mehrere Kinder

Deutschland muss EU-Vorschriften für Schadstoffe in Kinderspielzeug umsetzen

05.11.2014 Kommentare (0)

Deutschland wendet die gesetzlich vereinbarten EU-Vorschriften über Grenzwerte für Arsen, Quecksilber und Antimon in Kinderspielzeug nicht an. Die EU-Kommission hat Deutschland am 16. Oktober 2014 aufgefordert, die nationalen Rechtsvorschriften mit den EU Vorschriften in Einklang zu bringen. Die Kommission ist der Ansicht, dass die EU-Richtlinie über Spielzeugsicherheit Kinder besser vor Schadstoffen schützt. Deutschland vertritt die Auffassung, das geltende deutsche Recht biete ein höheres Schutzniveau – ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von Mai 2014 hatte dieses Argument allerdings als nicht bewiesen abgelehnt. Nach der Aufforderung der Kommission hat Deutschland zwei Monate Zeit, die Gesetze anzupassen – andernfalls klagt die Kommission vor dem EuGH.

Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:170:0001:0037:de:PDF

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs von Mai 2014:

http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-05/cp140072de.pdf

Quelle: AGF Europa News vom Oktober 2014

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