
Deutschland muss EU-Vorschriften für Schadstoffe in Kinderspielzeug umsetzen
Deutschland wendet die gesetzlich vereinbarten EU-Vorschriften über Grenzwerte für Arsen, Quecksilber und Antimon in Kinderspielzeug nicht an. Die EU-Kommission hat Deutschland am 16. Oktober 2014 aufgefordert, die nationalen Rechtsvorschriften mit den EU Vorschriften in Einklang zu bringen. Die Kommission ist der Ansicht, dass die EU-Richtlinie über Spielzeugsicherheit Kinder besser vor Schadstoffen schützt. Deutschland vertritt die Auffassung, das geltende deutsche Recht biete ein höheres Schutzniveau – ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von Mai 2014 hatte dieses Argument allerdings als nicht bewiesen abgelehnt. Nach der Aufforderung der Kommission hat Deutschland zwei Monate Zeit, die Gesetze anzupassen – andernfalls klagt die Kommission vor dem EuGH.
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:170:0001:0037:de:PDF
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs von Mai 2014:
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-05/cp140072de.pdf
Quelle: AGF Europa News vom Oktober 2014