leben.

Alles Gute und freundliche Grüße
Hilde von Balluseck

R.Kennin 31 Juli 2010, 21:21

Was sagt der Schulabschluß über einen Menschen aus?Ich habe keinen Realschulabschluß,aber eine abgeschlossene Ausb.zur Sozialasisstentin.Daher habe ich aber trotzdem keine Chance meinen Traum als Erzieherin zu erreichen.Weshalb macht man es vom Schulabschluß abhängig,denn ich habe bestimmt in den 2 Jahren Ausb.inkl.Praktika mehr Erfahrungen als ein Realschüler,von der Motivation ganz zu schweigen.Daran sollte sich sofort etwas ändern.
Was kann ich jetzt tun?
L.G.
R.Kennin

Hilde von Balluseck 28 Juli 2010, 07:42

Guten Morgen,

alle Bundesländer brauchen mehr frühpädagogische Fachkräfte und überlegen, wie sie sie ausbilden. Daher bin ich optimistisch,dass es auch für ihr Anliegen eine Lösung gibt. Empfehlen möchte ich, dass sie sich ans zuständige Ministerium wenden und fragen, welche Möglichkeiten Sie haben. Vielleicht könnten Sie am Berufskolleg eine Ausnahmegenehmigung erwirken.

Alles Gute und freundliche Grüße
Hilde von Balluseck

Silke H. 26 Juli 2010, 19:50

Seit 0 Jahr arbeite ich in einer Offenen Ganztagsschule als Ergänzungskraft ohne pädagogische Ausbildung. Über kurz oder lang wird es notwendig sein, eine Qualifizierung nachzuweisen. Ich habe die Mittlere Reife und eine abgeschlossene Berufsausbildung(Alter 49 Jahre). Trotzdem erfülle ich nicht die Voraussetzungen für eine Nachqualifizierung an einem Berufskolleg in Düsseldorf(NRW). Gibt es trotzdem irgendwelche Möglichkeiten der Weiterbildung, da ich mir keine schönere Arbeit als die mit Kindern vorstellen kann?
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort

Simone Messinger 22 Juli 2010, 11:28

ich bin auch staatl. geprüfte Kinderpflegerin und Kindertagespflegeperson. Seit 2006 arbeite ich freiberuflich als Kindertagespflegeperson und würde gerne die weiterbildung zur Erzieherin machen, dies ist aufgrund der Stundenzahl und des Praktikums mit meiner freiberuflichen Tätigkeit nicht zu vereinbaren. Es wäre schön wenn es auch dafür regelungen geben würde.

28 Juni 2010, 10:12

Liebe Fine,

wie gut ich Ihre Not nachvollziehen kann - ich war selbst alleinerziehend. Sie haben völlig Recht: Für Ihre Situation gibt es erstmal keine Lösung. Und deshalb müssen wir uns kühne Vorschläge ausdenken. Dazu Folgendes:
Gehen Sie zur Frauenbeauftragten des Ministeriums in Ihrem Bundesland, das für diese Entscheidungen zuständig ist. Sie finden dieses Ministerium auf dieser Site https://www.erzieherin.de/fuer-die-ausbildung-zustaendige-ministerien.html. Gleichzeitig sollten Sie sich an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wenden. Frau Ministerin Schröder hat die Problematik Alleinerziehender zur Chefinnensache erklärt - da muss etwas zu machen sein. Auch dort würde ich mich an die Gleichstellungs- oder Frauenbeauftragte, aber auch an die Ministerin selbst wenden. Machen Sie Druck, Fine - Sie tun es nicht nur für sich, sondern für viele andere!

Alles Gute, viele Grüße
Hilde von Balluseck

Fine 27 Juni 2010, 16:24

Ich arbeite seit ca. 8 Jahren als Kinderpflegerin in NRW. (zwischendurch 3 Jahre Erziehungsurlaub). ich bin alleinerziehend, vollberufstätig und im Besitz eines SchwerbehindertenAusweises (den unser Träger nicht anerkennt). Jetzt ist es ja aktuell dass sich Kinderpfleger zum Erzieher weiterbilden müssen. Dies würde in meinem Fall, berufsbegleitend nicht funktionieren. hat sich das Land auch etwas für solche Fälle wie meinem, „einfallen“ lassen. Mache ich die Weiterbildung nicht, werde ich den Job bald verlieren. Ich weiß nicht, an wen ich mich wenden kann um meine Situation zu schildern. Das Arbeitsamt ist nicht zuständig, da ich arbeit habe, der Arbeitgeber sieht sich nur in der Pflicht mir mitzuteilen, DASS ich es machen soll, aber WIE ist ihm anscheinend ega?!
Berufsbegleitend wäre von Mo-Do von 8h bis 07h arbeiten, Freitags und Samstags Schhule, Sonntags lernen/Hausaufgaben/Vorbereitung auf Prüfungen. (hinzu kommt bei mir regelmäßige Krankheitszeiten, in denen ich normaler Weise trotzdem zur Arbeit gehe) Und das 3Jahre lang. Soll meine Tochter solange aufs „Abstellgleis“ gestellt werden?
Oder soll ich dem Staat 3 Jahre auf der „Tasche“ liegen, wobei ich doch eigentlich schon seit 00 Jahren meinen Berufsabschluß und seit 8 Jahren einen festen Vertrag in der Tasche habe?
Und nach der Weiterbildung werde ich dann mit meinen 33 jahren als Berufsanfänger vergütet, das kann doch nicht Sinn der Sache sein!?
ich hoffe ich konnte meine Verzweiflung etwas zu Tage bringen?!
Was ist mit den alleinerziehenden, die trotzdem Vollzeit arbeit gehen, um für sich und das Kind ALLEINE sorgen zu können???? Wie sollen die auch noch eine Weiterbildung meistern? ich finde das etwas zu viel verlangt!!!

