mehrere Kinder

Deutscher Familienverband: Wahlrecht von Geburt an

27.09.2013 Kommentare (0)

Kinder sind unsere Zukunft. Obwohl sie ein Fünftel unserer Gesellschaft ausmachen, werden ihre Stimmen bei der Bundestagswahl erneut ohne Gehör bleiben, kritisiert der Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV), Dr. Klaus Zeh. Damit sich das in Zukunft endlich ändert, brauchen wir ein Wahlrecht von Geburt an, das von den Eltern treuhänderisch ausgeübt wird. Denn solange Kinder an der Wahlurne nicht vorkommen, werden Familien bei politischen Entscheidungen den Kürzeren ziehen. Ironischer Weise muss aber die junge Generation die heutigen Entscheidungen, die an ihnen vorbei getroffen werden, ausbaden. Dieser Zustand ist unerträglich und muss von der kommenden Bundesregierung endlich angepackt werden, fordert Zeh.

Um das Wahlrecht von Geburt an Wirklichkeit werden zu lassen, muss Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes geändert werden. Bisher ist in Deutschland nämlich erst wahlberechtigt, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat. Ein allgemeines Wahlrecht von Geburt an aber ist nicht nur im Interesse der Familien, sondern es wirkt nachhaltig und im Interesse der ganzen Gesellschaft, begründet der DFV-Präsident seine Forderung. Bis ihre Kinder alt genug sind, sollten die Eltern das Wahlrecht treuhänderisch und stellvertretend ausüben – wie sie es in unzähligen anderen Lebensbereichen längst tun. Kinder dürfen heute zwar Immobilien und Aktien kaufen, Geld anlegen und Steuern zahlen – ihr politischer Einfluss aber ist bisher gleich null.

Zu den Unterstützern des Familienwahlrechts gehören unter anderen Alt-Bundespräsident Roman Herzog, der frühere Verfassungsrechtler Paul Kirchhof sowie die Bundestagsvizepräsidenten Hermann Otto Solms und Wolfgang Thierse. Kindern endlich eine Stimme zu geben ist auch das Anliegen der ehemaligen Bundesfamilienministerin und früheren DFV-Präsidentin Renate Schmidt. In ihrer Streitschrift „Lasst unsere Kinder wählen!“ tritt sie nun erneut energisch dafür ein. Mehr dazu lesen sie auf www.deutscher-familienverband.de (Publikationen/Newsletter).

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Familienverbandes vom 19.9.2013

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