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Deutsches Kinderhilfswerk fordert: Einheitliche Altersfreigabe bei Filmen erhalten

30.08.2022 Kommentare (0)

Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt in einem Bündnis aus Organisationen des Jugendschutzes und der Filmwirtschaft die Petition "Ein Film, eine Altersfreigabe – Damit Jugendschutz verlässlich bleibt!" der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK). Bislang regelt der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), dass die gesetzliche Altersfreigaben nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) auch für die Auswertung online und im Rundfunk übernommen werden. Das soll sich nach dem Willen der Länder künftig ändern.

Mit der Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) streben die Bundesländer an, Altersfreigaben für Filme auch abweichend von den Einschätzungen nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) zu ermöglichen. Dies kann zur Folge haben, dass ein Filmangebot in Abhängigkeit des Ausstrahlungsweges mit unterschiedlichen Altersfreigaben gekennzeichnet würde. Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, positioniert sich eindeutig zu der geplanten Änderung: "Es ist unsinnig, ein und denselben Film mit unterschiedlichen Alterskennzeichen zu versehen. Das Alterskennzeichen muss vom Inhalt abhängen und nicht davon, ob ein Film im Fernsehen, im Kino, über einen Datenträger oder im Internet gezeigt wird", sagt er. "Für Eltern, Kinder und pädagogische Fachkräfte bieten die etablierten Alterskennzeichen eine bekannte, hilfreiche und verlässliche Orientierung im Kinder- und Jugendmedienschutz. Einen gleichen Inhalt mit unterschiedlichen Altersfreigaben zu kennzeichnen, wird zurecht irritieren und verunsichern. Die Alterskennzeichnungen würden damit an Wert und Qualität einbüßen", warnt Thomas Krüger.

Grundsätzlich begrüßt das Deutsche Kinderhilfswerk das Ansinnen der Länder, den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zu novellieren, da damit vorrangig die Möglichkeiten des technischen Jugendmedienschutzes ausgeweitet werden sollen. "Angebote, die Eltern und Erziehungsberechtigte dabei unterstützen, ihre Kinder im Internet sicher zu begleiten, werden von diesen sehr positiv bewertet", sagt Thomas Krüger. "Neben funktionierenden Jugendschutzeinstellungen schätzen Eltern aber auch eine verständliche und einheitliche Alterskennzeichnung als hilfreich ein. Dieses Potential sollte nicht verspielt werden. Sinnvoll wäre es daher beide Regulierungen (JuSchG und JMStV) so aufeinander abzustimmen, dass Alterskennzeichnungen gegenseitig anerkannt werden." 

Mehr Informationen und Pressekontakt unter: presse@dkhw.de, Ansprechpartner: Uwe Kamp

Quelle: Information des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 18. Juli 2022

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