An wen kann man sich wenden? Wer kann einem konkrete Beratung/Hilfe bieten?

Lieben Gruß
Fine

Hilde von Balluseck 24 Mai 2010, 18:35

Hallo Frau Kempf,

erstmal meinen Respekt zu Ihren Bemühungen der Höherqualifizierung. Es ist nicht einfach, neben einer Berufstätigkeit das Abitur nachzumachen.-
Zu Ihrer Frage: Aus dem Artikel, unter dem Ihr Kommentar steht, können Sie auf Tabelle 4 ersehen, dass Kinderpflegerinnen im Saarland eine 24monatige berufsbegleitende Ausbildung zur Erzieherin absolvieren können. Eine Anerkennung ihrer bisherigen Arbeit ist damit nur unzureichend gegeben, das ist wahr. Ich würde zwar mal beim Ministerium nachfragen, ob es noch eine andere Möglichkeit gibt, fürchte aber, dass auch die Ausbildungsinstitutionen (= Fachschulen)keine weiter verkürzten Ausbildungen anbieten. Dennoch: Probieren geht über Studieren - rufen Sie mal beim Ministerium an und fragen dort einfach nach.

Alles Gute und freundliche Grüße
Hilde von Balluseck

L. Kempf 24 Mai 2010, 14:14

Hallo,
seit 03 jahren bin ich Kinderpflegerin im Saarland und versuche schon seit vielen Jahren „vom Fleck“ zu kommen. Mein Timing war wohl nicht das Beste, als ich die Ausbildung zur Erzieherin machen wollte, wurde diese umstrukturiert(Fachhochschulreife etc), berufsbegleitend war da nichts drin.Das Privileg einen unbefristeten Arbeitsvertrage zu haben hemmte mich lange in meinem Voran Kommen, eigentlich noch immer. Bin den Weg des Abendgymnasium gegangen und habe mein Abitur nachgeholt. Dennoch, kein Licht am Ende des Tunnels...Seitdem ich angestellt bin habe ich natürlich die Aufgaben einer Erzieherin übernommen und bin da sozusagen reingewachsen. Telefonate und verschiedene Gespräche mit Leiter, Träger, Jugenamt etc. sowie Fortbildungen in Eigeninitiative brachten mich aber bis heute in beruflicher Hinsicht selten weiter.
Können Sie mir vielleicht einen Rat geben, wie ich zu einer Gleichstellung bzw. Anerkennung meiner Arbeit komme? Oder wo ich konkrete Fakten erhalten kann? Ist es wirklch so, dass Kinderpflegerinnen in Anstellung eigentlich keine wirkliche Chance im Saaland haben ihren beruflichen Status anzuheben...
Ich danke Ihnen im voraus für Ihre Gedanken.
Alles Gute!

Hilde von Balluseck 06 Mai 2010, 06:55

Guten Morgen,

was Sie mir Ihrer speziellen Qualifikation anfangen können, richtet sich nach dem Bundesland, in dem Sie leben, und ein wenig auch nach der Kreativität von Kommune und Trägern. Sie sollten sich beim zuständigen Ministerium (auf unserer Site zu finden) erkundigen, oder aber bei einem Träger nachfragen, der Sprachförderprogramme anbietet.
Auch was die Ausbildung zur pädagogischen Fachkraft angeht, sollten Sie die Regeln Ihres Bundeslandes erkunden. Im allgemeinen werden Qualifikationen wie die Ihrige nicht anerkannt - aber vielleicht gibt es in dem einen oder anderen Bundesland intelligente Lösungen. Eine solche bestünde darin, dass Ihre praktische Berufserfahrung und Ihr Studium die Ausbildungs- bzw. Studienzeit verkürzen könnten. Ob und wo das der Fall ist, müssten Sie recherchieren. Mir ist nur bekannt, dass Brandenburg im Hinblick auf Quereinsteiger neue Wege gehen will.

Alles Gute und freundliche Grüße
Hilde von Balluseck

Ankica Saric 03 Mai 2010, 15:00

Guten Tag,
ich habe einen Uni-Abschluss in Germanistik M.A. und viele Jahre Berufserfahrung im Bildungsbereich. Ich würde gerne Sprachförderung im Kindergarten machen. Welche Möglichkeiten gibt es? Wie kann ich den Abschluss als pädagogische Fachkraft erlangen?
Vielen Dank im Voraus!

Almut Paulsen 23 März 2010, 14:58

Hallo,
im Portal der Senatsverwaltung gibt es Hinweise auf diese neue Fremdenprüfung, Anmeldung war Anfang des Monats.
Herzlichen Gruß
AlmutPaulsen
23.3.2000

Hilde von Balluseck 11 März 2010, 18:15

Hallo Frau Schöttler,

Sie könnten sich bei der Senatsverwaltung erkundigen (siehe Artikel Für die Ausbildung zuständige Ministerien). Ich will selbst auch in den nächsten Wochen dazu recherchieren, schaffe es aber bis Ende März wahrscheinlich nicht. Wenn Sie etwas herausfinden, wäre ich Ihnen für eine Nachricht dankbar.

Mit freundlichen Grüßen und guten Wünschen
Hilde von Balluseck

Claudia Schöttler 11 März 2010, 18:10

Hallo!

Laut Herrn Jürgen Zöllner (Bildungssenator) soll bald für Handwerker der Quereinstieg zum Erzieher ermöglicht werden; in Brandenburg ist solch ein Modellprojekt schon gestartet; wird es auch bald in Berlin beginnen???
Es soll im April starten habe ich gelesen; wo kann man sich dafür anmelden???
Mein Arbeitsamt, bzw. meine Sachbearbeiterin konnte mir nicht weiterhelfen...
Weiß jemand bescheit???
Für Tips wäre ich sehr dankbar.
MfG=
C.SCHÖTTLER

Hilde von Balluseck 21 Februar 2010, 23:41

Hallo,

ob Sie in NRW mit diesem Abschluss in der Kita eine Stelle bekommen können, müssten Sie bei einem Einrichtungsträger oder übergreifend beim Ministerium erfragen.

Mit freundlichen Grüßen
Hilde von Balluseck

Eike Andela 20 Februar 2010, 19:32

Hallo,

ich habe an der Uni Münster 6 Semester den Bachelor Kj für schulische- sowie außerschulische Bildungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen studiert und möchte gerne nun in einer Kindertageseinrichtung arbeiten. Kann mein Studium irgendwie als eine Art Erzieherausbildung angerechnet werden wenn cih ein Anerkennungsjahr mache? Oder muß ich eine neue Ausbildung zum Erzieher machen?

Vielen Dank und schöne Grüße

Eike Andela

Hilde von Balluseck 11 Februar 2010, 08:46

Hallo,

Sie müssten sich in Ihrem Bundesland erkundigen, ob so etwas möglich ist, am besten gleich beim Ministerium (s. die Liste im derzeitigen Editorial).

Mit freundlichen Grüßen
Hilde von Balluseck

Arno Weber 09 Februar 2010, 12:47

Hallo,
kann ich mit einer Lehre zum Werkzeugmechaniker eine Weiterbildung bzw. Sozialpädagogische Kurzausbildung machen, um anschließend in einer Behinderten-Werkstatt als Ausbilder zu arbeiten?

Christof Kürschner 11 Januar 2010, 20:38

Sehr geehrte Frau von Balluseck,
als Schulleiter einer Oberschule im Land Brandenburg habe ich Ihre Veröffentlichungen mit großem Interesse gelesen. Viele SchülerInnen stehen mit einem Haupt-oder Realschulabschluss und dem Wunsch in den Erzieherberuf einzusteigen vor vielen Fragen, die ich auch mit Unterstützung der Berufsberater nicht gänzlich beantworten kann. Ihre Recherchen haben mir erstmals in einer sehr anschaulichen Art und Weise einen Gesamtüberblick über Ausbildungsmöglichkeiten im Land Brandenburg gegeben. Besonders die Durchlässigkeit der Ausbildung und die Möglichkeiten eines Fach-oder Fachhochschulstudiums werden oftmals nicht klar dargestellt. Ich würde gern zur langfristigen Berufsvorbereitung mit interessierten Schülern, Lehrkräften und Eltern zu Beginn des Schuljahres 2000/2000 oder auch früher, Ihre Erfahrungen nutzen, um die Ausbildungsmöglichkeiten und Wege darzustellen. Gern nutzen wir auch Angebote der ASFH in Berlin.

Mit freundlichen Grüßen
Christof Kürschner
Schulleiter
Hans-Klakow-Oberschule Brieselang

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